logo
28. Mai 2010, 10. Jahrgang, Ausgabe 21 Ausgabe: Nr. 21 » May 27, 2010

Zweierlei Mass beim Bankenvergleich

Andreas Mink, May 27, 2010
Beim Vergleich über sogenannte nachrichtenlose Konten auf Schweizer Banken aus der NS-Zeit überrascht das zuständige Gericht mit widersprüchlichen Entscheidungen.
EDWARD KORMAN Der für Guthaben aus der NS-Zeit 1998 eingerichtete Entschädigungsfonds wird von dem New Yorker Richter beaufsichtigt

In den Streit um drei sogenannt nachrichtenlose Konten des ungarisch-jüdischen Dramatikers Franz Molnar (1878–1952) bei Schweizer Banken ist Bewegung bekommen (vgl. tachles 19/10). Der für Guthaben aus der NS-Zeit 1998 eingerichtete Entschädigungsfonds wird von dem New Yorker Richter Edward Korman beaufsichtigt, während das Claims Resolution Tribunal (CRT) in Zürich über einzelne Ansprüche entscheidet. Das CRT hatte Ende 2003 und Ende 2004 für drei Konten des Dramatikers und seiner Frau Lili insgesamt 265 735 Franken an den

episkopalischen Priester Peter Molnar und dessen Familie im US-Gliedstaat Ohio ausbezahlt. Obwohl die Anspruchsteller nicht jüdisch sind, waren sie davon überzeugt, von dem Bruder des Dramatikers abzustammen. Erst im Jahr 2007 hat Gabor Lukin, ein in den USA lebender Urenkel Franz Molnars, zufällig von der CRT-Entscheidung erfahren und dann selbst einen Anspruch auf Guthaben des Dramatikers eingereicht. Lukin suchte zudem juristischen Beistand bei dem bekannten Restitutionsanwalt Randol Schoenberg in Los Angeles.

Die Ereignisse überstürzen sich

Daraufhin nahm sich Kormans offizieller Berater («Special Master») Michael Bradfield der Sache an. Bradfield hatte bald Zweifel an der ursprünglichen Entscheidung und erklärte den Molnars, ihre Behauptung, Verwandte des Dramatikers zu sein, sei «komplett undokumentiert und völlig unglaubwürdig». Bradfield übergab die Sache seinem Kollegen, Special Master Burt Neuborne. Dieser hat dem Richter bereits Ende Februar mitgeteilt, er habe sich mit Peter Molnars Schwester auf die Rückgabe von 65 000 Dollar an das Gericht geeinigt. Der Betrag ist inwzischen auch bei Korman eingetroffen. Der Richter hat diese Mitteilung jedoch erst Ende April in die Gerichtsakten eingegeben. Die anderen Anspruchsteller zeigen indes keine Bereitschaft, ihre Anteile an den Auszahlungen zurückzuerstatten. Schoenberg hat erst auf eine Anfrage von tachles hin von der Entscheidung erfahren. Seither überstürzen sich die Ereignisse.

Keine Hoffnung mehr

Schoenberg hat nun einen Brief von Bradfield erhalten, der tachles vorliegt. Darin erinnert der Special Master an die verspätete Antragstellung Jukins, der als Urenkel eines Kontoinhabers grundsätzlich nicht mehr anspruchsberechtigt sei. Jukin habe seine Fristüberschreitung damit begründet, zunächst keinen Anlass zu der Vermutung gehabt zu haben, dass sein Urgrossvater über Schweizer Guthaben verfügte. Bradfield betrachtet diese Erklärung nun als Bestätigung dafür, dass Franz Molnar tatsächlich keine Konten in der Schweiz zurückgelassen, beziehungsweise drei dokumentierte Guthaben im Lauf des Jahres 1939 vor seiner Flucht in die USA selbst abgehoben hat. Bradfield hat den Antrag Jukins daher nun abgewiesen, verzichtete aber auf eine Erklärung des ursprünglichen CRT-Entscheids. Das Gremium hatte ja 2003–2004 auf Grundlage der gleichen Dokumente und Informationen für eine Ausschüttung an die falschen Erben des Dramatikers entschieden. Schoenberg hat den Entscheid Bradfields tachles gegenüber nur knapp kommentiert: Seine Mandanten hätten nun keine Hoffnung auf eine Auszahlung mehr. Um die Sache vollständig abzuschliessen, hat Richter Korman kurz nach Bradfields Brief an Schoenberg entschieden, die Auszahlungen aufgrund der drei Molnar-Guthaben zurückzuziehen – wobei er die Frage ignoriert, ob Peter Molnar und seine Familie die ihnen verbliebenen, fälschlich ausbezahlten etwa 150 000 Dollar zurückgeben müssen.

Konten der Dynastie Thorsch

Ganz andere Massstäbe scheint das Gericht an einen anderen langwierigen Entscheidungsprozess über ein «nachrichtenloses» Guthaben anzulegen, der nun ebenfalls abgeschlossen worden ist. Dabei geht es um Konten der jüdisch-tschechischen Industriellendynastie Thorsch. Bereits im August 2001 hatte deren Berliner Enkelin Marie Warburg im Namen von insgesamt acht Nachkommen des Bankiers Alfons Thorsch und seiner Frau Maria Ansprüche auf Konten bei Schweizer Banken eingereicht. Laut einem Entscheid Kormans vom 5. März hat das CRT in mühsamer Kleinarbeit danach insgesamt 29 Guthaben und Aktiendepots der Thorschs identifiziert, aber bei 27 davon eindeutig festgestellt, dass diese von den Besitzern regulär geschlossen worden sind. Die Anwälte Marie Warburgs haben daraufhin Berufung eingelegt und eine Entschädigung von 25 Millionen Dollar für die zwei verbliebenen Aktiendepots gefordert. In seinem Entscheid erklärt Korman, das CRT habe nach weiteren, aufwändigen Recherchen festgestellt, auch die verbliebenen zwei Konten seien an «die rechtmässigen Besitzer ausbezahlt worden». Allerdings seien die genauen Umstände der Kontoschliessungen nicht dokumentiert.

Planmässige Ausplünderung?

Der Richter führt dies auf «die umfassende Zerstörung von Unterlagen zu Millionen von Holocaust-Konten durch die Schweizer Banken» zurück. Zudem erklärt Korman in seinem Entscheid erneut, er gehe bei seinen Urteilen grundsätzlich davon aus, dass die Banken jüdische Konten planmässig ausgeplündert haben. Beide Behauptungen stehen jedoch im Widerspruch zu den Erkenntnissen des Volcker- und des Bergier-Reports in der Sache. In seinem Entscheid erklärt Korman obendrein, die Argumente der Warburg-Anwälte für eine Auszahlung seien «nicht überzeugend». Aber da diese «auch nicht frivol» seien und die Warburg-Anwälte «ihre Argumente weiterhin mit Nachdruck vorbrächten», hält es der Richter im Interesse einer raschen Beendung des Verfahrens für sinnvoll, den Thorsch-Erben «15 Cents pro Dollar» für ihre Ansprüche auszubezahlen. Und so kamen das Gericht – vertreten durch Special Master Neuborne – und die Thorsch-Erben nun zu einer Einigung über etwas mehr als dreieinhalb Millionen Dollar.

Vor dem Abschluss

Bemerkenswert an diesem doch recht erstaunlichen Vorgang ist, dass die Auszahlung entgegen üblichen Gepflogenheiten des CRT bislang weder auf der Web­site des Schiedsgerichts noch unter den – digital verfügbaren – Vergleichsakten dokumentiert worden ist. Das Thorsch-Verfahren wurde unter einer separaten Aktennummer geführt, die jedoch nicht – wie sonst bei Korman üblich – als «Ableger» des Hauptverfahrens aufgelistet worden ist. Daher drängt sich der Eindruck auf, dass dem Richter und seinen Beratern wenig an einer Veröffentlichung des Thorsch-Vergleichs gelegen ist. Laut tachles-Informationen ist das Gericht in mindestens einem anderen Konten-Vergleich in Millionenhöhe ähnlich vorgegangen.

Mit der Regelung der Molnar- und Thorsch-Konten scheint der Vergleich nach zwölf Jahren nun tatsächlich unmittelbar vor dem Abschluss zu stehen. Aus den Gerichtsakten geht hervor, dass Korman seit geraumer Zeit überlegt, allfällig verbliebene Mittel aus dem Vergleich im Zuge umfassender Nachzahlungen auf einen Schlag auszuschütten. Das CRT hat derweil jüngst auf seiner Website folgende Notiz angebracht: «Nachdem das CRT seine Untersuchung von über 100000 Ansprüchen auf Guthaben praktisch abgeschlossen hat, ist es nun dabei, seine Tätigkeit abzuwickeln.»


» zurück zur Auswahl