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27. August 2010, 10. Jahrgang, Ausgabe 34 Ausgabe: Nr. 34 » August 26, 2010

Problematische Debatte

August 26, 2010
Editorial von Gisela Blau

Kaum zu glauben. Es ist Mitte 2010. In der Schweiz wurde eine Ini­tiative zur Einführung der Todesstrafe für die Unterschriftensammlung freigegeben. Und das halbe Land diskutierte leidenschaftlich darüber. Wenige sagten einfach kühl: «Gaht’s no?» Offenbar berührte das Thema in vielen Menschen eine Saite, die sonst von zivilisatorischen Wertvorstellungen zugedeckt ist. Die weniger als halbgare, missverständlich formulierte Vorlage wurde zwar am Mittwoch zurückgezogen. Aber einige Politiker wollten bereits «das Volk» über diese abstruse Idee abstimmen lassen. Solche, die ohnehin Volksabstimmungen gerne über Recht und Völkerrecht stellen wollen. Andere, beispielsweise der Zürcher Strafrechtsprofessor und SP-Nationalrat Daniel Jositsch, auch etliche Völkerrechtler, wehrten sich tapfer gegen diesen «Rückfall ins Mittelalter» (Jörg Paul Müller).

Lange nach dem Mittelalter. So weit zurück hätte der emeritierte Staatsrechtler nicht suchen müssen. Die Todesstrafe gab und gibt es bis in unsere Zeit. Auch die Thora sah sie vor, doch die Rechtsprechung wurde im Talmud differenziert. Falsch interpretiert wird trotzdem immer noch die biblische Vorschrift, dass bei Mord und Körperverletzung ein Realersatz fällig wird. «Auge um Auge» bedeutet eine durch ein Gericht festzusetzende Entschädigung und ist kein Aufruf zu Rache. Auch in der säkularen Welt setzte sich seit der Aufklärung die Einsicht durch, dass die Todesstrafe kein einziges Verbrechen verhindert. In Frankreich gab es den ersten Vorschlag zur Abschaffung bereits 1795, nachdem während der Revolution die Guillotinen auf Hochtouren gelaufen waren.

Abschaffung. Abgeschafft wurde die Todesstrafe sogar in Europa minus Weissrussland erst im 20. Jahrhundert. Venezuela, Holland und Costa Rica wandten sich jedoch bereits im 19. Jahrhundert davon ab. In den USA werden Menschen noch immer hingerichtet, wie in China, Iran und ähnlichen Staaten; Saddam Hussein und seine Kumpane wurden in Irak nach Gerichtsverfahren umgebracht. Israel schaffte die Todesstrafe bereits 1954 ab, wandte sie aber 1962 nochmals an, als der Naziverbrecher Adolf Eichmann gehängt wurde – richtig oder falsch? Der Schweizer Kriminelle Hans Vollenweider wurde 1940 gehängt; ab 1942 gab es die Kapitalstrafe hier nicht mehr. Aber 1944 fällte ein Schweizer Militärgericht ein Todesurteil wegen Landesverrats. Kurt Guggenheims Beschreibung der Gefühle des Erschiessungskommandos ist eine beklemmende Lektüre, berühmt wurde der Film von Niklaus Meienberg und Richard Dindo.

Gefährliche Grundströmungen. Volksinitiativen sind ein grossartiges demokratisches Instrument, um das uns viele Staaten beneiden. Sicher haben jedoch die Völkerrechtler ein gutes Argument, wenn sie eine genaue Prüfung verlangen, ob die Vorlagen mit der Rechtsstaatlichkeit und dem Völkerrecht vereinbar sind. Es ist davon auszugehen – oder wenigstens zu hoffen –, dass eine grosse Mehrheit gegen die Todesstrafe gestimmt hätte, wenn in anderthalb Jahren überhaupt 100 000 Unterschriften zusammengekommen wären. Bei der Verkündung jeder Todesstrafe in unseren Breitengraden, selbst wenn sie nachher ausgesetzt wurde, gab es Bewerbungen für das Amt des Henkers. Es ist sicher gesünder, dass die Vorlage zurückgezogen wurde. Denn es haben zu wenige Leute mit einem kühlen «Gaht’s no?» darauf reagiert.







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