Das dunkle Kapitel Raubkunst
Kaum Transparenz. Die Schweiz war während des Zweiten Weltkriegs und in den Jahren danach ein bedeutender Umschlagplatz für Raubkunst. Dennoch hat die Mehrzahl der Museen die Herkunft ihrer Kunstwerke noch nicht vollständig aufgearbeitet. Da es hierzulande keine verbindlichen Richtlinien für eine umfassende Provenienzforschung gibt, beschäftigen sich die wenigsten Institutionen mit diesem Thema, wie aktuelle Ergebnisse einer Umfrage zeigen. Ein aktueller Bericht des Eidgenössischen Departements des Innern (BDI) und des Bundesamts für Kultur (BAK) fasst den Stand der Arbeiten im NS-Raubkunst-Bereich, insbesondere im Bereich Provenienzforschung, zusammen (www.bak.admin.ch/themen/raubkunst). Der Bericht beruft sich auf eine freiwillige Umfrage, die an insgesamt 551 Museen verschickt wurde. Geantwortet haben 416 der angeschriebenen Institutionen – und das Resultat zeigt auf, dass bislang nur sehr wenig Licht in dieses dunkle Kapitel der Schweizer Geschichte gebracht wurde. 261 Museen gaben an, bislang keine Provenienzrecherchen durchgeführt zu haben, 90 weitere Museen liessen diese Frage gänzlich unbeantwortet. Nur 25 Museen räumten ein, dass Werke im Besitz ihrer Institution möglicherweise von der NS-Problematik betroffen seien – 24 von ihnen haben bereits umfassende oder teilweise Provenienzrecherchen getätigt. Mit gutem Beispiel voran gingen zum Beispiel das Zentrum Paul Klee, das Museum Rietberg und die Stiftung Bührle, die sich dem Thema Raubkunst intensiv gewidmet (vgl. tachles 3/10) haben. Weniger vorbildlich verhalten sich in diesem Punkt die von öffentlicher Hand mit Millionen subventionierte Kunsthalle Zürich und die Basler Fondation Beyeler, die laut dem Historiker Thomas Buomberger wenig Bereitschaft zeigen, Transparenz herzustellen.
Guter Wille. Die Schweiz hat auf internationaler Ebene im Dezember 1998 zusammen mit 43 weiteren Staaten die Washingtoner Richtlinien verabschiedet und erklärt, dass sie der Aufarbeitung der NS-Raubkunst-Problematik grosse Bedeutung beimisst. An dem ernsthaften Willen, den moralischen Verpflichtungen der Richtlinien nachzukommen, kann aber gezweifelt werden. Rechtliche Verpflichtungen gibt es keine – und so hängt es nach wie vor vom guten Willen der Institutionen ab, sich der Provenienzforschung zu widmen. Dass dieser Wille nicht ausreichend vorhanden ist, belegen auch die 108 Museen, die angaben, keinerlei Recherche zu betreiben, da ihr Museum erst nach 1945 gegründet worden sei. Dieses Argument lässt die Tatsache völlig ausser Acht, dass auch heute noch immer das Risiko besteht, Raubkunst zu erwerben, sei es durch Kauf oder Schenkung – gerade dann, wenn die Herkunft nicht oder nur oberflächlich geklärt wird.
Grosse Schatten. In ihrem Bericht gestehen das BDI und das BAK ein, dass das Bewusstsein für die Problematik der Raubkunst «noch nicht bei allen Museen entwickelt ist und dass weiterhin Informations- und Sensibilisierungsbedarf in Sachen Raubkunstproblematik besteht». Wie die Institutionen aber freiwillig dazu gebracht werden sollen, sich dem wichtigen Thema ernsthaft zu widmen, bleibt völlig offen. Die Einstellung der offiziellen Schweiz unterscheidet sich im Vergleich mit anderen europäischen Ländern vor allem darin, dass nach wie vor jegliche Verantwortung von sich gewiesen und davon ausgegangen wird, dass der Kauf der betroffenen Kunstwerke zur Zeit des Nationalsozialismus jeweils in Gutgläubigkeit getätigt wurde. Die freiwillige Bereitschaft, sich dem Thema NS-Raubkunst zu widmen und Transparenz herzustellen, wird gering bleiben, wenn allein die Washingtoner Richtlinien als «soft law» in der Schweiz gelten und gerade bedeutende Institutionen nicht mit gutem Beispiel vorangehen.