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3. Dezember 2010, 10. Jahrgang, Ausgabe 48 Ausgabe: Nr. 48 » December 3, 2010

Vernünftiges Parlament oder Verfassungsgericht

Editorial von Gisela Blau, December 3, 2010

Stil. Der Gewinn einer Abstimmung darf nicht zum Auftrumpfen verleiten; das hat keinen Stil und ist undemokratisch. Zumal die Initiative zur Ausschaffung von straffälligen Ausländern nicht zwingend war. Die Sicherheit der Schweiz war nicht in Gefahr. Missetäter mit fremden Pässen werden heute schon nach Hause geschickt. Zynisch deshalb die Behauptung des vom rechten Rand der FDP zum rechten Rand der SVP übergelaufenen Nationalrats Luzi Stamm diese Woche im TV-«Club»: Die SVP habe die Initiative «aus Verzweiflung» lanciert, weil ihre Vorstösse im Parlament stets abgeschmettert worden seien. Da fliessen beinahe Tränen des Mitleids.



Gründe. Die Ausschaffungs-Initiative ist eine der wenigen Ausländer-Vorlagen, welche vom Stimmvolk angenommen wurde. Bisher bewiesen die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger meistens Augenmass und kühlen Kopf. Dass diesmal eine Mehrheit zugestimmt hat, mag zwei Gründe haben: Die Wirtschaftskrise der letzten Zeit machte die Ausländer wieder einmal zu Sündenböcken. Und dass es unter ihnen viele Auffällige gibt – wie unter Schweizern auch –, die sich nicht nach schweizerischen Rechtsnormen benehmen, wird niemand leugnen. Mitschuldig ist ein Mangel an Integrationszwängen auf beiden Seiten, doch das war schon immer so, auch bei Flüchtlingsströmen, nicht zuletzt jüdischen. Ausserdem glaubten diesmal wohl aus Gewohnheit viele Schweizer an die flächendeckenden Verleumdungskampagnen der SVP aus dem Atelier eines in der Nähe von Zürich ansässigen deutschen Werbers.

Umsetzung. Nun muss wieder einmal eine Initiative so aufbereitet werden, dass sie dem Volkswillen entspricht, aber auch der Verfassung und dem zwingenden Völkerrecht. Und nicht zuletzt dem bilateralen Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU. Die SVP überliess die Ausformulierung bereits im Initiativtext grosszügig dem Parlament. In der Arbeitsgruppe, die Bundesrätin Simonetta Sommaruga gründen will, mag die SVP höchstens mitmachen, um sicherzustellen, dass der Wortlaut «ohne Wenn und Aber» eingehalten wird. Allerdings steht Wortlaut gegen Völkerrecht. Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund, der für die Gegenvorlage plädiert hatte, bedauert das Abstimmungsergebnis. Er hofft bei der Umsetzung insbesondere auf die Prüfung der Verhältnismässigkeit im Einzelfall. Der Zürcher SP-Nationalrat und Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch sagt jedoch, dass niemand die Initiative bis zur Konformität aufbereiten sollte. Das Volk habe gewusst, dass der Text gegen das Völkerrecht verstosse und trotzdem Ja gesagt.

Verfassungsgericht. Das Parlament war gewarnt: Diese Initiative hätte niemals für gültig erklärt werden dürfen. Es wäre eine Lehre für die Zukunft, dass nie mehr eine Partei das im Ausland (Bahnhof Stuttgart!) hoch angesehene Instrument der Initiative für reinen Wahlkampf missbraucht werden kann. Dafür müsste entweder das Parlament öfter die Partikularinteressen beiseite lassen und an das Staatswohl denken, für welches es eigentlich gewählt wurde. Oder es braucht zur Prüfung von Initiativen dringend ein Verfassungsgericht, wie es die Nationalrätinnen Vreni Müller-Hemmi und Martine Brunschwig Graf vor einigen Jahren gefordert haben.   



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