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28. Mai 2010, 10. Jahrgang, Ausgabe 21 Ausgabe: Nr. 21 » May 27, 2010

Eine Flut von Klagen am Golf

von Andreas Mink, May 27, 2010
Fünf Wochen nach dem Untergang der Ölbohrplattform Deepwater Horizon liegen bereits über 130 Klagen gegen die beteiligten Konzerne, aber auch das US-Innenministerium, vor. Doch dies ist nur der Beginn einer Flutwelle von Prozessen.
VERSUCH JURISTISCHER SCHADENSBEGRENZUNG Lamar McKay, Direktor von BP America, in einem Senatshearing am 17. Mai

Als die Bohrplattform Deepwater Horizon am 20. April weit vor der Küste von Louisiana in Flammen stand und dann im Meer versank, ergriffen die Chefetagen beim Ölkonzern BP und dessen Subkontraktor Transocean umgehend Massnahmen zur Schadensbegrenzung. Noch ehe Umweltschützer Alarm über das aus dem Bohrloch sprudelnde Rohöl schlugen, suchten Angestellte von Transocean die geretteten Deepwater-Horizon-Arbeiter mit Vertragsformularen auf. Durch ihre Unterschriften sollten die traumatisierten Überlebenden auf Schadensersatzklagen gegen den neuerdings in der Schweiz beheimateten Technologiekonzern verzichten, der weltweit zu den führenden Adressen für die Suche und Förderung von Öl und Erdgas gehört. Abgesandte von BP versuchten derweil, Fischern allfällige Entschädigungsforderungen für Fangausfälle für 5000 Dollar pro Kopf abzukaufen. Der daraufhin einsetzende Proteststurm brachte den Konzern rasch wieder von dieser Idee ab. BP-Chef Tony Hayward erklärt seither bei jeder sich bietenden Gelegenheit, sein Unternehmen werde «für jede legitime Schadensersatzforderung» in Folge der Katastrophe aufkommen. Hayward hat jedoch bis heute eine Konkretisierung dieser «legitimen» Forderungen gegen BP vermieden.

Epochale Ausmasse

Dafür haben die an der anhaltenden Umweltkatastrophe beteiligten Konzerne gute Gründe: Schon kurz nach dem 20. April haben Anwälte von Fischern und anderen Küstenbewohnern am Golf von Mexiko erste Klagen in Texas, Louisiana, Mississippi, Alabama und Florida eingereicht. Deren Zahl ist inzwischen auf mindestens 130 angeschwollen. Auf der Suche nach Klienten und Experten für die Beurteilung der Schäden treten sich am Golf derzeit Scharen von Klägeranwälten gegenseitig auf die Füsse. Darunter sind Stars der Branche wie die durch Hollywood bekannt gewordene Erin Brockovich sowie Veteranen der grossen Gruppenklagen gegen Tabak- und Asbestproduzenten, die in den achtziger und neunziger Jahren Milliarden an Honoraren eingestrichen haben. Präsent sind aber auch Umweltverbände wie der 1892 gegründete Sierra Club oder prominente Aktivisten wie Robert Kennedy jr., der als Anwalt seit Jahrzehnten ein Dorn im Auge «schmutziger» Konzerne ist. Ein Ende der Klageflut ist nicht in Sicht. Experten gehen bereits davon aus, dass die vermutlich grösste Ölpest in der amerikanischen Geschichte auch ein rechtliches Nachspiel von epochalen Ausmassen haben wird. Erst an dessen Ende wird feststehen, welche Forderungen gegen BP und die anderen Beklagten «legitim» sind.

Dass bei den Rechtsabteilungen von BP und Transocean sofort die Alarmglocken schrillten, hat auch historische Gründe: Die im März 1989 durch den Öltanker Exxon Valdez ausgelöste Umweltkatastrophe hat ebenfalls zahlreiche Klagen ausgelöst. Exxon wurde nach langwierigen Verfahren zu Schadensersatzzahlungen sowie Geldstrafen von über 7 Milliarden Dollar verurteilt. Die Geldbusse wurde jedoch nach Berufungsanträgen des Konzerns reduziert. Teile des Verfahrens dauern bis heute an. Klägeranwälte und Firmenjuristen müssen daraus schliessen, dass der Erfolg von Klagen trotz der fortschreitenden Verheerungen am Golf nicht von vornherein feststeht. Daran erinnert im Gespräch mit tachles der Washingtoner Anwalt Michael Hausfeld, der führend an den Klagen gegen Exxon Valdez beteiligt war. Auch Hausfeld erwägt derzeit, eine eigene Klage in der BP-Ölpest Angelegenheit einzureichen. Aber er führt bereits Gespräche mit anderen Kanzleien und Betroffenen am Golf, um die Lage dort zu sondieren.

Lernen von Exxon Valdez

Hausfeld rät seinen Kollegen, «aus Exxon Valdez zu lernen – Klägeranwälte sind gut beraten, nicht nur zu beachten, was die Fischer sagen. Sie sollten auch den anderen Advokaten zuhören.» Wie die meisten Beobachter geht Hausfeld davon aus, dass in den kommenden Monaten ein Klärungsprozess ablaufen wird, der zur Konsolidierung der Klagen vor einem oder wenigen Gerichten und zur Formierung eines Komittees von Klägeranwälten führen wird. Hausfeld betrachtet die Klagen jedoch nur als letzten von vier Aspekten, die er für die Bewältigung der Ölpest insgesamt für wesentlich hält: Zunächst müsste das Leck schnellstmöglich geschlossen und so viel Öl als möglich abgeschöpft werden. Danach gelte es, die langfristigen Schäden zu ermitteln, und davon ausgehend liessen sich schliesslich Entschädigungen berechnen. Hausfeld warnt vor «voreiligen Schuldzuweisungen», ehe die Katastrophenfolgen analysiert worden sind. Er ist sich auch nicht sicher, ob Klagen und Prozesse überhaupt notwendig sein werden, um den Schäden der Ölpest gerecht zu werden.

Anscheinend haben Anwälte indirekte Gespräche mit den Konzernen aufgenommen, um etwa die Einrichtung eines Entschädigungsfonds auszuloten. Hausfeld betrachtet diese Möglichkeit jedoch pessimistisch, obwohl dies natürlich wesentlich schneller zu einer Bewältigung der Schäden führen und langjährige Prozesse vermeiden würde. Im jeden Fall rät er Betroffenen dringend, ihre Schäden so gut als möglich zu dokumentieren, um handfeste Beweise für Entschädigungsforderungen vorweisen zu können. Der in Europa durch seine Klagen im Namen von Holocaust-Überlebenden bekanntgewordene Jurist zieht auch die politische Dimension des Geschehens am Golf in Betracht: Im US-Kongress wird derzeit die Erhöhung der bislang auf nur 75 Millionen Dollar begrenzten Haftpflicht von Konzernen für Ölkatastrophen auf zehn Milliarden Dollar diskutiert. Aber Hausfeld glaubt nicht, dass sich Richter in ihren Urteilen an diese Limiten halten werden. Er ist zudem davon überzeugt, dass Behörden wie der im US-Innenministerium für die Aufsicht über die Ölindustrie zuständige Minerals Management Service (MMS) mit für die Katastrophe haftbar gemacht werden. Der MMS hat seine Pflichten spätestens seit Beginn der Regierungszeit von George W. Bush sträflich vernachlässigt und im Golf zwischen 2001 und 2007 insgesamt 1443 schwere Zwischenfälle auf Bohrplattformen in Kauf genommen, die 41 Todesopfer forderten und 356-mal zum Ausfluss von Öl ins Meer führten. Vor einem Jahr hat die Behörde BP von Umweltschutzauflagen für Deepwater Horizon befreit, da trotz der extremen Tiefe der Bohrungen keine Risiken für das Freiwerden von Öl bestünden.

Neue Gefahrenquelle

Inzwischen hat unter anderem der Sierra Club tatsächlich eine Klage gegen den MMS angestrengt. Für BP könnte indes eine Klage schon in Kürze gravierende Folgen haben, die jüngst in Houston, Texas, eingereicht worden ist: Darin fordert ein Ingenieur namens Kenneth Abbott das Gericht auf, BP sofort zur Einstellung des Betriebs auf seiner gigantischen Förderplattform Atlantis im Golf von Mexico zu zwingen.

Abbott hat BP bei Sicherheitsmassnahmen beraten und will über interne Dokumente verfügen, denen zufolge Atlantis mit unvollständigen und ungenauen technischen Unterlagen operiert. Zudem habe der MMS Warnungen über unzureichende Sicherheitsmassnahmen auf Atlantis ignoriert. Abbott erklärte dem «Houston Chronicle»: «So schlimm Deepwater Horizon auch ist – wir haben es hier nur mit einer Quelle zu tun. Atlantis fördert aus mehreren Quellen, die das drei- oder vierfache an Schaden anrichten könnten.»







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