Sturz in den Hades
Verblendung. Verdammnis. Vergebung. Die Causa Hildebrand könnte mit den drei Büchertiteln der «Millenniums-Trilogie» des schwedischen Krimi-Autors Stieg Larsson umschrieben werden: Wobei die Vergebung noch wird auf sich warten lassen, denn es soll
im Frühjahr eine Sondersession des
Parlaments und vielleicht sogar eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) geben, beides gefordert von der Schweizerischen Volkspartei (SVP), die beim Sturz von Philipp Hildebrand in den Hades eine Schlüsselrolle spielte und spielt.
Die Verblendung
Kaum jemand konnte sich bisher vorstellen, dass es dem Direktoriumspräsidenten der Schweizerischen Nationalbank (SNB), seinen Kollegen und dem Bankrat als den obersten Währungshütern der Schweiz, vielleicht auch deren engsten Angehörigen, nicht explizit verboten war, private Devisengeschäfte zu tätigen. Politiker, die sich seit Anfang Januar aufplustern, hätten schliesslich schon früher auf die Idee kommen können, das Reglement, das 2010 letztmals angepasst wurde, zu kontrollieren. Auch das Finanzmninisterium hat hier kläglich versagt. Der zurückgetretene SNB-Präsident behauptete an seiner ersten Medienkonferenz, das Verbot von Devisengeschäften sei früher nicht notwendig gewesen, weil der starke Franken
historisch einmalig und erstmals an einen verbindlichen Mindestkurs angebunden worden sei. Aber gerade er hat nach
Auffassung aller Gesprächspartner von tachles trotz seiner allgemein attestierten Brillanz einen eklatanten Mangel an Sensibilität und Fingerspitzengefühl gezeigt. Eine verhängnisvolle Verblendung und eine Verkennung von Ethik und Moral.
Auch Kashya Hildebrand scheint nicht wahrgenommen zu haben, dass ihr Mann der oberste Währungshüter war, der über jeden Zweifel erhaben sein musste. Beide kommen jedoch aus jener Branche, die gern als das «Reich der Finsternis» bezeichnet wird, nämlich aus dem Bankgeschäft. Das Ehepaar lernte sich bei einem New Yorker Hedgefonds kennen. Kashya Hildebrand arbeitete mehr als 15 Jahre lang als offenbar erfolgreiche Devisenhändlerin, bevor sie mit ihrem Mann in die Schweiz zog und eine international
tätige Kunstgalerie aufbaute.
Die Verdammnis
Ein IT-Angestellter der Bank Sarasin soll angeblich oder anscheinend während Kaffeepausen gehört haben, wie der langjährige Kundenberater der Hildebrands und andere über Devisentransaktionen auf dem Konto des SNB-Chefs diskutierten. Wie tachles von Informatik-Spezialisten erfuhr, konnte der Mann offenbar als «Super-User» leicht das Kontoblatt des Kunden auf seinen Bildschirm holen. Angeblich hinterliess er dabei eine elektronische Spur, die in der Strafanzeige der Bank gegen diesen Mann und gegen «Dritte» bedeutsam werden könnte. Jedenfalls soll der IT-Fachmann einen «Screenshot» des Hildebrand-Kontos hergestellt haben. Damit nahmen das Verhängnis und damit Hildebrands Verdammnis ihren Lauf.
Der IT-Mann wandte sich an einen Schulfreund, einen Anwalt in Weinfelden, wie er SVP-Mitglied, sogar Thurgauer SVP-Kantonsrat, der ihn schon anwaltlich vertreten hatte. Der Anwalt behauptet heute, der Konakt sei privat gewesen, er sei nicht als Anwalt tätig geworden. Dieser Version widersprechen andere Juristen – jeder juristische Rat eines Anwalts sei anwaltlich. Und tätig wurde der Sohn eines früheren Thurgauer FDP-Regierungsrats tatsächlich: Er brachte den Datendieb mit dem SVP-Übervater Christoph Blocher zusammen. Und von da an fühlte sich der Datendieb überrumpelt, vor allem, als der vermeintliche Freund aus Weinfelden die «Weltwoche» mit dem Screenshot seines Mandanten oder Kollegen bediente. Am
1. Januar berichtete die Sonntagspresse, Blocher habe die Bankdaten kolportiert. Am 5. Januar fuhr die «Weltwoche» gewaltig ein, und nannte mit hauchdünner Faktenlage, ein «no go» für Medien, Hildebrand unter anderem einen Gauner. Ausserdem scheint der Kreis der SVP-Leute, die im Besitz von Informationen und/oder des Konto-Screenshots waren, unglaublich gross.
Hat Christoph Blocher gelogen?
Erstaunlich scheint, dass kaum thematisiert wird, dass Neu-Nationalrat Blocher täglich eine andere Wahrheit präsentiert, wie es in einer Zeitung heisst. Tatsache ist, dass er die damalige Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey informierte, aber erst, nachdem er zu Beginn der neuen Legislatur Anfang Dezember als Parlamentarier vereidigt worden war und damit auf Immunität pochen konnte. Dann begann ein Slalom, wie er für Christoph Blocher offenbar nicht unüblich ist: Erst wollte er weder Dokumente gesehen noch der Bundespräsidentin gezeigt haben, dann wollte er auch den Datendieb nicht kennen. Beides wurde widerlegt und daraufhin zugegeben.
Für Natalie Rickli, junge und erfolgreiche SVP-Nationalrätin, ist klar, dass es sich hier um eine Verletzung des Bankgeheimnisses handle, für das sich der Datendieb juristisch verantworten müsse. Es sei allerdings gut, sagt sie zu tachles, dass dadurch die Verfehlungen des SNB-Präsidenten ans Tageslicht gekommen seien. Das Reglement sei unbekannt gewesen. Die heutige Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf (notabene das Feindbild der SVP, die nach Meinung von Politikern möglicherweise das eigentliche Ziel der SVP-Kampagne sein könnte) hätte es allerdings als ehemalige SNB-Bankrätin kennen und vielleicht beanstanden sollen. Nötig sei jetzt ausser der Sondersession eine PUK. Dieser Meinung ist auch die «Neue Zürcher Zeitung». Vor einer PUK müssten alle antraben, so Rickli, auch Christoph Blocher. Natalie Rickli sagt, sie wisse nicht genau Bescheid über alle entsprechenden Aussagen des SVP-Chefstrategen. Aber sie meint dann doch: «Lügen geht gar nicht, egal von wem.»
Juristen und Politiker sind uneins,
ob sich Christoph Blocher ebenfalls
der Bankgeheimnisverletzung schuldig gemacht habe. Paolo Bernasconi, bekannter Tessiner Staatsanwalt und heute Rechtsprofessor, vertrat in der letzten «NZZ am Sonntag» ganz klar diese Meinung. Daniel Jositsch, Strafrechtsprofessor und Zürcher SP-Nationalrat, betrachtet dagegen sogar die Handlung des
Datendiebs als zulässig: «Vielleicht war das nicht einmal Whistleblowing.» Jositsch, Mitglied der Rechtskommission des Nationalrats, hofft, dass dieses Jahr endlich eine Whistleblower-Regelung zustande kommt. Blocher, mit dessen Politik er sonst nichts am Hut hat, habe sich korrekt verhalten, sagt Jositsch, als er die Bundespräsidentin informierte, und diese habe mit der sofortigen Anordnung einer Untersuchung eine gute Figur gemacht, im Gegensatz zur – 2007 auch von ihm gewählten – Finanzministerin, die allzu rasch Hildebrand zuerst eine Art Persilschein ausgestellt und erst in der TV-«Arena» richtig reagiert habe. Auch der SNB-Bankrat habe seine Kontrollfunktion nicht ausgeübt. Bernasconis Auffassung hält Jositsch für falsch, ganz abgesehen davon, dass jener eng mit dem Finanzplatz Tessin verbandelt sei. Jositsch rügt aber auch Hildebrand: «Obwohl das Leben nicht nur aus Regeln bestehen sollte, hätte es für ihn klar sein müssen, dass er in seiner Funktion keine Devisengeschäfte tätigen durfte. Es fehlte ihm ganz klar an Sensibilität.»
Vergebung?
Philipp Hildebrand ist bei der SNB weg. Auch das prestigeträchtige neue Amt als Vizepräsident der internationalen Finanzstabilitätskommission musste er niederlegen. Kenner der Szene nehmen an, dass ihm die Privatwirtschaft bald einen schönen neuen Posten anbieten wird. In den Annalen der SNB ist der Vorgang einmalig. Der Historiker Jakob Tanner, auch Wirtschafts-Historiker, findet ihn überaus spannend: «Ich sehe die aktuellen Angriffe auf Hildebrand in einem doppelten Kontext: erstens als Bedeutungssteigerung und Personalisierung der Nationalbankpolitik, was mit dem Funktionieren von Devisenmärkten unter Krisenbedingungen zusammenhängt, eine Problematik, die vor Beginn der siebziger Jahre so nicht auftrat, und zweitens die abgründige Politik der SVP, die schon lange in einer Weise politisiert, die rechtsstaatlich und menschenrechtlich zu Fragen Anlass gab.»
Tanner erinnert daran, dass es im September 1936 der Bundesrat war, der eine Abwertung des Schweizer Frankens gegen die Meinung der Nationalbank beschloss. Es war der Bund, der in der Bankenrettung aktiv war. «Er richtete 1932 mit der Eidgenössischen Darlehenskasse eine ‹Bad Bank› ein, die nicht handelbare Titel aufkaufte, aber der Bund finanzierte
damals alles. Die Nationalbank hatte nur
einen geringen geld- und währungspolitischen Handlungsspielraum. Ab 1973 erfuhr sie einen enormen Bedeutungs- und Machtzuwachs.» Die SVP, deren Kampagne sich auch gegen Bundesrätin Widmer-Schlumpf richte, verteidige stets das Bankgeheimnis und wollte es sogar in
der Bundesverfassung verankern. Aber: «Wenn es um Privatfehden geht, dann schreckt diese Partei aber nicht vor dem Einsatz gestohlener Daten zurück.»


