Dem Recht verpflichtet
Tradition. Der Religionsfrieden in der Schweiz beruhte bis zur Annahme der Minarett-Initiative unter anderem darauf, dass das Recht keine konfessionsspezifischen Rechtsetzungen mehr kannte. Die letzten Konfessionsartikel wurden aus der Bundesverfassung gestrichen, so wie das Jesuiten-Verbot im Jahre 1973. Mit dem nun neu erlassenen Minarett-Verbot wird somit eine längst überwunden geglaubte schweizerische Tradition religiöser Diskriminierung wieder zum Leben erweckt.
Religionsfreiheit. Der Schweizer Staat ist religiös neutral und hat bei der differenzierten Behandlung von Religionsgemeinschaften das Rechtsgleichheitsprinzip zu achten. Jeder Mensch hat ein Anrecht auf Religionsfreiheit, die allerdings nicht absolut ist, wie das Ergebnis der jüngsten Volksabstimmung zeigt: Der Staat kann die Religionsfreiheit beschränken, wenn eine gesetzliche Grundlage dies vorgibt, sie im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Auch wenn in der Schweiz offiziell seit dem 19. Jahrhundert die Religionsfreiheit herrscht, so ist die Trennung zwischen Staat und Kirchen keineswegs klar gelöst: Der Bund ist dafür zuständig, die Glaubensfreiheit zu garantieren, die Kantone aber arrangieren sich individuell mit den Religionsgemeinschaften.
Demokratie. Die einzelnen Religionsgemeinschaften wiederum wirken in der Schweiz in einem Rechtsstaat, der sich durch eine starke demokratische Prägung kennzeichnet. Nötige Veränderungen am bestehenden Verhältnis lassen sich nur dadurch bewirken, dass für solche «Korrekturen» demokratische Mehrheiten gewonnen werden. Dennoch: Der Staat ist nicht nur der Demokratie, sondern auch der Friedensordnung, dem Recht und der Gerechtigkeit verpflichtet. Seine Politiker haben den religionspolitischen Auftrag, die Religionsgemeinschaften, welche die Grundwerte des Staates anerkennen, positiv zu behandeln und zu unterstützen. Daher sind sie gefordert, sich nicht indifferent oder gar passiv zu verhalten, sondern überzeugt gegen Diskriminierungen eintreten.
Vernunft. Das klare Ablehnung von Minaretten diente vielen Bürgerinnen und Bürgern als Ventil, um ihr Unbehagen gegenüber vermeintlichen Bedrohungen auszudrücken. Sie ist ein deutlicher Appell des Volkes an die Politiker, die nun gefordert sind, glaubhaft und verfassungstreu für die Grundrechte einzustehen. Ein «Gipfel der Vernunft», an dem die Parteispitzen des Bundesrats, die Exekutiven der Kantone und der grossen Städte teilnehmen, wäre wünschenswert. Es muss ernsthaft verhindert werden, dass die Minarett-Initiative nur der Anfang einer neuen Welle von Diskriminierungen gegenüber den Minderheiten im Land ist – Diskriminierungen, die längst erfolgreich überwunden schienen und die auch die jüdische Gemeinschaft treffen könnten. Eine Rückbesinnung auf die Präambel der Bundesverfassung tut Not, in der sich Volk und Kantone noch überzeugt zeigten, «dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen».