Christliche Dominanz im säkularen Staat
Max Frisch schrieb bereits 1965: «Ein kleines Herrenvolk sieht sich in Gefahr: Man hat Arbeitskräfte gerufen und es kamen Menschen.» Zwei Generationen später sieht die Luzerner CVP-Nationalrätin Ida Glanzmann das Herrenvolk wieder in Gefahr, es kamen Menschen und viele von ihnen, nebst all den anderen wie Atheisten, Buddhisten, Juden oder Sikhs, glauben an einen Gott namens Allah.
In einer parlamenatarischen Initiative verlangt Glanzmann: «Symbole der christlich-abendländischen Kultur sind im öffentlichen Raum zugelassen.» Sie will damit erreichen, dass «nicht Einzelpersonen oder einzelne Gruppierungen unter Bezugnahme auf individuelle Grundrechte wie Glaubens- und Gewissensfreiheit unsere schweizerische Kultur infrage stellen können». Was nun «schweizerische Kultur» ist, lässt Glanzmann offen, wie auch die Begründung nicht frei von Geschichtsklitterung ist. Glanzmann behauptet, das Kreuz stehe unter anderem für das «abendländische Grundrechtsverständnis». Das Gegenteil ist zutreffend: Die individuellen Grundrechte mussten gerade auch gegen die Kirche, insbesondere jedoch gegen den Vatikan durchgesetzt werden. Auch noch im 20. Jahrhundert.
Mit Stichentscheid des Präsidenten hat nun die Staatspolitische Kommission des Nationalrats Glanzmanns parlamentarischer Initiative vor Kurzem zugestimmt. Die Kommissions-Minderheit lehnt hingegen die verfassungsmässige Sonderstellung einer einzelnen Religionsgemeinschaft im säkularen Staat ab. Bevor das Unheil weiter seinen Lauf nehmen kann, muss die vorberatende Kommission des Ständerates Glanzmanns Dominanz-Vor-stoss noch zustimmen.
Glanzmanns Vorstoss ausgelöst haben zwei Freidenker. Im Wallis weigerte sich ein Lehrer, im Schulzimmer ein Kruzifix aufzuhängen. Die örtliche Schulkommission entliess ihn umgehend fristlos. Ob die Entlassung juristisch korrekt war, ist immer noch ungeklärt, die CVP-dominierte Walliser Regierung ist noch nicht auf die eingereichte Beschwerde eingetreten. Der Lehrer ist immer noch arbeitslos. In Triengen verlangte ein Vater die Durchsetzung eines Bundesgerichtsentscheids, wonach in den Schulzimmern keine Kruzifixe hängen dürfen. Nach Drohungen verliess er die tolerante Gemeinde. Erst nach den Trienger Auseinandersetzungen entschied die Grosse Kammer des Europäischen Menschengerichtshof (EGMR), dass «sich nicht beweisen lässt, ob ein Kruzifix an der Wand eines Klassenzimmers einen Einfluss auf die Schüler hat, auch wenn es in erster Linie als religiöses Symbol zu betrachten ist». Der EGMR habe im Prinzip die Entscheidungen der Staaten auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts zu respektieren. Das gelte auch für den Stellenwert, den sie der Religion beimessen, «sofern diese Entscheidungen zu keiner Form der Indoktrinierung führen». Der EGMR verlangt aber vom Staat auch Toleranz gegenüber Minderheiten, davon ist in Glanzmanns Dominanzvorschlag wenig zu spüren.


