Auch Internet hat seine Grenzen
Der Beschluss der französischen Gerichtsbarkeit gegen Yahoo! ist eine Stärkung für die wachsende Meinung, mit Gesetzen und Beschränkungen die Vorgänge im Internet unter Kontrolle zu bekommen. Das gilt vor allem für die Verbreitung von Hass-Informationen und -Materialien. Unter Bezugnahme auf das französische Gesetz gegen rassisch motivierte Hetze hat Richter Jean-Jacques Gomez Yahoo! als eine «Beleidigung für die kollektive Erinnerung» gebrandmarkt. Yahoo! hat nun drei Monate Zeit, um einen Filter zu installieren, der den Zugang zu Nazi-Themen verhindert. Danach wird das Unternehmen für jeden Tag, an dem es den Gerichtsbeschluss nicht befolgt, mit einer Busse von 13000 Dollar belegt. Gomez hatte schon im vergangenen Mai gegen Yahoo! befunden. Anwälte des Internet-Portals schliessen eine Berufung nicht aus.
Eine rasche Durchsicht der Auktionen von Yahoo! fördert tausende von zum Verkauf offerierte Artikeln zutage, inkl. hunderte von Hakenkreuzen, Nazi-Fahnen und Messer der Hitlerjugend. In den meisten Fällen handelt es sich wahrscheinlich um Fälschungen. Das Urteil gegen Yahoo! sei «nur der Anfang» in den Bemühungen gegen Hass-Aktivitäten auf dem Web. Das erklärt Yigal Elharrar, Präsident des Verbandes der jüdischen Studenten Frankreichs, der zusammen mit einer anderen Gruppe Yahoo! vors Gericht gebracht hat. «Das Internet», sagte Elharrar, «muss moralischen Ansprüchen ebenso genügen wie Zeitungen und Fernsehstationen.» Die überwiegende Mehrheit der Studenten in Europa und den USA sei mit dem Internet verbunden, fügte Elharrar hinzu, was ihn bzgl. weiteren Aktionen gegen die Verbreitung des Hasses über das Internet zuversichtlich stimme: «Wir sind die Erben des Internet und die Erben der Erinnerung an die Schoah, und wir haben es in der Hand, die Banalisierung des Holocausts durch die Technologie zu verhindern.»
In den USA verfolgt die Anti-Diffamationsliga (ADL) seit langem schon die Verbreitung von Nazi-Material und Hass-Information durch das Internet. Die ADL offeriert einen Filter, der den Zugang zu zum Voraus identifizierten Hass-Websites blockiert. Allerdings kann der Filter den Zugang zu Auktionen wie jenen von Yahoo! nicht blockieren.
Anwälte von Yahoo! behaupten, es sei unmöglich, Menschen in einem Lande den Zugang zu bestimmten Websites zu verwehren. Richter Gomez jedoch ist anderer Meinung, nachdem er ein Team von Internet-Experten beauftragt hatte, zu untersuchen, ob eine Technologie existiere, mit welcher der Standort eines individuellen Internet-Konsumenten zu eruieren sei, um ihn/sie dann von gewissen Zonen auszuschliessen. Im vergangenen Monat war das Team zur Erkenntnis gelangt, dass dies in 90% der Fälle möglich sei.
JTA