Entlastet die Medizin!
Positionen dazu möglich
Anders als Geheimagent 007 lebt der Durchschnittsmensch nur einmal, und auch den Tod gibt es nur im Singular. Die revidierten Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) zur Feststellung des Todes in Zusammenhang mit Organtransplantationen, abgefasst im September 2011, haben diesen Umstand ins Zentrum gerückt. Bisher sahen die Richtlinien im Falle eines Hirntodes zwei medizinische Todeserklärungen vor, mit einem Abstand von sechs Stunden. Danach galt ein Patient, der für hirntot erklärt worden war und dessen übrige Organe nur apparativ funktionsfähig erhalten werden können, als verstorben. Genau diese zweite Prüfung, so hat es die medizinische Praxis festgestellt, hat Angehörige von Organspendern verunsichert. Als träte der Tod in zwei Phasen ein, als wäre erst mit der zweiten Todesbestimmung das Leben endgültig vorbei. «Sterben ist ein Prozess», sagt Hermann Amstad, Generalsekretär der SAMW, «der Tod aber ist es nicht. Er ist endgültig.» Für Angehörige, sagt Amstad, seien die besagten sechs Stunden zwischen den beiden Feststellungen eine schwierige Phase gewesen, als habe sich der Patient in einem Zwischenzustand befunden. Mit der Revision ist diese Phase abgeschafft. Anstelle einer zeitverschobenen zweiten Prüfung sehen die Richtlinien nun zwei Todesfeststellungen von zwei unabhängigen Ärzten vor.
Es geht in der Revision also um Detailfragen für den Prozess der Organtransplantation, denn in der Medizin hat sich das Hirntod-Kriterium durchgesetzt. 1968 hat der sogenannte Harvard Medical School Report erstmals den Hirntod als neue Todesdefinition festgelegt und den endgültigen Herz- und Kreislaufstillstand abgelöst. Vorangetrieben hat diese Neubestimmung der medizinische Fortschritt: Die Etablierung der Intensivmedizin ab der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts ermöglichte es, den Kreislauf apparativ aufrechtzuerhalten. Die bisherigen Todesmerkmale – Todesflecken, Pulsausfall, reduzierte Körpertemperatur – verloren damit ihre Verlässlichkeit.
Kulturelle Begriffe
Die SAMW hat diese Definitionen ein Jahr später als Hilfe für diejenigen Ärzte übernommen, die die Transplantationseinheiten aufbauten und Klärung für die besondere Situation benötigten, in der bei einem Menschen mit Sicherheit der totale und irreversible Funktionsausfall des Gehirns festgestellt werden konnte, aber gleichzeitig die zu transplantierenden Organe erhalten werden mussten. Amstads Hinweis auf die Verunsicherung der Angehörigen ist jedoch auch ein Hinweis darauf, dass Begriffe wie Leben und Tod nicht nur ins medizinische Vokabular gehören. Sie sind auch kulturelle Termini und beziehen ihre Inhalte nicht nur aus der Biologie, sondern ebenso aus der Ethik und der Religion. Kurz nach dem Bericht der Harvard Medical School kritisierte der Ethiker Hans Jonas, dass der Primärgrund der Definition, nämlich der «Sinnlosigkeit bloss vegetativer Fortexistenz» im irreversiblen Koma, nur ein Kriterium definiere, den Tod «ungehindert stattfinden zu lassen, zum Beispiel durch Abstellen des Atemgeräts». Der Bericht aber beanspruche, mit diesem Kriterium den Tod selbst definiert zu haben, und erkläre ihn kraft dessen Zeugnisses als schon gegeben, nicht erst als ungehindert zuzulassen. Aus medizinischer Sicht entsteht das Streben nach einer Todesdefinition folglich weniger aus dem Willen, den Todesbegriff endgültig zu fassen, sondern aus der Notwendigkeit, juristisch gesicherte Demarkationslinien in der Gestaltung menschlicher Freiheitsräume zu ziehen. Die Menschenwürde und die Grundrechte verbieten es, an nicht als tot erklärten Personen Eingriffe vorzunehmen, die nicht ihrer eigenen Gesundheit dienen.
Menschenwürde und Menschenliebe – in der Gestalt der Organspendebereitschaft – stehen hier in einem Widerspruch, der nicht vollständig einvernehmlich zu lösen ist. Im halachischen Judentum, so der Kinderarzt und Experte für jüdische Medizinethik, Yves Nordmann, sei das Hirntod-Kriterium daher höchst umstritten. «Für eine grosse Zahl von zeitgenössischen Rabbinern ist dieses Kriterium der Todesbestimmung nicht akzeptabel, da bei einem Hirntoten noch zahlreiche Vitalfunktionen erhalten sind», sagt Nordmann.
Heiliges Leben
Das Leben gelte als Leihgabe Gottes und besitze daher Heiligkeit und unendlichen Wert bis zum Eintritt des Todes. Aber: «Eine einheitliche Meinung gibt es nicht, weil im Rahmen der Halacha unterschiedliche Positionen möglich sind», so Nordmann. Das israelische Oberrabbinat beispielsweise hat das Hirntod-Kriterium für die Herztransplantation als akzeptabel erklärt, der Rabbinical Council of America und der Oberrabbiner Englands haben dies jedoch in Frage gestellt. Nordmann schätzt denn auch diese Unsicherheit über den Todeszeitpunkt als den Hauptgrund ein, dass die Bereitschaft zu «sogenannten Leichenspenden» allgemein tief sei.
Auf der anderen Seite existiert in den USA die Halachic Organ Donor Society, die einen Organspendeausweis ausstellt, der explizit zwischen einer Transplantationsbereitschaft nach dem Hirntod und nach dem irreversiblen Herzstillstand unterscheidet. Die Positionen bleiben also unentschieden. Umso wichtiger sei der Einzelfall, sagt Nordmann: «Im konkreten Fall hat die halachische Entscheidung beim Patienten und den Angehörigen unter Zuzug des zuständigen Rabbiners zu liegen.» Denn sowohl pro als auch contra Hirntod als Todeskriterium lasse sich aus dem Talmud eine Argumentationskette herleiten. Und dafür, so Nordmann, sei der Talmud auch da. «Im Talmud stehen einige Stellen, die jahrhundertelang nicht erschlossen worden sind. Doch sobald eine technologische Neuerung eintritt und gedeutet werden muss, bieten genau diese Stellen eine Erklärung dazu. Dies ist eine zentrale Basis für die Lebendigkeit des Judentums bis in die heutige Zeit.» Revisionen wie diejenige der SAMW-Richtlinien, die nach pragmatischen Kriterien das Todesverständnis behandeln, haben daher nicht nur Mediziner und Juristen zu interessieren, sondern auch die Vertreter der Religionen. Die Medizin wird durch diese Stimmen von einer Aufgabe entlastet, zu der sie als empirische Wissenschaft nicht die Mittel hat: der Bestimmung, wo der noch zum Leben gehörende Sterbeprozess ende und die Endgültigkeit des Todes beginne.


