Christliche Dominanz in der Verfassung?
Christliche Dominanz soll nun doch nicht in der Bundesverfassung festgeschrieben werden, zumindest wenn es nach dem Willen der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats geht. Sie hat vergangene Woche einen Vorstoss der Luzerner CVP-Nationalrätin Ida Glanzmann seinem Rat im zweiten Anlauf zur Ablehnung empfohlen, nachdem er im Mai noch Zustimmung beantragt hatte. In einer Parlamentarischen Initiative hatte die Luzerner CVP-Nationalrätin verlangt, dass «Symbole der christlich-abendländischen Kultur im öffentlichen Raum zugelassen» sein sollen. Sie wollte damit erreichen, dass «nicht Einzelpersonen oder einzelne Gruppierungen unter Bezugnahme auf individuelle Grundrechte wie Glaubens- und Gewissensfreiheit unsere schweizerische Kultur infrage stellen können». Im Klartext: Eine Sonderreglung für christliche Symbole. Im Oktober hatte bereits die Staatspolitische Kommission des Ständerats den Dominanzvorschlag der CVP-Vertreterin eindeutig abgelehnt. Die Ständeratskommission hatte dabei festgehalten, dass gerade die Geschichte der Schweiz zeige, dass die neutrale Haltung des Staates gegenüber den Religionen Voraussetzung für das friedliche Zusammenleben der Religionen sei. Und weiter: «Die Privilegierung einer Religion in der Bundesverfassung und auch bereits die Diskussion über einen entsprechenden Verfassungsartikel im Vorfeld einer Volksabstimmung könnten den Religionsfrieden in der Schweiz gefährden.» Das Geschäft geht nun an den Nationalrat. Glanzmanns Vorstoss war – neben CVP-Abgeordneten – auch von mehreren SVP-Nationalräten unterzeichnet worden, auch von Oskar Freysinger, dem europäischen Star der Islamophoben. [hs]