Der Fall Botschko
Die Schweizer Presse- und Meinungsfreiheit wurde vor und insbesondere während des Zweiten Weltkrieges durch notrechtliche Beschlüsse des Bundesrates eingeschränkt. Grund dafür waren die insgesamt kritische Reaktion der Schweizer Presse auf die Machtergreifung Hitlers im Jahre 1933 und der daraus entstandene Konflikt mit dem totalitären Nachbarn. Bei Ausbruch des Krieges beauftragte der Bundesrat das Armeekommando mit der Überwachung der Schweizer Medienlandschaft (Film, Radio, Bücher, Zeitungen). Dabei wurde von einer Vorzensur abgesehen und «nur» eine Nachzensur verhängt. Die Auswirkungen dieser Zensur können anhand des Beispiels des Rabbiners Eliyahu Botschko, der 1943 mit dem Buch «Jiskaur. Seelenspiegel» auf die an den Juden Europas begangenen Verbrechen aufmerksam machte, anschaulich aufgezeigt werden.
Für die Ausübung der Zensur während des Zweiten Weltkrieges schuf das Armeekommando die sogenannte Abteilung Presse und Funkspruch (APF). Deren Auftrag bestand darin, die Verbreitung von Informationen zu unterdrücken, welche die Neutralität sowie die Sicherheit des Landes gefährden konnten. Dabei unterlagen Äusserungen der Zensur, die als «beleidigend» wahrgenommen wurden und sich nicht auf «zuverlässige» Quellen berufen konnten.
Die Überwachung nicht periodischer Schriften oblag der Sektion Buchhandel, die der APF untergeordnet war und vom Vizepräsidenten des Schweizerischen Buchhändlervereins, Herbert Lang, geleitet wurde. Um die grosse Zahl in- und ausländischer Schriften zu prüfen, standen der Sektion Buchhandel sogenannte Experten aus Kultur, Politik und Wissenschaft zur Verfügung. Diese begutachteten Schriften und beantragten gegebenenfalls Sanktionen. Weil das Verbot einer Schrift als härteste Sanktion finanzielle Folgen nach sich zog, liessen Autoren ihre Werke oft bereits vor der Drucklegung überprüfen. Dadurch wurde die Buchkontrolle faktisch zur Vorzensur. Anzumerken ist, dass die Zensur von Büchern, die explizit auf die an den Juden verübten Verbrechen Bezug nahmen, mit der sich anbahnenden Niederlage der Nationalsozialisten, aber auch der steigenden Gewissheit um den Holocaust in der Weltöffentlichkeit gelockert wurde.
Rabbiner Botschko
Botschko wurde 1888 in Chorzel, Russland, geboren. Im Alter von 12 Jahren verliess er seine Heimat. 1912 emigrierte er nach Studien in Polen und Litauen als Rabbiner in die Schweiz und kam nach Basel. Nachdem er dort eine Kohlenhandlung betrieben hatte, zog er 1922 nach seiner Naturalisation nach Montreux. Dort führte Botschko ein eigenes Leinengeschäft und errichtete die Talmudschule Etz Chaim. Zusätzlich betätigte er sich als Schriftsteller und wirkte gelegentlich als Mitarbeiter beim «Israelitischen Wochenblatt». Ferner war er Mitglied der Europa-Union und des Zentralrates der Agudas-Jisroel.
Durch sein soziales, religiöses und politisches Umfeld hatte Botschko früh Kenntnis über das Schicksal der Juden in Europa erlangt. Er gewährte jüdischen Flüchtlingen Zuflucht in seiner Jeschiwa und organisierte für Bekannte über die polnische Gesandtschaft südamerikanische Pässe, was ihm Schwierigkeiten mit den Behörden eintrug. Um die Schweizer Juden von der Realität nationalsozialistischer Verbrechen zu überzeugen und zur Hilfsbereitschaft aufzurufen, verfasste Botschko im Sommer 1943 das Buch «Jiskaur. Seelenspiegel». Obwohl das Buch primär religiöse Themen behandelt, ist darin die Tragödie der Vernichtung des europäischen Judentums durch die Nationalsozialisten durchweg präsent, so auch im Kapitel «Dokumente, die für sich sprechen …». Darin wird die Vernichtung der Juden in Polen detailliert und authentisch geschildert. Bemerkenswert ist, dass, während Botschko namentlich von den «deutschen» Verfolgern spricht, die Identität der Täterschaft in der Schweizer Presse zensurbedingt weitgehend anonymisiert wurde.
Konfrontation mit der Zensurbehörde
Botschko vertrieb sein Buch privat, weswegen die APF erst über Umwege darauf aufmerksam wurde. Der Kommandant eines Genfer Internierungslagers hatte das Buch dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement übermittelt, verbunden mit dem Hinweis, dass es möglicherweise im Widerspruch zur Neutralität stehe. Die Bundesanwaltschaft leitete das Buch zur Prüfung an die Sektion Buchhandel der APF weiter und merkte bereits an, dass für die an den Juden verübten Verbrechen durch die Nationalsozialisten jeglicher Beweis fehle und Botschko entsprechende Behauptungen aus seiner Schrift «eliminieren» müsse, weil er damit «Gräuelpropaganda» betreibe.
Herbert Lang leitete Botschkos Buch an den «Experten» Fritz König in Biel weiter. Wie die Bundesanwaltschaft kam König zum Schluss, dass Botschkos Buch, konkret die Seiten 149 bis 155, eine «Streitschrift» gegen Deutschland darstelle, die in ihrer Schärfe über das zur Zeit gegebene Mass hinausgehe und über deren Berechtigung die Zensur nicht zu urteilen habe. Entgegen der Auffassung der Bundesanwaltschaft empfahl König aber «nur» ein Anpreisungsverbot in Buchhandlungen. Lang verfügte aber dennoch, dass Botschko seine «Gräuelschilderungen» aus sämtlichen Exemplaren (1000 Stück) herausschneiden und ihm zur Kontrolle zustellen müsse.
Über diese Sanktion in Kenntnis gesetzt, verteidigte Botschko in einem Brief an Lang die Authentizität seiner Schrift und wehrte sich vehement gegen die Unterstellung, «Gräuelberichte» zu verbreiten. Er wies auf die Zulassung ähnlicher Berichte in der Presse hin und berief sich auf die demokratischen Grundrechte der Schweiz. Zudem machte er darauf aufmerksam, dass die Situation für ihn «entsetzlich» sei, da Freunde und nahe Familienmitglieder zu den Betroffenen gehörten. Schliesslich beschuldigte Botschko Lang indirekt, die Vernichtung des europäischen Judentums zu verheimlichen: «Soll […] die planmässige Ausrottung und Vertilgung einer ganzen Menschenrasse […] verschwiegen werden?»
Lang ging auf Botschkos Reaktion nicht ein, anerbot jedoch, die Angelegenheit «gelegentlich» mit ihm zu besprechen. Doch blieb es beim Zensurentscheid. In seinem im August 1945 erschienenen Buch «Der Born Israels» wertet Botschko die Zensur seines früheren Buches als Beweis für die Tabuisierung des Schicksals der Juden durch die westliche Welt, insbesondere durch die Schweiz. In der Zensur seines Buches erblickte er einen Bestandteil der «Mitschuld» der Schweiz am Holocaust. Die Zensur dürfte auf Botschko abschreckend gewirkt haben. Jedenfalls finden sich keine Hinweise, dass sich Botschko nach 1943 weiterhin öffentlich engagierte. Das Buch «Der Born Israels» erschien zu einem Zeitpunkt, da die Tätigkeit der Sektion Buchhandel bereits eingestellt war.
Neutralitätspolitik, Antisemitismus
Wird abschliessend nach Einflussfaktoren auf den Zensurentscheid im Falle Botschko gefragt, stehen die Neutralitätspolitik und der Antisemitismus im Vordergrund. Obwohl die Maxime der Staatsneutralität die Bevölkerung rechtlich nicht zur Gesinnungsneutralität verpflichtet, verfolgten die Behörden während des Krieges eine Strategie, wonach die Medien die Haltung des Staates bezüglich der Wahrung der Landessicherheit beziehungsweise der freundschaftlichen Beziehungen zum Ausland einzunehmen hatten. Vor dem Hintergrund dieser «neutralitätspolitischen Extraleistung» (so Georg Kreis in «Zensur und Selbstzensur»), wurden Schriften wie diejenige Botschkos verboten.
Mit der Machtergreifung Hitlers ging in der Schweiz eine Tabuisierung des Antisemitismus einher, um eine «Nazifizierung» des Landes zu vermeiden. Gleichzeitig wurde die judenfeindliche, insbesondere gegen die Ostjuden gerichtete (Flüchtlings-) Politik damit begründet, es würde so der Entstehung von Antisemitismus in der Schweiz entgegengewirkt. Zensurmassnahmen wie jene im Falle von Botschkos Buch waren geeignet, die Folgen der restriktiven Flüchtlingspolitik zu kaschieren.
Georg Kreis: «Zensur und Selbstzensur. Die schweizerische Pressepolitik im Zweiten Weltkrieg». Verlag Huber, Frauenfeld 1973.
Stefan Andreas Keller: «Im Gebiet des Unneutralen. Schweizerische Buchzensur im Zweiten Weltkrieg zwischen Nationalsozialismus und Geistiger Landesverteidigung». Chronos Verlag, Zürich 2009.


