Das Opfer hat noch immer Angst
Dennoch geht es dem Israeli noch heute sehr schlecht, berichtete Richter anhand eines ärztlichen Zeugnisses aus Israel: Der früher lebensfrohe und reiselustige Mann hat noch immer Angst, getraut sich nicht mehr auf die Strasse, hat Angst, es könnte ihn wieder jemand von hinten überfallen. Zudem spielt bei ihm die tragische Familiengeschichte eine starke Rolle: Zahlreiche nächste Verwandte des Vaters waren in der Schoa ermordet worden. Das Messer habe nicht nur einen Schnitt im Körper seines Mandanten verursacht, sagte Richter, sondern auch in dessen Leben. Er forderte angesichts der jetzt vermieteten Bäckerei und des Dreifamilienhauses eine Entschädigung von annähernd 50 000 Franken sowie eine Genugtuung von 250 000 Franken.
Richter sieht die Höhe der verlangten Summe vor allem als Abschreckung. Der Schutz der Öffentlichkeit müsse gewährleistet bleiben, genau so der Schutz einer Minderheit, die durch ein Kleidungsstück, in diesem Fall eine Kipa, kenntlich ist. Richter zog zur Illustration die Gesamtheit der rassistischen Vorfälle in der Schweiz anhand der jährlichen Statistik der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus heran. Er hinterfragte auch, woher die Wahnvorstellungen des Täters, er werde von Juden verfolgt, stammen, woher seine Wut auf die geplante Solidaritätsstiftung, die er offenbar fälschlicherweise als Geldquelle für Holocaust-Opfer betrachtete. Der Bezirksanwalt betonte nach der Verhandlung gegenüber der JR, alle Nachforschungen auf diesem Gebiet seien negativ verlaufen.
Es können vielleicht höchstens die Psychiater ergründen, weshalb der Bäcker eines Tages ein langes Teigmesser einpackte, die Spitze sorgfältig mit einem Holzpflock schützend, den er erst entfernte, als er in Zürich vor der Kanzlei von Sigi Feigel wartete, um den «prominenten Juden» umzubringen, weil er dachte, damit auf sich und seine Probleme aufmerksam machen zu können. Doch Feigel hatte Glück, er hielt zu jener Zeit einen Vortrag. Deshalb suchte sich der Täter ein anderes jüdisches Opfer.
Der amtliche Verteidiger sah sich bemüssigt, Richters gesellschaftspolitische Argumente so abzuqualifizieren, dass der Geschädigtenvertreter die Verhandlung vor dem Zürcher Bezirksgericht «zu einer politischen Veranstaltung missbraucht» habe. Er zog sogar das älteste antisemitische Klischee heran: Die «Überreaktion jüdischer Kreise» auf die Tat habe verstärkten Antisemitismus verursacht. Darauf angesprochen, sagte er zur JR nach der Verhandlung ungerührt, «jedes Klischee komme von irgendwoher». Und der Täter? Die Hände in Handschellen, am Leib ein weisses T-Shirt, eine Lederjacke, Bluejeans, die blossen Füsse in Gummilatschen, hatte er in einer Ecke vor dem Gerichtssaal gewartet. Klein, stämmig, bärtig, unbewegliches Gesicht - so war er von der Anstalt Rheinau aus dem vorzeitigen Massnahmevollzug gebracht worden, so sass er dann vor dem Richtergremium und forderte zur Überraschung seines Anwalts, er wolle nur noch eine ambulante Behandlung. Das wird ihm wohl nichts nützen: Es ist zu erwarten, dass das Urteil die Anordnung einer stationären Massnahme verfügen wird.