Absolute Verjährung eingetreten
Begonnen hatte das Verfahren im Jahre 1999. Die Staatsanwaltschaft warf Erwin Kessler – in insgesamt vier verschiedenen Anklageschriften – vor, auch gegen die Anti-Rassismus-Strafnorm verstossen zu haben. Kessler soll einerseits durch die Verbreitung von Schriften von Holocaust-Leugnern selbst den Holocaust geleugnet, andererseits durch antisemitische Texte Ideologien verbreitet haben, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung einer Religion gerichtet seien.
Stockendes Verfahren
Doch das Verfahren kam mehrmals ins Stocken. So mussten die Richterinnen und Richter des Bezirksgerichtes Bülach sich gleich viermal mit dem Fall befassen, denn mehrmals genügte ihre Arbeit nicht den formalen Anforderungen der Justiz: Fehler, die dem juristisch versierten Kessler Anlass zu erfolgreichen Beschwerden gaben, die auch bis vor das Bundesgericht gehen konnten. Auch das Obergericht schreibt von einem «langwierigen und ausufernden Verfahren».
Nachdem Anfang September nun auch die letzten Anklagepunkte verjährt waren, musste das Obergericht nur noch darüber entscheiden, wie weit Kessler noch Anspruch auf weitere Kostenentschädigung haben soll. Die Oberrichter, unter dem Vorsitz des Schweizer Demokraten Christoph Spiess, sprach dem antisemitischen Tierschützer eine Entschädigung von über 11 000 Franken zu.
Erfolgreiche Taktik
Kessler hat Erfahrung darin, die Zürcher Justiz leerlaufen zu lassen. Er ist bereits einmal wegen Rassendiskriminierung rechtskräftig verurteilt worden, doch hat er die Freiheitsstrafe (45 Tage Gefängnis) nie absitzen müssen, da er – wie der Zürcher Regierungsrat später feststelle – mit einer «Hinhaltetaktik» die Vollstreckungsverjährung erreichte.
Doch auch nach dieser Justizpfuscherei schmollt Kessler weiter. Die Oberrichter stellten nämlich fest, dass Kessler bei seiner Kritik am Schächten keineswegs zugebilligt werden könne, sich «zweifelsfrei innerhalb der vom Verbot der Rassendiskriminierung gezogenen Grenzen» oder gar des üblichen Anstandes bewegt zu haben. Im Gegenteil, seine Aussagen seinen «zumindest in hohem Masse politisch unkorrekt». Kessler titulierte die Oberrichter deshalb auf seiner Homepage umgehend als «ethisch unterentwickelt». HANS STUTZ


