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19. August 2011, 11. Jahrgang, Ausgabe 33 Ausgabe: Nr. 33 » August 19, 2011
RAUBKUNST IN DER SCHWEIZ

«Faire Lösungen finden»

August 19, 2011
Der Advokat und Kunsthistoriker Benno Widmer hat seit 1. Juni 2008 die Leitung der Fachstelle Internationaler Kulturgütertransfer und Anlaufstelle Raubkunst im Bundesamt für Kultur inne. Im tachles-Gespräch erläutert Widmer die Aufgaben seiner Anlaufstelle und das Thema Raubkunst in der Schweiz.
BENNO WIDMER «Es besteht nach wie vor ein Informations- und Sensibilisierungsbedarf»

 

TACHLES: Die Schweiz spielte während des Zweiten Weltkriegs eine bedeutende Rolle als Umschlagplatz von NS-Raubkunst. Seit Anfang 1999 gibt es die dem Bundesamt für Kultur zugeordnete Anlaufstelle Raubkunst, der Sie vorstehen. Mit welchen Anliegen wenden sich Betroffene an Sie?

BENNO WIDMER: Die Anlaufstelle Raubkunst ist ein Kompetenzzentrum auf Bundesebene für alle Fragen im Zusammenhang mit der Raubkunst aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs. Sie ist direkt zuständig für Anfragen, die in den Kompetenzbereich der Museen und Sammlungen des Bundes fallen. Die Anlaufstelle wurde vom Schweizerischen Bundesrat im Anschluss an die Washingtoner Konferenz 1999 eingerichtet.

Anfragen, die in den Kompetenzbereich anderer Institutionen oder Privater fallen, leitet die Stelle an die zuständigen Institutionen und Personen weiter. Im Weiteren steht die Stelle mit allgemeinen Informationen zur Seite. Ziel ist es, Betroffenen, Forschern und Anspruchsstellern eine erste Anlaufstelle auf Bundesebene zur Verfügung zu stellen und in strittigen Fällen zu einer befriedigenden Lösung beizutragen.

Die Washingtoner Richtlinien von 1998 gelten als ein «soft law», sie sind nicht bindend – welche Wirkung aber haben sie auf den Umgang mit Raubkunst in der Schweiz?

Die Schweizerische Eidgenossenschaft hat zusammen mit 43 weiteren Staaten die Washingtoner Richtlinien in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nazis konfisziert wurden, verabschiedet. Sie hat damit signalisiert, dass sie der Aufarbeitung der Raubkunstthematik eine grosse Bedeutung zumisst und das Erreichen von gerechten und fairen Lösungen unterstützt. Als sogenanntes «soft law» stellen die Washingtoner Richtlinien eine Absichtserklärung dar. Es handelt sich dabei nicht um eine verbindliche
Gesetzgebung.

Auch wenn in den vergangenen Jahren ein neues Bewusstsein für die Raubkunstproblematik geschaffen wurde, gibt es in der Schweiz noch keine verbindliche Gesetzgebung. Würden Sie eine solche für sinnvoll halten?

Die Washingtoner Richtlinien sind für die Schweizerische Eidgenossenschaft ein grundlegendes Instrument. Darauf bezugnehmend stützt der Bundesrat die Tätigkeit der Eidgenossenschaft im Bereich Raubkunst auf die drei Säulen Transparenz, Rechtmässigkeit und
Angemessenheit.

Die Schweizer berufen sich darauf, die betroffenen Bilder während des Zweiten Weltkriegs gutgläubig erworben zu haben. Besteht in diesem Fall überhaupt Anspruch auf Restitution?

Die Erfahrung zeigt, dass jeder Fall einer sorgfältigen individuellen Prüfung bedarf. Stellt es sich heraus, dass tatsächlich ein gutgläubiger Erwerb vorliegt, besteht gemäss Schweizer Recht kein rechtlicher Restitutionsanspruch. Die Washingtoner Richtlinien sehen gleichzeitig für die Fälle der von Nazis konfiszierten Kunstwerke die Wichtigkeit von gerechten und fairen Lösungen vor. Neben einer möglichen Restitution gibt es auch andere Lösungsmöglichkeiten, beispielsweise eine Restitution mit der Bedingung der Dauerleihgabe des Streitobjekts an die betroffene Institution oder etwa eine Entschädigungszahlung und der Verbleib des Objekts in der Institution.

Finden die Betroffenen – Museen wie Privatpersonen – mehrheitlich auf einvernehmlichem Weg eine Lösung, oder landen viele Fälle vor Gericht?

Es sind seit der Verabschiedung der Washingtoner Richtlinien 1998 keine Raubkunstfälle bekannt, die vor einem Schweizer Gericht entschieden worden sind. Für die wenigen auch durch die Medien bekannten aussergerichtlichen Restitutionsstreitigkeiten wurden letztlich – soweit dies uns bekannt ist – einvernehmliche Lösungen erzielt.

Wie gross ist das Engagement der Museen und Galerien in der Schweiz, die Provenienz ihrer Bilder aus eigenem Antrieb untersuchen zu lassen? Besteht ein Nachholbedarf?

Die Auswertung einer Umfrage des Eidgenössischen Departements des Innern sowie des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten 2009–2010 bei 551 Schweizer Museen hat ergeben, dass ein Grossteil der Museen die Provenienzen ihrer Werke noch nicht aufgearbeitet habt. Lediglich eine Anzahl grösserer Kunstmuseen (vgl. Kasten) mit einer internationalen Sammlungsausrichtung haben angegeben, hinsichtlich der Raubkunstproblematik Provenienzrecherchen durchgeführt zu haben. Entsprechend besteht nach wie vor ein Informations- und Sensibilisierungsbedarf. Die Umfrage stützte sich im Übrigen explizit auf die Anliegen der Washingtoner Konferenz.

Gibt es Ihrer Meinung nach noch viel Raubkunst in der Schweiz?

Eine Schätzung der Dunkelziffer ist nicht möglich. Doch die Anfragen an die Anlaufstelle Raubkunst im Bereich Provenienzrecherchen zeigen indirekt, dass es nach wie vor einige Objekte mit unklaren oder umstrittenen Provenienzen in der Schweiz gibt.

 

 





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