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6. Mai 2011, 11. Jahrgang, Ausgabe 18 Ausgabe: Nr. 18 » May 6, 2011

Beschwerde gut geheissen

May 6, 2011

Unter dem Titel «Neue Regeln für die Lizenz zum Töten» veröffentlichte der «Tages-Anzeiger» am 1. Dezember 2010 einen Artikel des Journalisten Felix Maise, in welchem dieser unter anderem auf eine Veränderung der Tierschutzverordnung im Zusammenhang mit dem Schlachten von Tieren eingeht. Im Artikel heisst es dazu: «Ohne vorherige Betäubung darf in der Schweiz – anders als in der EU, die Juden und Muslimen das rituelle, betäubungslose Töten erlaubt – kein Tier geschlachtet werden.» Daraufhin meldete sich unverzüglich Erwin Kessler, Präsident des Vereins gegen Tierfabriken und bekannter Schächtgegner, mit einem Leserbrief beim «Tages-Anzeiger». Der Artikel von Felix Maise enthalte eine wichtige Fehlinformation, schrieb Kessler. Juden und Muslime dürfen in der Schweiz Hühner und anderes Geflügel ohne Betäubung schlachten, so Kessler, der diese Tatsache gerne vom «Tages-Anzeiger» berichtigt gehabt hätte. Da der «Tages-Anzeiger» zunächst weder den Leserbrief von Kessler abgedruckt hat noch die im Artikel enthaltene Fehlinformation anderweitig berichtigte, wandte sich Kessler mit einer Beschwerde an den Presserat. Die Zeitung habe die Ziffer 1 (Wahrheit) und 5 (Berichtigung) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt. Der Rechtsdienst der Tamedia AG, welche die Redaktion des «Tages-Anzeigers» vertritt, wies die Beschwerde daraufhin als unbegründet zurück. Die im Bericht nicht erwähnte Tierschutzverordnung (Artikel 185, Absatz 4 der Tierschutzverordnung), welche das rituelle Schlachten von Geflügel erlaubt, betreffe nicht den Inhalt des Berichts, sondern einen vernachlässigbaren Nebenpunkt. Die Online-Ausgabe des Artikels sowie die in der Schweizer Mediendatenbank gespeicherte Version seien jedoch entsprechend ergänzt worden. Am 15. April hiess der Presserat die Beschwerde Kesslers schliesslich gut. Der «Tages-Anzeiger» habe sowohl Ziffer 1 und Ziffer 5 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt. «Bei allem Verständnis für den beschränkten Platz im redaktionellen Teil einer Tageszeitung ist nicht einzusehen, weshalb es nicht zumutbar sein sollte, die kurze Berichtigung auch in der Printausgabe zu veröffentlichen», so der Presserat. Kessler zeigt sich gegenüber tachles zufrieden mit den Erwägungen des Presserates. Er wolle sich auch in Zukunft weiterhin aktiv gegen das Schächten einsetzen: «Kann sich ein seelisch gesunder Mensch mit Verantwortungsbewusstsein nicht gegen das Schächten einsetzen?» Und er ergänzt: «Ich warte immer noch auf den Tag, an dem sich die aufgeklärten Juden laut und vernehmlich vom Schächten distanzieren. Das wäre ein aktiver Beitrag gegen Antisemitismus und weit konstruktiver als ständig darüber zu jammern.»     [zu]





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