«Abschaffungs-Initiative»
Aufklärung. Recht und Demokratie sind keine parteipolitischen Kategorien, sondern sie stehen darüber. Verfassungs-, Grund-, Völker- oder Menschenrechte sind nicht im politischen Alltag verhandelbare Grössen. Diese Präambeln schützen Bürgerinnen und Bürger, Bewohnerinnen und Bewohner, in einem der Aufklärung und somit dem einzelnen Menschen verpflichteten Land. Sie schützen Menschen vor jeglicher politischer, behördlicher, administrativer Willkür und definieren den Menschen nicht mehr in Abhängigkeit von Ethnie, Religion, Konfession, Herkunft oder kultureller Zughörigkeit. Auf diesem Fundament fussen moderne Gesellschaften, die die Relativierung von Macht und den Schutz des – partizipierenden – Individuums zum Ziel haben.
Politik. Richtige Anliegen werden mit falschen Lösungen nicht gelöst. Der Kampf gegen Kriminalität lässt sich nicht mit Populismus gewinnen und Unrecht nicht mit Unrecht bekämpfen. Dass nun bereits zum zweiten Mal innert Jahresfrist ein vermutlich völkerrechtswidriger Verfassungsartikel zur Abstimmung gelangt, von Bundesrat und Parlament sowie der Öffentlichkeit abgesegnet, ist ein Skandal und letztlich die Bankrotterklärung des Rechtsstaats. So sehr mancher gesellschaftlichen Entwicklung und manchem Exzess mit gutem Grund begegnet werden muss, so sehr gewisse Ereignisse auch Ohnmacht hervorrufen mögen, so wenig kann es sein, dass als Antwort darauf die Kapitulation des Rechtstaats in Kauf genommen werden soll. Die Ausschaffungsinitiative (vgl. S. 5 und 6) etabliert eine Asymmetrie von Rechten in Abhängigkeit von der Herkunft und schafft zweierlei Rechtsprechungen in unserem Land. Der verhaftete Mörder wird nicht als Mörder, sondern als Mörder mit einem fremden Pass verurteilt und anders bestraft. Wer das anprangert, schützt nicht die Mörder und somit die Täter, sondern die Rechtsgleichheit und die Demokratie als solche.
Diskriminierung. Wo ist das Selbstvertrauen eines Landes geblieben, wenn Antworten auf drängende Probleme nur durch Diskriminierung zu haben sein sollen? So wenig die Ausschaffungs-Initiative rechtens ist, so wenig ist der alternative Vorschlag besser. Rechtsunsicherheit und Rechtlosigkeit sind keine Antworten auf die Provokation einer Volkspartei.
Ethik. Vor dem Gesetz sind nicht mehr alle gleich. Mit der Ausschaffungs-Initiative und dem Gegenvorschlag begründet die Schweiz eine rechtliche Zweiklassengesellschaft. Und das darf nicht sein, weil Rechtsgleichheit ein wesentliches Element unserer demokratischen Gesellschaft ist. Es gibt eine jüdische Antwort auf die Ausschaffungs-Initiative und den Gegenvorschlag: Nein und nochmals Nein. Eine jüdische Antwort, die keine politische ist. Und deshalb sollten sich jüdische Verbände, Organisationen und Institutionen – allen voran der Schweizerische Israelitische Gemeindebund – nicht halbschweigend hinter Kirchen oder anderen Obrigkeiten verstecken, sondern politische Entwicklungen lancieren, die Unrecht nicht mit Unrecht, sondern mit vertretbaren Lösungen bekämpfen. Ansonsten werden zusehends Vorlagen zur Abstimmung gelangen, die nichts anderes als Populismus transportieren und zu Abschaffungs-Initiativen der Schweiz und ihrer Werte verkommen.


