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17. August 2012, 12. Jahrgang, Ausgabe 33 Ausgabe: Nr. 33 » August 17, 2012
Moshe Arens zur Lage in Israel, August 17, 2012

Der Militärdienst für Israels ultraorthodoxe und arabische Bevölkerung kann nicht ausschliesslich per Gesetzesdekret erwirkt werden. Effektiv sollte er wahrscheinlich überhaupt nicht auf dem legislativen Weg realisiert werden. Der Grund liegt derart klar auf der Hand, dass es erstaunt, dass unsere Politiker und Juristen es nicht einsehen.



Jeder wird verstehen, dass die Tatsache, dass diese grossen Gemeinschaften während Jahrzehnten vom obligatorischen Militärdienst befreit waren, realistischerweise bedeutet, dass der obligatorische Wehrdienst sich für diese Gemeinschaft nur stufenweise einführen lässt. Eine Gesetzgebung aber, die darauf zugeschnitten ist, Mitglieder einer Gemeinschaft stufenweise in die Armee zu integrieren, muss zwangweise in ihrer Natur diskriminierend sein, da sie die betreffende Gemeinschaft den anderen Bürgern Israels gegenüber bevorzugen müsste. Hinzu kommt, dass eine solche Gesetzgebung zwischen einzelnen Mitgliedern der betreffenden Gemeinschaft differenzieren müsste: Einige würden im Alter von 18 Jahren eingezogen werden, während andere bis zu einem späteren Alter den Dienst hinausschieben könnten und nochmals andere ganz von der Wehrpflicht befreit wären.

Man könnte argumentieren, dass das existierende Gesetz – das aus dem Jahr 1986 stammende Gesetz der militärischen Dienstleistungen –, das den Verteidigungsminister autorisiert, alle Landesbürger einzuberufen, die das 18. Altersjahr erreicht haben, ihm faktisch auch das Recht einräumt, dieses Gesetz auf diskriminierende Weise anzuwenden – für die Verpflichtung gewisser zum Militärdienst und für die Befreiung anderer. Es besteht jedoch ein grosser Unterschied zwischen einer Ungleichheit, die auf einem vorübergehenden administrativen Beschluss basiert, und einer im Gesetz verankerten Ungleichheit.

Sollte die Absicht der Regierung, die Zahl der in der Armee dienenden Charedim und christlichen beziehungsweise muslimischen Araber sukzessive zu erhöhen, im Rahmen der existierenden Gesetze realisiert werden, wobei der Verteidigungsminister die Autorität so ausübt, wie es heute der Fall ist? Oder wäre es vorzuziehen, ein neues Gesetz zu schaffen, welches die Diskriminierung und die Begünstigungen verschiedener Teile der Bevölkerung Israels gesetzlich regeln und unterbinden würde? Der offensichtliche Vorteil, die Einführung des Militärdienstes in diesen Gemeinschaften der Kompetenz des Verteidigungsministers zu überlassen liegt darin, dass er das Tempo der Integration der betreffenden Gemeinschaften in die Armee mit den Bedürfnissen der Verteidigungsstreitkräfte wie auch mit der Fähigkeit der Armee, sich auf den Eintritt dieser Menschen ins Militär einzustellen, koordinieren kann. Das dürfte nicht der Fall sein, sollte der Eintritt der genannten Gruppen in die Armee vom Gesetz diktiert werden, das zwangsweise
rigide sein müsste.

Der grösste Nachteil der gesetzgeberischen Lösung wäre aber die Integration diskriminierender Gepflogenheiten zwischen ethnischen und religiösen Gemeinschaften ins Gesetz. Wie bereits erwähnt besteht ein Unterschied zwischen den in der Praxis bestehenden Ungleichheiten, die anerkannt und im Begriff sind, korrigiert zu werden, und einer diese Ungleichheiten autorisierenden Gesetzgebung. Wie kann also der Verteidigungsminister die schrittweise Integration ultraorthodoxer Juden und christlicher sowie muslimischer Araber in die Armee realisieren? Aller Anfang ist, wie schon der Talmud sagt, schwer. Auch dieser Prozess wird nicht leicht sein, aber er ist möglich.

Hier einige Vorschläge für die Rekrutierung junger charedischer Männer in die IDF-Truppen: Es müsste ein zusätzliches ultrareligiöses Bataillon geschaffen werden. Die Möglichkeiten für ultrareligiöse Soldaten, die in der Luftwaffe erfolgreich waren, sollten auch in anderen Zweigen der IDF anwendbar sein. In den jenseits der Waffenstillstandslinien von 1949 gelegenen ultrareligiösen Ortschaften – etwa Modiin Illit und Betar Illit – sollten junge Männer im Alter von 18 Jahren unter die Fahne gerufen werden, und zwar um in Einheiten zu dienen, die sich mit der Gewährleistung von Sicherheit in der Nachbarschaft der genannten Städte befassen.

Einige Vorschläge für die Integration junger Araber in die IDF: Das Infanteriebataillon der Beduinen sollte vergrössert werden. Der obligatorische Militärdienst mit 18 Jahren sollte für die Beduinen in Galiläa und in den Städten Lod und Ramle eingeführt werden. Mitglieder der maronitisch-christlichen Gesellschaft sollten ebenfalls in die IDF eingezogen werden.

Zweifelsohne gibt es viele Möglichkeiten mehr. Um diese zu eruieren sollte in der Armee eine spezielle Abteilung eingerichtet werden im Bestreben, den Wehrdienst der Ultrareligiösen und der Araber schrittweise auszuweiten. Das wäre besser als sich ausschliesslich auf den legislativen Weg zu verlassen. 

Moshe Arens, Likud-Mitglied, war früher Knessetabgeordneter und Verteidigungsminister.



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