logo
DEUTSCHLAND

Einmalige Zahlungen an Sowjet-Flüchtlinge

December 25, 2011
Claims Conference begrüsst Anerkennung dieser Menschen als Holocaustopfer.

Nach Angaben der so genannten Claims Conference, die sich um die Wiedergutmachungszahlungen an Holocaustüberlebende kümmert, wird Deutschland auch dann einmalige Zahlungen an Juden leisten, die während der deutschen Angriffe auf die Sowjetunion im 2. Weltkrieg geflohen sind, wenn die betreffenden Menschen in Regionen gelangt sind, die nicht von den Nazis besetzt wurden. Die Zahlungen von gut 2500 Euro pro Person werden an jüdische Opfer des Nazismus aus der ehemaligen UdSSR entrichtet, die heute in Israel, den USA, Deutschland und anderen westlichen Staaten leben. Damit anerkennt Deutschland zum ersten Mal die Leiden Jener, die um ihr Leben flüchten mussten. Bezugsberechtigt sind Juden, die zwischen dem 22. Juni 1941 und dem 27. Januar 1944 aus Teilen der UdSSR flohen, die bis zu 100 Kilometer vom östlichsten Punkt des deutschen Vormarsches entfernt liegen, und zwar auch dann, wenn diese Regionen später nicht von den Nazis besetzt worden sind. Zu dieser Gruppe zählen Menschen, die aus Moskau und Stalingrad geflohen sind, sowie auch solche, die sich zwischen dem 22. Juni 1941 und dem September jenes Jahres aus Leningrad absetzten, als die deutschen Kräfte ihre 900 Tage dauernde Belagerung der Stadt begannen. [JU] 





» zurück zur Auswahl