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14. Januar 2011, 11. Jahrgang, Ausgabe 02 Ausgabe: Nr. 2 » January 14, 2011

Die Grenzen des Verstandes

Von Andreas Schneitter, January 14, 2011
Dürfen Journalisten religiös sein? Und Kopftücher tragen? Ein Fall aus der Westschweiz weist auf das zähe Verhältnis der Schweiz zu ihren Religionen hin.


LAUTER SYMBOLE Musliminnen in einer Einkaufsstrasse in Genf


Vergangene Woche spukte das Kopf-tuch erneut durch die Schweiz. Beim Radio Suisse Romande (RSR), Teil der Schweizer Radio- und Fernsehgesellschaft SRG, absolvierte im vergangenen Jahr eine junge schweizerisch-ägyptische Doppelbürgerin mit einem Schweizer Masterabschluss in Journalistik ein zweimonatiges Praktikum. Nach Ablauf des Praktikums bewarb sie sich um eine Festanstellung. Die RSR-Verantwortlichen zögerten: Nicht wegen der journalistischen Qualifikationen, die als unbestreitbar gelten, sondern wegen ihres Glaubens: die Frau ist Muslimin, trägt ein Kopftuch und möchte es auch am Arbeitsplatz nicht ablegen.
Die Westschweizer Tageszeitung «24 heures» hat den Fall nach Neujahr publik gemacht. Die Reaktionen liessen nicht lange auf sich warten. CVP-Nationalrätin ­Kathy Riklin sagt: «Wer auf einer Nachrichtenredaktion arbeitet, muss eine offene Weltanschauung verinnerlicht haben. Da liegt ein Kopftuch nicht drin. Jedoch würden mich auch andere deutliche religiöse Bekenntnissymbole oder eine journalistische Tätigkeit eines Sektenmitgliedes irritieren.» Ulrich Schlüer von der SVP und Mitglied des Egerkinger Komitees, das die Minarett-Initiative initiierte, sagt: «Das Kopftuch ist ein gesellschaftspolitisches Unterdrückungssymbol. Es respektiert das Verfassungsrecht der Geschlechtergleichstellung nicht.» Bei öffentlich-rechtlichen Sendern habe es daher nichts zu suchen. Und Saïda Keller-Messahli vom Forum für einen fortschrittlichen Islam verkündete in den Medien: «Die SRG vertritt den laizistischen Staat nach aussen und sollte deshalb religiöse Insignien vermeiden.» Bei der SRG selbst macht sich Aktionismus breit: Intern wird abgeklärt, ob nun Richtlinien notwendig seien, die das Tragen von religiösen Symbolen am Arbeitsplatz regeln. Ein Ergebnis ist bis Ende Januar geplant.
Was auch immer in diesen Richtlinien stehen wird: An ihrem Ursprung steht eine Debatte, die vor lauter Symbolobsession den Blick auf die Realität verloren hat. Es wird ausgeblendet, dass beim Schweizer Fernsehen bereits Kopftücher vor der Kamera zu sehen waren – bis vor wenigen Jahren moderierte die dominikanische Nonne Ingrid Grave in ihrer Ordenstracht die «Sternstunde Religion», und die schweizerisch-marokkanische Doppelbürgerin Raschida Bouhouch arbeitet seit einem Jahr als Reporterin für dasselbe Sendegefäss. Mit Kopftuch. Es wird ausgeblendet, dass das Schweizer Fernsehen zwar einen staatlichen Informationsauftrag besitzt, jedoch als Verein privatrechtlich organisiert ist. Anders als die öffentlichen Schulen oder Ämter ist die SRG nicht der Staat. Grundrechte sind bei ihr somit nicht einklagbar. Und es wird ausgeblendet, dass sich am Kopftuch keine eindeutige Haltung zu Religion, Gesellschaft, Politik ablesen lässt. Ebensowenig wie an einem Kreuz-Halskettchen oder einer Kippa. Ob die betroffene Journalistin über eine offene Geisteshaltung verfügt, wie von CVP-Seite angezweifelt, muss man sie selber fragen. Alles andere ist eine Vorverurteilung aufgrund von Äusserlichkeiten.



Im Visier

Warum geschieht das? Wieso wird in religiösen Fragen, die den Staat und die Gesellschaft betreffen, derart viel Symbol­politik betrieben? Das religiöse Symbol, ob als Kleidungsstück, als Gegenstand oder als kultische Handlung, ist ein Repräsentant des Heiligen. Was dem menschlichen Verstand und der menschlichen Anschauung entzogen ist, wird in Symbolen vermittel- und erfahrbar. Die Abstimmung zum Minarett-Verbot hat sich darin als der richtungsweisendste religionspolitische Entscheid der letzten Jahre entpuppt. Minarette, so entnahm man damals den Argumenten der Befürworter, symbolisieren diffuse Gefahrenwolken – die islamische Expansion, die Scharia, den Terrorismus, die Ghettoisierung der Vorstädte, die demografische Veränderung durch Migra­tion, die Fragilität des abendländischen Wertekanons. Man kann den Gläubigen nicht ihren Glauben wegnehmen, nicht ­ihre Überzeugungen verbieten, nicht ihr religiös geprägtes Normenverständnis. Der Mensch kann glauben, was er will, auch wenn es den Grundrechten und dem Verständnis des säkularen Rechtsstaates widerspricht. Das Minarett-Verbot hat daher eine andere Flanke geöffnet: Seither stehen religiöse Symbole unter Dauerbeschuss. Die Berner Grünen nahmen die Knabenbeschneidung ins Visier, die Freidenker die Gipfelkreuze, die CVP die Burka und die Friedhöfe, die SVP den Islam als Ganzes. «Das kommt mir sehr französisch vor», sagt Michel Bollag, Co-Leiter des Zürcher Lehrhauses. «Die Symbole werden als eine Gefährdung der Reli­gionsneutralität des Staates gewertet.» Anders als Frankreich ist die Schweiz jedoch kein laizistischer Staat, sondern kennt von Kanton zu Kanton unterschiedliche Grade von religiöser Öffentlichkeit. «Ich habe den Eindruck, dass christliche Bekenntnisformen in den vergangenen Jahrzehnten stark ins Private abgewandert ist. Im Judentum und im Islam ist das nicht der Fall. Religion hat hier eine zwingende öffentliche Präsenz, und mit ihren religiösen Symbolen ist ein aktiver Glaube verknüpft.»

Gesinnungsfreiheit

Was also ist mit einer Symbolpolitik gewonnen? Nicht jede Partei holt sich mit der Zuspitzung religiöser Themen Stimmen. Das war bisher der SVP vorbehalten, die Islam-Kritik mit Überfremdungsängsten verknüpft. Gerade die CVP musste mit ihren unglücklichen Einwürfen ­immer wieder zurückrudern. Man könnte, wenn man sich durch die Leserforen der Online-Medien klickt, sogar davon ausgehen, dass die Akzeptanz von reli­giöser Stellvertreterpolitik sich langsam erschöpft. Komplexe Fragen lassen sich selten auf ein Symbol reduzieren. Vielleicht ist die Antwort viel einfacher und hat wenig mit Parteibüchern und nicht viel mehr mit einer wie auch immer ausgestalteten Islamophobie zu tun. Die Schweiz weiss nicht, wie ihr Verhältnis zwischen Staat und Religion aussehen soll. In Frankreich beantwortet die laizistische Verfassung die Frage und verdrängt die Religion aus der Öffentlichkeit. In osteuropäischen Ländern bestehen staatskirchenähnliche Modelle, in denen eine Konfession allen anderen vorangestellt ist. In den USA herrscht eine Gesinnungsfreiheit, die jeden staatlichen Eingriff in die öffentliche Präsenz von Reli­gionen unterbindet. Und in Deutschland, wo es wie in der Schweiz ein föderal geregeltes System öffentlich-rechtlicher Anerkennung gibt, existiert zumindest ein Verfassungsgericht, vor dem Grundwerte wie die Religionsfreiheit gegenüber einem politischen Entscheid einklagbar sind. Und die Schweiz? Die Schweiz hat nichts von alledem. Hier wird überlegt, ob es Richtlinien braucht, wie man mit gut ausgebildeten Journalisten umgehen soll, die ein religiöses Symbol auf sich tragen, dessen Bedeutung von keiner Instanz letztgültig festgelegt werden kann. In diesem Entscheidungsnotstand bleiben die auf der Strecke, die problemlos symbol­befrachtete Glaubenspraxis und säkulare Lebensführung vereinbaren können. Wie meistens also: die Mehrheit.    





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