Antirassismus-Strafnorm

von Hans Stutz, July 8, 2010
Zivilgesellschaftliches Engagement ist gefragt

Der Bundesrat hat vergangene Woche entschieden, dass er auf eine Ausweitung der Antirassismus-Strafnorm verzichten wolle. Keine Strafe soll es in Zukunft für jene geben, die «rassistische Symbole, insbesondere Symbole des Nationalsozialismus oder Abwandlungen davon», öffentlich verwenden oder verbreiten – oder sie herstellen und lagern und ein- oder ausführen. Der Entscheid der Landesregierung ist folgerichtig und zu begrüssen. Er steht am Ende einer knapp zehnjährigen Auseinandersetzung. Sie begann aus Anlass der «Rütlischande», nachdem am 1. August 2000 die Rede von Bundesrat Kaspar Villigers an der Bundesfeier auf dem Rütli von Rechtsextremen markant gestört worden war. Die – auch durch die breite Medienbeachtung ausgelöste – Debatte führte zu Recht zu einer verstärkten Beachtung rechtsextremistischer Aktivitäten in der Schweiz und zu verschiedenen Vorschlägen, wie man dieser unerwünschten Entwicklung begegnen könne. Unter anderem wollte man durch ein Verbot nationalsozialistischer Symbole die Möglichkeit haben, strafrechtlich gegen rechtsextreme Auftritte und Konzerte vorzugehen.

Dieser Vorschlag folgte dem verbreiteten Irrglauben, wonach gesellschaftliche Probleme mit strafrechtlichem Aktivismus gelöst werden könnten. Er liess jedoch unberücksichtigt, dass die Rassismus-Strafnorm bis anhin nicht konsequent angewandt wurde und wird. Bereits im Sommer 2003 hat das Bundesgericht das Strafbestandsmerkmal «Öffentlichkeit» zwar neu gefasst, so dass rassendiskriminierendes Verhalten bei Nazi-Skin-Konzerten verfolgt werden könnte. Weder Polizei noch Strafverfolger haben sich bis anhin von dieser neuen Ausgangslage inspirieren lassen.

Ein weiterer gewichtiger Grund sprach für den Abbruch der Übung. Bereits haben sich verschiedene politische Kräfte – unter anderem auch solche, die mit Rassismus politische Süppchen kochen und wohl weiterhin zu würzen gedenken – angetönt, sie wollten auch weitere Symbole unter Strafe stellen, beispielsweise Hammer und Sichel oder Anarchistenzeichen. Einen Vorgeschmack auf eine solche Diskussion brachte der nationalrätliche Entscheid, der die «öffentliche Verwendung von Symbolen, welche extremistische, zu Gewalt und Rassendiskriminierung aufrufende Bewegungen verherrlichen», unter Strafe stellen wollte. Diese absehbare Ausweitung der Diskussion ist im Kampf gegen Rechtsextremismus nicht zielführend, eher könnte man vom Gegenteil ausgehen.

Verschiedene Wissenschaftler haben in den vergangenen Jahren ausgelotet, wie man Rechtsextremismus am besten bekämpfen könne. Sie kommen, wenn auch mit unterschiedlicher Gewichtung, zum Schluss, dass repressive Massnahmen Rechtsextremismus nicht ursächlich bekämpfen. Eckpunkte einer Gesamtstrategie sehen sie neben einer sachlichen und fortlaufenden Zustandsbeschreibung der «Szene» in weiterem Austausch und Kooperation zwischen verschiedenen Akteuren, konsequenter Verurteilung von Diskriminierungen, Präventionsarbeit (inklusive Massnahmen zur Deradikalisierung), Betonung der liberalen Demokratie und ihrer Werte, Ausbau institutioneller Gegenöffentlichkeit und Stärkung zivilgesellschaftlicher Akteure. Im Klartext: Die Schweiz braucht keine Ausweitung der Antirassismus-Strafnorm, sondern eher die Errichtung eines staatlich geförderten, jedoch zivilgesellschaftlich betriebenen Fachzentrums gegen Rechtsextremismus.