Kein Appetit auf dieses Restaurant
Traktandum 9 der Gemeindeversammlung der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich (ICZ) könnte ein nahrhafter Brocken werden: 56 ICZ-Mitglieder haben eine Motion von Ludwig E. Turkavka (Erstunterzeichner) mitunterschrieben. Darin fordern sie die «Aufhebung des Beschlusses der GV vom
4. April 2011 betreffend Kredit für Einrichtung und Betrieb eines modernen Koscher-Restaurants unter Aufsicht der ICZ». Die Bewilligung des Kredites von 200 000 Franken für die Einrichtung und eines voraussichtlichen jährlichen Defizits von 148 000 Franken soll neu nur mit einigen gewichtigen Auflagen erfolgen:Das Defizit soll gedeckt werden, indem jedes ICZ-Mitglied – ausser Jugendliche bis 25 Jahre und Studierende – jedes Jahr einen Betrag von 150 Franken abliefert, den es in Form einer Konsumationsgutschrift zurückerhält. Ausserdem solle die Aufsicht nur durch das Rabbinat der ICZ und nicht durch zusätzliches Personal ausgeübt werden. Sollte es doch einmal eine Aufsichtsperson benötigen, müsse sie «in jedem Fall Mitglied der ICZ sein». Unterzeichnet hat auch die Geschäftsführerin des Nachfolgerestaurants des «Schalom», die wöchentlich zahlreichere Aufsichtspersonen hinnehmen musste.
Die Motionäre vergleichen zur Begründung mit dem Betriebsmodell von Restaurants in Sportclubs, die nur dank einer Umsatzgarantie der Mitglieder überleben könnten. Mit der Rückzahlung der Steuer von 150 Franken in Form eines Gutscheins würden die Mitglieder das Res-
taurant auch wirklich frequentieren. Es werde sichergestellt, dass der Raum, den die Motionäre als «Filetstück» des Gemeindehauses bezeichnen, ein Treffpunkt werde und nicht nur einer Minderheit reserviert bleibe (wobei die Mehrheit das Defizit bezahlen müsste).
Ein Knackpunkt liegt im vorgeschlagenen Abstimmungsprozedere: Erst sollen nach dem Wunsch der Motionäre die Auflagen («eine, mehrere, alle oder keine») beschlossen und erst dann über den Kredit abgestimmt werden. Würde dieser angenommen, wären auch die Auflagen gültig, schreiben die 57 Mitglieder. Würde er abgelehnt, wäre diese Variante eines Restaurants, wie sie schreiben, «gestorben», und man könne beispielsweise die Lounge-Variante mit einem budgetierten Defizit von 75 500 Franken reaktivieren. Ob es auch dann die in einen Gutschein umwandelbare «Beizen-Steuer» geben soll, steht nicht in der Motion. Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungs-kommission (GRPK) will sich erst an der Gemeindeversammlung zu diesem Traktandum äussern.
Widerstand signalisiert die GRPK beim Traktandum 6: Der Vorstand beantragt der GV, die Hypothek auf der Liegenschaft Gemeindehaus um weitere zwei Millionen Franken aufzustocken. Damit will er die niedrigen Zinsen ausnützen und die Liquidität im Hinblick auf die vereinbarten Amortisation des städtischen, teilweise verzinslichen und grundpfandgesicherten Darlehens von 1,9 Millionen Franken ab 2020 erleichtern. Die GRPK «sieht keinen Bedarf für zusätzliche Liquidität in dieser Höhe» und empfiehlt Ablehnung. Auch das Traktandum 7 (Antrag des Vorstands auf Einführung einer Steuer-obergrenze von 25 000 Franken) empfiehlt die GRPK «nur unter der Bedingung zur Annahme, dass sich der Vorstand dazu verpflichtet, an einer der nächsten zwei Gemeindeversammlungen Möglichkeiten zur finanziellen Attraktivitätssteigerung der Gemeinde auch für weitere Mitgliederschichten vorzuschlagen». Andernfalls empfiehlt die GRPK die Ablehnung des Antrags. gisela blau


