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8. Juli 2011, 11. Jahrgang, Ausgabe 27 Ausgabe: Nr. 27 » July 8, 2011

Von Opfern und Tätern

Editorial von Valerie Wendenburg, July 8, 2011

Wahrheitsfindung. Die Grenzen zwischen Wahrheit und Lüge, zwischen Opfer und Täter sind schwer zu ziehen, wie die jüngsten Entwicklungen im Fall Dominique Strauss-Kahn gezeigt haben. Wenn Aussage gegen Aussage steht und die Beweislage nicht eindeutig ist, stehen die Gerichte bei der Wahrheitsfindung vor grossen Heraus¬forderungen. Dies um so mehr, wenn es um sexuellen Missbrauch geht, bei dem rund die Hälfte aller Anklagen erfunden oder irrtümlich sind, wie die Basler Gutachterin Daphna Tavor feststellt.
Der Wahrheitsgehalt der gegensätzlichen Aussagen hat hier ein ausschlaggebendes Gewicht. Der wissenschaftlichen Aussagepsychologie kommt in diesen Fällen eine wichtige Hilfsfunktion für diejenigen, die den Fall beurteilen müssen, zu. Entscheidend ist die Fragetechnik, mit der die Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage geprüft werden kann. Noch weiss man relativ wenig über die Gründe, die die Staatsanwaltschaft veranlasst hat, die Klage gegen Strauss-Kahn fallen zu lassen. Klar ist aber, dass der Wahrheitsgehalt der Aussage des vermeintlichen Opfers mittlerweile stark angezweifelt wird.
Vorwürfe.



Täter? Opfer? Wer ist was? Dass ein mutmasslicher Täter schnell zum eigentlichen Opfer werden kann, zeigt die Affäre um Strauss-Kahn eindrücklich. Das Foto von ihm als Vergewaltiger in Handschellen ging durch die Welt, überraschend kam er in dieser Woche auf freien Fuss – vorerst, denn in Frankreich erwartet Strauss-Kahn die nächste Klage wegen versuchter Vergewaltigung. Auch hier wird sich erneut die Frage stellen: Wer sagt die Wahrheit, und wer lügt? Stimmen die Vorwürfe, die die Autorin Tristane Banon dem ehemaligen Chefs des Internationalen Währungsfonds macht? Banon wurde nach eigenen Angaben bereits im Jahr 2003 von Strauss-Kahn sexuell angegriffen; sie hat ihre Vorwürfe erstmals nach der Festnahme des 62-Jährigen Mitte Mai in New York vorgebracht. Grundsätzlich gilt auch in diesem Fall, dass allein die Aussagen der beiden Personen zum konkreten Fall relevant sind – die New Yorker Affäre sollte bei den französischen Ermittlungen keine Rolle spielen. Die Vorgeschichten und das Umfeld der betroffenen Personen sind im konkreten Fall irrelevant – es kommt auch hier auf die Zeugenaussagen zur Anklage an, alles andere wäre Spekulation.

Unschuldsvermutung. In der Schweiz gilt die Unschuldsvermutung. Nicht der mutmassliche Täter muss seine Unschuld beweisen, vielmehr muss das vermeintliche Opfer seine Anklage glaubhaft darlegen. Die Aussagepsychologie und eine daraus resultierende Beurteilung der Aussage des Opfers steht im Vordergrund, sie wird mit Hilfe von Experten-Gutachten ermittelt. So auch in den Fällen um Dominique Strauss-Kahn oder dem jüngst in Deutschland freigesprochenen Wettermoderator Jörg Kachelmann, die beide allein aufgrund des hohen Bekanntheitsgrads der Angeklagten für Aufsehen sorgten. Bei Fällen mit hoher wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder politischer Auswirkung werden die Aussagen in der Regel psychologisch sorgfältig und fundiert überprüft. Wird aber – wie in der Realität bei vielen Fällen – auf ein Gutachten verzichtet, können anstelle von Sachbezogenheit emotionale Erwägungen und Spekula¬tionen treten. Einer darauf basierenden Entscheidung haftet ein hohes Mass an Restunsicherheit an, der vermeintliche Täter leicht zum Opfer fallen können. Eine fundierte psychologische Auswertung der Aussagen scheint – aufgrund der zahlreichen Falschaussagen – unvermeidlich. Nicht nur, um zu Unrecht beschuldigte Männer zu schützen, sondern auch im Sinne der Frauen, denen tatsächlich Unrecht widerfahren ist und die ihre Glaubhaftigkeit unter Beweis stellen können.



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