Völkerrechtlich inkorrekt?
Es ist ganz offensichtlich, dass die Ausschaffungs-Initiative der SVP noch stärker als vor einem Jahr deren Minaratt-Initiative einen blossliegenden Nerv eines grossen Teils der Bevölkerung trifft. Und es ist möglich, dass die Gegenerschaft dieser auch bei durchaus ausländerfreundlichen Leuten latent vorhandenen Malaise früher unterschätzt hat. Trotz eines Gegenvorschlags von Bundesrat und Parlament, der laut den Argumenten des Gegenvorschlagskomitees «Hart aber fair» weder Verfassung noch Völkerrecht verletze, ergaben kürzliche Umfragen, dass die Initiative, laut der straffällig gewordene Ausländer ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz verwirken sollen, eine hohe Zustimmung erreichen könnte, sogar bei einem erstaunlich hohen Prozentsatz von SP-Wählenden.
Potenzielle Kriminelle?
Die Vorlage war von Anfang an erfolgreich: In nur einem halben Jahr gab es 210 919 gültige Unterschriften. Im März 2008 wurde sie als zustande gekommen erklärt. Staatsrechtler bezweifelten schon damals die Gültigkeit der Initiative, da sie zwingendes Völkerrecht verletze und eigentlich für ungültig erklärt werden müsste, was der Bundesrat nicht so sah. Es handle sich nicht um Verletzungen, sondern nur um «Kollisionen». Zum zwingenden Völkerrecht gehört jedoch das Non-Refoulement-Prinzip, das Verbot, eine Person, die keine Gefahr für die Gemeinschaft bedeutet, in ein Land auszuschaffen, in dem zum Beispiel Folter droht. Die von tachles angefragten Juristen (vgl. Kasten) sehen ebenfalls völkerrechtliche Gefahren in der Initiative und teilweise sogar im Gegenvorschlag.
«Wollen wir in der Tat, dass der einzige Artikel, den die Bundesverfassung den Ausländern widmet, diese als potenzielle Kriminelle begreift?» fragte kürzlich der Zürcher Völker- und Staatsrechtler Daniel Thürer in einer Kolumne für den «Tages-Anzeiger». Tatsächlich sieht es so aus, als würde der bisherige Artikel 121 der Bundesverfassung den Gerichten eine Handhabe liefern. Im zweiten Absatz des Artikels 121 heisst es jetzt noch: «Ausländerinnen und Ausländer können aus der Schweiz ausgewiesen werden, wenn sie die Sicherheit des Landes gefährden.»
Straffällige Ausländer mit EU-Pass
Um die Definition der Gefährdung geht es nun wohl. Und um das schwer zu widerlegende Argument der Initianten, dass sich bei den Straftätern in der Schweiz ein überproportional hoher Anteil an Ausländern befinde. Allerdings schreibt die Eidgenössische Kommission für Migration (EKM), dass es keine Änderungen brauche, denn die Zahl der ausgewiesenen Ausländer mit Aufenthaltsrecht steige bereits jetzt jedes Jahr; zuletzt waren es 750. Merkwürdigerweise nannte der Bundesrat im bisherigen Abstimmungskampf nur die Hälfte. Hätte es den Gegenvorschlag bereits gegeben, wären es 1500 gewesen. Es ist kein Wunder, dass die EU misstrauisch herüberschaut, denn viele straffällige Ausländer besitzen einen EU-Pass.
Einer der prominentesten SVP-Männer gehört zu den Warnern. Alt Bumdesrat Adolf Ogi sagte in einem Statement für den letzten «Sonntag», das Zeitfenster für ausländerfeindliche Bewegungen stehe momentan offen. Es sehe so aus, als existiere ein Notstand im Vollzug von Ausschaffungen. Der Gegenvorschlag, meint Ogi, könnte noch aufholen, aber der Bundesrat müsse sich stärker dafür engagieren. Für die SVP, die schon eines Racheaktes gegenüber der SVP-dissidenten Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf bezichtigt wurde, arbeitet der Umstand, dass es just einen Monat vor der Abstimmung einen Wechsel im Justizministerium geben wird.
Pest und Cholera
Den Kampf für den Gegenvorschlag ihres neuen Kollegiums muss dann Bundesrätin Simonetta Sommaruga von der SP führen, deren Partei erst am kommenden Sonntag entscheiden will, ob sie diesen überhaupt unterstützen wird. Gewerkschafter und Nationalrat André Daguet plädiert schon lange für ein Doppel-Nein, mit einem Ja zum Gegenvorschlag, falls es einen Stichentscheid brauche. Es sei eine Wahl zwischen Pest und Cholera, sagen SP-Politiker. Dabei könnte die SP das Zünglein an der Waage spielen, wenn eine Mehrheit in der SP die Kröte schluckt und dem Gegenvorschlag zustimmt.
Der Gegenvorschlag lehnt sich erstaunlich eng an das Volksbegehren an und präzisiert einfach die Voraussetzungen für die Ausschaffung krimineller Ausländer. Er differenziert aber zwischen Verschulden, Strafmass und Delikt. Zudem enthält der Gegenvorschlag ganz weit oben einen längst fälligen Integrationsartikel, der ausdrücklich die «Respektierung der Grundwerte der Bundesverfassung und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, den Willen zu eigenverantwortlicher Lebensführung sowie die Verständigung mit der Gesellschaft» festschreiben will.
Zweimal «Nein»
FDP, CVP, BDP und Grünliberale stellen sich hinter den Gegenvorschlag. Trotz völkerrechtlicher Bedenken äusserten Mitgieder der Mitte-Parteien sogar Sympathien für das Begehren der SVP. «Wir dürfen nicht übersehen, was auf der Strasse passiert», wird der Aargauer FDP-Parlamentarier Philipp Müller als Sprecher der Staatspolitischen Kommission zitiert. Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) unterstützt nicht zuletzt wegen des Integrationsartikels den Gegenvorschlag (siehe SIG-Stellungnahme auf der Homepage www.swissjews.ch).
Es gibt prominente Stimmen, die beide Vorlagen ablehnen, zumal Kulturschaffende wie der Filmer Rolf Lyssy («Die Schweizermacher») sowie der Autor Charles Lewinsky («Melnitz») und dessen Sohn, der Filmregisseur Micha Lewinsky (vgl. S. 5), der samt seiner Crew und dem Schauspieler Andreas Müller-Drossart gratis drei eindrückliche plakative Spots (www.vor-die-tuer.ch) gegen die Initiative gedreht hat. Charles Lewinsky, der sich nach Annahme der Minarett-Initiative der SP anschloss und ankündigte, sich künftig öffentlich politisch zu engagieren, bezeichnete den Inhalt der SVP-Ausschaffungs-Initiative als unschweizerisch. Und Micha Lewinsky, der aus ähnlichen Gründen in die Politik, aber zu den Grünen ging, will zweimal «Nein» stimmen, weil es keine ungleiche Anwendung der Gesetze für Einheimische und Ausländer geben dürfe.
Am Mittwoch, 10. November, um 20.00 Uhr organisiert die JM Jüdische Medien AG mit der ICZ eine tachles-Debatte zum Thema «Ausschaffungsinitiative – Ja oder Nein?» im Gemeindesaal der ICZ. Nähere Informationen folgen in der kommenden Ausgabe und auf www.tachles.ch und www.icz.org


