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Die Ergebnisse lassen die schlimmsten Befürchtungen der Betroffenen wahr werden: eine Lösung ist in weiter Ferne. Zwar herrscht prinzipiell Einigkeit darüber, dass die bislang noch nie Gegenstand von Kompensationszahlungen gewesenen geraubten Mietwohnungen und deren Einrichtung sowie der Hausrat durch eine rasche Abschlagszahlung entschädigt werden sollen. Die österreichische Regierung möchte die Einigung sogar noch in diesem Jahr erreichen. Die Zahlung soll als Anzahlung für das jeweilige weitere Rückstellungsverfahren angerechnet werden. Namens der österreichischen Bundesregierung stimmte Sonderbotschafter Sucharipa dieser Lösung zwar prinzipiell zu, allerdings möchte er die Kosten für diese Ausschüttung auf insgesamt 150 Millionen Dollar eingeschränkt wissen. Für jeden Einzelnen würde dies eine Zahlung von S 60 000 (etwa 7000 Franken) bedeuten. Von den Überlebendenverbänden und den Anwälten wurde dieser Betrag als zu gering zurückgewiesen. Sie erwarten eine Annäherung an jene Entschädigungssumme, die Frankreich am 14. Juli 2000 für die hinterbliebenen Waisen von französischen Deportationsopfern beschlossen hatte: 18 000 Euro (rund 28 000 Franken). Sie fürchten eine billige Abspeisung der Betroffenen, der eine endlose Verzögerung der restlichen Aufarbeitung der Restitutionsverfahren und die Verschleppung über den Tod des letzten Holocaust-Überlebenden aus Österreich hinaus folgen würde.
Die Anwälte der Sammelkläger wiederum verfügen über ein besonderes Atout: sie haben vor US-Gerichten zahlreiche Klagen eingebracht, in denen die Forderung nach Rückgabe arisierten Vermögens und Entschädigung für ehemalige Zwangsarbeiter beinhaltet sind und weigern sich bislang, den Klagepunkt, der sich auf die Zwangsarbeiterentschädigung bezieht, von der offenen Restitution zu trennen. Solange diese Trennung aber nicht erfolgt ist, kann die US-Regierung die angestrebte zwischenstaatliche Vereinbarung mit Österreich - den so genannten «Rechtsfrieden» - mittels der das Einbringen weiterer Zwangsarbeiter-Klagen erschwert werden soll, nicht rechtfertigen. Diese «Rechtsfrieden»-Vereinbarung ist seitens Österreich zur Voraussetzung für die Auszahlung der Zwangsarbeiterentschädigung gemacht worden. Und obwohl die Anwälte der Entschädigungsregelung für ehemalige Zwangsarbeiter prinzipiell zustimmen, werden sie die zwischenstaatliche Einigung bis zur glaubwürdigen «Zusicherung einer Lösung bei offenen Arisierungsfragen» so Anwalt Fagan gegenüber der Presse, blockieren.
Die österreichische Regierung versucht indes, die Verhandlungspartner von der US-Regierung mit der - bereits Jahrzehnte alten - Behauptung, Österreich hätte bereits ausserordentlich hohe Entschädigungszahlungen geleistet, hinters Licht zu führen. Auch wurde das staatliche Unternehmen «Dorotheum», das man als Raubgut-Hehler zur Zeit des Nationalsozialismus bezeichnen könnte - die Ablieferung von Wertgegenständen und Zwangsversteigerung zugunsten des NS-Regimes im «Dorotheum» waren obligatorisch - und das in eine Staatsholding ausgelagert wurde, als «Privatunternehmen» bezeichnet, und sollte deswegen aus den Verhandlungen ausgegliedert bleiben. Österreichs Aussenministerin Benita Ferrero-Waldner gab in der ORF-Pressestunden letzten Sonntag zu, dass die Verhandlungen «schwierig, aber nicht gescheitert» seien (vgl. auch Seite 32).