Kunst und Recht
Kunst kennt keine Grenzen. Doch für den Kunstmarkt sind Grenzen evident. Der Transport von Gemälden etwa für Ausstellungen, die Rückforderung von Kunstgegenständen im Zusammenhang mit Restitutionsfragen oder unterschiedliche nationale Rechtsbestimmungen werfen im Kunstmarkt regelmässig neue Fragen auf. Im Umfeld der Art Basel hat die juristische Fakultät der Universität Basel zum zweiten Mal eine Weiterbildungstagung zum Thema «Kunst und Recht» veranstaltet. Internationale Experten erörterten Fragestellungen in den Rechtsgebieten Urheber- und Sachenrecht bis hin zu Straf-, Verwaltungs- und Völkerrecht. Die Tagung stand unter der Leitung von Peter Mosimann und Beat Schönenberger, die beide in jüngerer Zeit viel beachtete Publikationen über Kunstrecht verfasst und in Basel eine Kunstrechtskompetenz von internationalem Rang etabliert haben. So haben auch in diesem Jahr herausragende Experten aus dem In- und Ausland in ihren Referaten ausgewählte Rechtsprobleme, mit denen Sammler, Galeristen und alle anderen Akteure im Kunstmarkt sowie die Museen konfrontiert sind, an der Tagung behandelt. Gerade die Museen seien zusehends konfrontiert mit Sparmassnahmen sowie dem Druck von Öffentlichkeit und Politik, Bestände zu veräussern. Dies stelle die Häuser vor ganz neue Belastungen, erläuterte Mosimann in seiner Eröffnungsansprache. Mit Norman Palmer, Kerstin Odendahl oder etwa Lawrence M. Kaye referierten mitunter die wichtigsten Experten im Bereich Kunstrecht und zeigten anschaulich die schwierige Gratwanderung zwischen rechtlichen Bestimmungen und ethischen Grundfragen auf. Kaye forderte etwa einen Kodex für «fare of trade» im Kunstmarkt sowie mehr Transparenz über Herkunft und Geschichte von Kunstgegenständen. [YK]


