Der jüdische Friedhof am Heimplatz

August 22, 2008
Die Stiftung Zürcher Kunstgesellschaft, die Stiftung Zürcher Kunsthaus und die Stadt Zürich planen einen Erweiterungsbau des Kunsthauses Zürich auf dem Gelände eines mittelalterlichen jüdischen Friedhofs.

Von Alexander Alon

Aufgrund von historischen Quellen lässt sich belegen, dass auf dem Areal des geplanten Erweiterungsbaus des Zürcher Kunsthauses am Heimplatz bis in die Mitte des 15. Jahrhunderts ein jüdischer Friedhof lag. Es scheint noch offen, wie mit allfälligen Grabfunden zu verfahren ist. Das Problem besteht darin, eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden, wie der für das Jahr 2013 von der Zürcher Kunstgesellschaft geplante Erweiterungsbau und die nach der Halacha gebotene Wahrung der Totenruhe vereinbart werden können.

Der Stadtrat erläuterte, als er den Gemeinderat im August 2007 um einen Projektierungskredit anging, dass das Kunsthaus Zürich das bedeutendste Kunstmuseum vor Ort sei, nationales und internationales Ansehen geniesse und einen wichtigen Anziehungspunkt für den Kulturstandort Zürich darstelle. Diese Position werde durch das Projekt gesichert. Folglich wurde der Projektierungskredit im März 2008 bewilligt. Zwei politische Hürden, die Absegnung des Gestaltungsplans durch den Gemeinderat und die Abstimmung über den Objektkredit durch das Stimmvolk im nächsten Jahr, stehen noch bevor.

Stand der Tatsachen

Im Rahmen der sogenannten Testplanung hat die Stadt Zürich bereits 2006 bei ihrem Amt für Städtebau ein archäologisches und denkmalpflegerisches Gutachten eingeholt, welches vor allem aufgrund von Archivrecherchen das ursprüngliche Gelände des mittelalterlichen jüdischen Friedhofs in Zürich umreisst und mit Bezug auf den geplanten Bau zwei Zonen lokalisiert (siehe Abbildungen oben): In der grösseren müsse mit Bestattungen gerechnet werden, in der kleineren «eher nicht». Da das ursprüngliche Gelände in einer Tiefe von 4,5 Metern verlaufe, lägen allfällige Gräber in einer Tiefe von 5 bis 6,5 Metern. Beide Zonen liegen auf dem Gebiet, wo voraussichtlich gegraben werden wird und stellen wohl lediglich eine Restfläche des ursprünglichen Friedhofs dar, da dessen mögliches Areal über die zu bebauende Zone hinüberlappt.

Eine weitere Überprüfung der historischen Quellen durch die Historikerin Annette Brunschwig im Auftrag des Amtes für Städtebau ergab, dass der Bischof von Konstanz als geistiger Oberherr von Zürich nach einer Überschwemmung des jüdischen Friedhofs in den achtziger Jahren des 14. Jahrhunderts den Juden erlaubt hatte, das Areal für den Friedhof zu erwerben. Spätestens 1483, so Brunschwig in ihrem Gutachten, dürfte das Areal landwirtschaftlich genutzt worden sein, wobei bereits ab 1436 wohl nur noch «sporadisch» Juden in Zürich gewohnt hätten, zumal der Zürcher Rat die Aufenthaltsbewilligungen für Juden nicht mehr erneuert hatte. Diese und andere Hinweise schränken die Zeitspanne, in der Bestattungen vorgenommen wurden, auf etwa 100 Jahre ein. Die Annahme, dass es sich um einen rein jüdischen Friedhof handelte, wurde in demselben Gutachten bestätigt.

Stadtpräsident Elmar Ledergerber, Stadträtin Kathrin Martelli und Dölf Wild, Stadtarchäologe von Zürich, setzten sich im Oktober 2006 mit dem damaligen Präsidenten der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich (ICZ), Harry Berg und der Historikerin Annette Brunschwig als Vertreterin der Jüdischen Liberalen Gemeinde zu einem informellen Gespräch zusammen. Dabei wurde die ICZ und insbesondere deren Präsident als «offizielle Ansprechpartnerin der Stadt», festgelegt und die ICZ versicherte, dass man dem Projekt keinesfalls «Steine in den Weg» legen wolle, so die von Wild protokollierte Formulierung.

Kooperationsbereitschaft

Für die Stadt ist im Augenblick klar, dass in jedem Fall umgebettet wird, falls man bei – dem Bau in jedem Fall vorgeschalteten – archäologischen Grabungen auf Gebeine stösst. Dies geht bereits aus dem Programm des Projektwettbewerbs hervor, an dem seit Frühling 2008 20 Architekturbüros teilnehmen: «Für den Wettbewerb wird das Areal mit dem mutmasslichen (jüdischen) Friedhof freigegeben. Der vom Neubau tangierte Bereich ist aber möglichst klein zu halten und ein respektvoller Umgang (Neubestattung von allfälligen Gräbern) ist sicherzustellen.» Eine Verschiebung des Bau-Areals, um den Friedhof nicht zu tangieren, war zwar in den Testplanungen vor der Ausschreibung des Wettbewerbs in Betracht gezogen, jedoch wieder verworfen worden, um den Architekten die nötige gestalterische Freiheit zu lassen, so Urs Spinner, Mediensprecher des Hochbaudepartements der Stadt Zürich.

Die Stadtarchäologie, deren Anliegen es ist, Kulturgut nach Möglichkeit im Boden zu belassen, wenn keine höheren Interessen seitens der Stadt vorliegen, hatte im Rahmen der Testplanungen angefragt, ob eine nur partielle Unterkellerung oder ein Schutz der Zone, in der auf Gebeine gestossen werden würde, durch eine Betonplatte, möglich sei. Auch dieser Versuch, den jüdischen Friedhof zu umgehen, sei, so der Stadtarchäologe Dölf Wild, verworfen worden, da dadurch ein zu grosser Eingriff in das notwendige Bauvolumen entstünde. Es werde jedoch eine kontrollierte und pietätvolle Bergung erfolgen, wobei die Anliegen der jüdischen Seite nach Möglichkeit berücksichtigt würden. Im Minimum müssten allfällige Funde abgezeichnet, vermessen und fotografiert, sowie das Geschlecht der Toten ermittelt werden.

Die Position der ICZ

Rabbiner Marcel Ebel von der ICZ hatte den Stadtbehörden die anfangs vermittelte kooperative Haltung bestätigt. Auf Anfrage von tachles relativiert er jedoch die damalige generelle Zusage: Im Fall, wo bei Grabungen auf unbeschädigte, intakte Gräber gestossen würde, sei eine Umbettung aus halachischer Sicht nicht zulässig. Eine Umbettung komme nur in Frage, wenn es sich dabei um Funde von einzelnen Gebeinen handle, ein Sachverhalt, der erst vor Ort festgestellt werden könne. Die Möglichkeit, intakte Gräber zu finden, stuft Ebel jedoch als gering ein, denn nach Aussagen von Annette Brunschwig hätten im Spätmittelalter (14. und 15. Jahrhundert) in Zürich wenig Juden gelebt, wobei die Zahlen schwer schätzbar seien. Gemäss Brunschwig dürften sich nie mehr als 20 Familien gleichzeitig in der Stadt aufgehalten haben. Bei einem solch grossen Friedhofsareal sei es also unklar, ob sich allfällige Gräber gerade im Planungsgebiet befänden.

Auf Anfrage liess André Bollag, jetziger Co-Präsident der ICZ, verlauten, dass er bei den entsprechenden städtischen Verantwortlichen vorstellig werden wolle, zumal noch einige Fragen offen seien. Es sei ein halachisches Gutachten mit den verschiedenen Varianten zu erstellen. Eine entsprechende Anfrage werde in der nächsten Zeit an Spezialisten in Israel getätigt. Die Option, auf jeden Fall Umbettungen vorzunehmen, bedürfe zumindest einiger Klarstellungen: Es stehe noch offen, wo allfällige Gebeine, sollte man denn tatsächlich welche finden, bestattet werden sollen. Zivilrechtlich gesehen seien seines Erachtens die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks zu eruieren.

Der Fall Basel

Eine ähnliche Konstellation bot sich der Israelitischen Gemeinde Basel (IGB) und den Basler Behörden vor einigen Jahren, als bei der Unterkellerung des Kollegiengebäudes der Universität Gebeine zum Vorschein kamen, die in mittelalterlicher Zeit, vor rund 700 Jahren, auf dem dortigen jüdischen Friedhof bestattet worden waren. Da bei der Projektierung des Baus infolge Unkenntnis früherer Gutachten nicht vorausgesehen worden war, dass bei den Arbeiten der jüdische Friedhof tangiert würde, waren die Arbeiten ohne vorheriges archäologisches Gutachten aufgenommen worden und mussten beim ersten Knochenfund sogleich unterbrochen werden und einer Notgrabung seitens der Archäologischen Bodenforschung Basel-Stadt weichen.

Da die Bauarbeiten bereits fortgeschritten waren, konnte seitens des Projektleiters eine Umprojektierung aus Kostengründen nicht mehr ins Auge gefasst werden, berichteten Kantonsarchäologe Guido Lassau und der damals zuständige Rabbiner Arie Folger von der IGB im Gespräch mit tachles. Halachisch gesehen, so Folger, müsse man die einzigartigen Aspekte der Situation – zum Beispiel die faktische Grundlage, aber auch die genaue Geschichte des Ortes und die lokalen Gesetze – berücksichtigen, um sich für oder gegen einen Schutz des Ortes auszusprechen.

In diesem Fall sei die normalerweise nicht gestatte Umbettung unvermeidbar gewesen. Man einigte sich darauf, die Gräber, unabhängig davon, ob sie intakt waren oder nicht, umzubetten. Vor der Umbettung erfolgte eine archäologische Dokumentation. Auf Initiative Folgers war ein Lüftungsschacht so verlegt worden, dass einige Gebeine, die nach wie vor auf dem Gelände begraben sind, nicht tangiert wurden, und die Archäologie Basel bot an, an den Toten keine invasiven anthropologischen Untersuchungen vorzunehmen. Die geborgenen Toten wurden so rasch wie möglich in würdigem Rahmen auf dem heutigen jüdischen Friedhof bestattet. Man habe sich, so Folger und Lassau, in bestem Einvernehmen geeinigt.

Und jetzt?

Aufgrund des grösseren Zeitrahmens ist es fraglich, ob man bei einem Fund von intakten Skeletten zu einer dem Fall Basel entsprechenden Lösung kommen wird und sich entscheiden wird, selbst intakte Skelette umzubetten. Obwohl seitens der Stadt und der ICZ, die in dieser Angelegenheit auch die Interessen der anderen jüdischen Gemeinden in Zürich vertritt, eine grosse Kooperationsbereitschaft vorhanden ist, müssen noch Kompromisse gefunden und Standpunkte geklärt werden. Die Position der ICZ, der offiziellen Ansprechpartnerin der Stadt, ist jedenfalls noch nicht vollständig klar geworden.