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Militärische Bestechungen?

March 4, 2011

 Der Tel Aviver Bezirksstaatsanwalt hat beim Bezirksgericht der Stadt Anklage wegen Vertrauensmissbrauch und Entgegennahme von Bestechung gegen IDF-Oberst d. R. Shmuel Avivi erhoben. Dieser war von 2002 bis 2005 israelischer Militärattaché für die Schweiz. Als solcher leitete er die Mission des israelischen Verteidigungsministeriums und war zuständig für den Verkauf israelischer Militärgüter an die Schweiz, Norwegen, Dänemark und Schweden. Laut israelischen Presseberichten soll Avivi ohne entsprechende Bewilligungen seiner Vorgesetzten dem aus Wohlen stammenden Schweizer Waffenproduzenten und -händler Heinrich Thomet geholfen haben, seine Geschäftsbeziehungen in Israel auszuweiten. Thomet, der 1991 mit einem Partner die auf den Entwurf und die Herstellung von Feuerwaffen und taktischen Komponenten spezialisierte Firma Brügger & Thomet gegründet hat, soll laut Ynet von Avivi auch ersucht worden sein, die Vermarktung israelischer Rüstungsgüter in der Schweiz zu fördern. Avivi soll auch hochrangigen israelischen Polizeistellen Muster aus dem Arsenal von Thomets Produkten, wie etwa einen Schalldämpfer, zwecks Prüfung durch Anti-Terror-Einheiten der Polizei überlassen haben. Für seine Aktivitäten sollen Avivi und seine Frau Osnat von Thomet eine Reihe von Vergünstigungen erhalten haben. So soll die Firma Talon, ebenfalls eine Gründung von Thomet,  Avivi ein Mobiltelefon zur Verfügung gestellt und dessen anfallende Rechnungen bezahlt haben. Osnat Aviv wiederum soll von der Firma einen Wagen Marke Toyota Land Cruiser im Wert von umgerechnet über 80 000 Franken bekommen haben. Ab August 2005 war sie Angestellte von Talon und bezog als solche einen Salär von über 100 000 Schekel. Shmuel Avivi seinerseits wurde im Oktober 2005, zwei Monate nach Beendigung seiner Kadenz als israelischer Militärattaché, Vorsitzender von Talon. Laut der Tel Aviver Anklageschrift soll Avivi im Austausch für Aktivitäten im Zusammenhang mit seinem Job als Militärattaché Bestechungsgelder entgegengenommen haben. «Mein Klient», meinte Avivis Anwalt gegenüber der Zeitung «Haaretz», «wird vor Gericht um seine Unschuld zu kämpfen haben. Wir sind überzeugt, dass alle Argumente der Anklage vor Gericht zurückgewiesen werden können.»    [ju]





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