Büroräume in Zürich gekündigt
Das für Entschädigungsanträge für den Vergleich über «nachrichtenlose Konten» aus der NS-Zeit bei Schweizer Banken zuständige Claims Resolution Tribunal (CRT) hat seine Büro- und Lagerräume sowie einen Garagenplatz in der Zürcher Badenerstrasse 141 zum
31. März 2011 gekündigt. Dies geht aus einem Schreiben der CRT-Generalsekretäre Mary Carter und Dov Rubinstein vom September hervor. Carter und Rubinstein bitten zudem um die vollständige oder anteilige Rücküberweisung des Sicherheitsbetrags von 158 770 Franken an das CRT. Der Brief wurde jüngst vom New Yorker Vergleichsrichter Edward Korman in die Gerichtsakten eingegeben. Damit endet die Mitte der neunziger Jahre begonnene Auseinandersetzung zwischen amerikanischen Klägeranwälten sowie dem Jüdischen Weltkongress und den Banken über deren Umgang mit Guthaben von Naziopfern.
Vier Millionen Konten untersucht
Das Schiedsgericht entstand 1997 in Verbindung mit der Unabhängigen Expertenkommission (UEK), die drei Jahre lang über vier Millionen Konten bei insgesamt 254 Schweizer Banken auf sogenannt nachrichtenlose Guthaben mit einem Bezug zum Holocaust untersucht hat. Es folgte der Bergier-Bericht, der bei 53 886 Konten eine mögliche Verbindung zu jüdischen Naziopfern festgestellt hat. Laut dem Historiker Thomas Maissen zunächst von «der Creme de la Creme des internationalen Schwiedswesens» besetzt, nahm das CRT seine Arbeit bereits vor der Publikation des Bergier-Berichts auf und hat bis zum Frühjahr 2001 insgesamt 5500 Guthaben überprüft. Dabei sprach das zunächst von den Banken finanzierte Schiedsgericht für 207 Konten Opfern nationalsozialistischer Verfolgung oder ihren Erben 18 Millionen US-Dollar zu. Dieser Betrag wurde aus dem 1,2-Milliarden-US-Dollar-Vergleich entrichtet. Daneben fand das CRT zahlreiche «nachrichtenlose Konten» ohne einen Holocaust-Bezug.
Eine Verwaltungsbehörde
Nachdem Richter Korman im Sommer 2001 einen Verteilschlüssel für den Vergleich genehmigt hatte, veranlasste er eine grundlegenden Neuausrichtung des CRT, das nun den Charakter einer Verwaltungsbehörde annahm. Die namhaften Schiedsrichter wurden durch junge Juristen unter der Leitung der Wirtschaftswissenschaftlerin Helen Junz ersetzt. Die Kosten des Schiedsverfahrens werden seither aus der Vergleichssumme finanziert und beliefen sich laut den Gerichtsakten auf 400 000 bis 1,2 Millionen Franken im Monat. Das Gericht hat jedoch bislang auf wiederholte Nachfragen nie über die Zahl der CRT-Beschäftigten oder deren Gehälter Auskunft gegeben.
Nach Festlegung des Verteilschlüssels, der 800 Millionen Dollar für «nachrichtenlose Konten» vorsah, veröffentlichte das Gericht eine Liste mit 21 000 Guthaben, die möglicherweise Naziopfern gehört hatten. Darauf wurden insgesamt 32 000 Anträge gestellt. Zudem hat das CRT 40 000 Antragebögen von Sammelklägern bearbeitet. Im Jahr 2004 einigten sich die Banken und das Gericht nach einer längeren Auseinandersetzung auf die Veröffentlichung der Namen von 3100 weiteren Kontoinhabern und Bevollmächtigten.
Neue Auszahlungs-Kategorie
Bis heute hat das CRT 502 Millionen Dollar für 2919 Ansprüche auf 4632 Guthaben ausbezahlt. Daneben schuf Richter Korman im Jahr 2006 eine neue Auszahlungs-Kategorie, die «plausible nicht dokumentierte Ansprüche» mit jeweils 5000 Dollar dotiert. Damit wurden bis heute 12 360 Personen bedacht. Im Juni dieses Jahres hat der Richter beschlossen, die bereits getätigten Auszahlungen um 40 Prozent aufzustocken. Aus den Gerichtsakten geht hervor, dass Korman bereits acht Nachschläge für je etwa 150 Anspruchsteller genehmigt hat. Die Unterlagen besagen zudem, dass das CRT seine Tätigkeit bis auf wenige Revisionsverfahren abgeschlossen hat.