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12. Mai 2010, 10. Jahrgang, Ausgabe 19 Ausgabe: Nr. 19 » May 11, 2010

Der Bankenvergleich in der Zielkurve

von Andreas Mink, May 11, 2010
Der Vergleich über sogenannte nachrichtenlose Konten aus der NS-Ära steht vor dem Abschluss der Auszahlungen. Gleichzeitig sorgt die Informationspolitik des zuständigen Gerichts für Irritationen.

Zwölf Jahre nach dem Abschluss des «Holocaust-Vergleichs» mit Schweizer Banken über sogenannte nachrichtenlose Konten im August 1998 zeichnet sich das Ende der Auszahlungen ab. Allerdings lehnen es der aufsichtsführende New Yorker Richter Edward Korman und seine drei Berater («Special Master» genannt) weiterhin ab, über die noch verbleibende Summe Auskunft zu geben. Zudem sind viele tachles-Anfragen nach der Höhe der Verwaltungskosten des Vergleichs und den Anlagemodalitäten der 1,2-Milliarden-Dollar-Vergleichssumme bislang unbeantwortet geblieben.

Schätzungen von tachles auf Grundlage der Gerichtsakten ergeben jährliche Verwaltungskosten von 15 bis 25 Millionen Dollar. Eine Sprecherin Kormans teilte lediglich mit, die Auszahlungen würden noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Für die Bearbeitung von Ansprüchen ist das Claims Resolution Tribunal (CRT) in Zürich zuständig.

Israels Hoffnung

Immerhin wurde jüngst aktenkundig, dass die Ausschüttungen an zwei der fünf Klassen von Anspruchsberechtigunggen nun abgewickelt worden sind. Dabei handelt es sich um Zwangsarbeiter und Flüchtlinge. Die mit diesen Auszahlungen betraute Jewish Claims Conference (JCC) hat im April verbliebene Mittel in Höhe von 2,1 Millionen Dollar an den Vergleichsfonds zurückbezahlt. Kurz darauf hat Richter Korman jedoch die Überweisung von 2,3 Millionen Dollar an die JCC verfügt, um deren Verwaltungskosten bei der Suche nach nachrichtenlosen Guthaben für das laufende Jahr zu decken. Zwei weitere Klassen (Zwangsarbeiter II, Raubgut) sind bereits zufriedengestellt worden. Damit muss das Gericht nur noch Auszahlungen für Konten bearbeiten. Dass danach noch Mittel aus dem Vergleich übrig bleiben, hofft zumindest die israelische Regierung. Diese hat Korman jüngst ein langes Gutachten über die Bedürftigkeit von Holocaust-Überlebenden in Israel unterbreitet.

Komplizierte Auszahlungen

Wie kompliziert die Auszahlung für Konten ablaufen kann, zeigt ein Fall, der im Juli 2009 Schlagzeilen in der «New York Times» und beim jüdischen Wochenblatt «Forward» produziert hat: Gabor Lukin, ein in den USA lebender Urenkel Franz Molnars, hatte zwei Jahre zuvor beim CRT einen Anspruch auf ein «nachrichtenloses Konto» des ungarisch-jüdischen Dramatikers eingereicht. Lukin erfuhr vom CRT, dass tatsächlich ein Konto Molnars und ein Guthaben seiner Frau Lili in der Schweiz entdeckt worden seien. Aber der darauf beruhende Anspruch von mehr als 265 000 Franken war bereits im Jahr 2004 an den episkopalischen Priester Peter Molnar und dessen Familie ausbezahlt worden. Obwohl die Anspruchsteller nicht jüdisch sind, waren sie davon überzeugt, von dem Bruder des Dramatikers abzustammen. Das CRT schenkte Peter Molnar Glauben, sah sich aber durch Lukins Antrag zu einer Überprüfung des Entscheids benötigt. Kormans «Special Master» Michael Bradfield nahm sich der Sache an. Lukin suchte sich derweil juristischen Beistand bei dem kalifornischen Anwalt Randolf Schoenberg, der durch seine Erfolge bei der Restitution von Gemälden des Wiener Künstlers Gustav Klimt international bekannt geworden ist.

Der Fall ist rasch wieder aus den Medien verschwunden. Doch nun hat eine tachles-Recherche der Gerichtsakten ergeben, dass Kormans «Special Master» Burt Neuborne dem Richter bereits Ende Februar mitgeteilt hat, er habe sich mit Peter Molnars Schwester auf die Rückgabe von 65 000 Dollar an das Gericht geeinigt. Korman hat diese Mitteilung jedoch erst Ende April in die Gerichtsakten eingegeben. Auf Anfrage von tachles teilte Schoenberg überrascht mit, er sei bislang nicht vom Gericht über Neubornes Vereinbarung benachrichtigt worden. Zudem habe er auch keine Gelegenheit gehabt, an den Verhandlungen Neubornes teilzunehmen. Auch habe er Korman vor einigen Wochen schriftlich gebeten, für die Entschädigung seiner Klienten zu sorgen. Doch der Richter habe ihm bislang nicht geantwortet. Schoenberg hält Peter Molnar und dessen Familie für Betrüger: Franz Molnar sei als Ferenc Neumann in Budapest geboren worden und zwischen ihm und Peter Molnar bestünde keinerlei Verwandtschaft. Schoenberg wollte sich jedoch nicht zu der jüngsten Entwicklung äussern, da er noch keine Gelegenheit hatte, mit seinen Klienten Rücksprache zu halten.

Noch nicht abgewickelt

Der Molnar-Fall macht verständlich, warum der Bankenvergleich immer noch nicht abgewickelt worden ist. Erstaunlich ist indes, dass Korman und seine «Special Masters» anscheinend nicht nur der Presse gegenüber wenig auskunftsfreudig sind, sondern auch Anspruchsstellern und deren Anwälten. Dabei hat sich das Gericht von Anfang an mit der Verteilung der Gelder schwergetan. Von Einsprüchen und zahllosen Begehren überschüttet, konnte der in den USA hoch angesehene Richter erst am 26. Juli 2001 einen Verteilungsplan vorstellen. Darin waren zwei Drittel der Summe für Konten reserviert. Danach hat das mit der Suche nach Anspruchsberechtigten betraute CRT in Zürich jedoch bei den Banken deutlich weniger «Holocaust-Guthaben» gefunden, als die US-Anwälte und Israel Singer vom Jüdischen Weltkongress vermutet hatten. Korman sah sich daher im Jahr 2004 gezwungen, den Verteilungsschlüssel zu überarbeiten. Anfang 2006 hat er diesen erneut revidiert. Danach hat die CRT-Direktorin Helen Junz die nachträgliche Erhöhung bestimmter Auszahlungen vorgeschlagen.

Banken profitieren?

Das Gericht hat Ende 2009 einen Zwischenbericht über die bisherigen Ausschüttungen vorgelegt. Demnach wurden an 451 770 Personen 1086 Millionen Dollar verteilt. Darunter finden sich lediglich 2902 Auszahlungen für 4607 dokumentierte Konten, die sich auf 490 Millionen Dollar addieren. Zuvor hatte der CRT-Vorläufer für 207 Konten 18 Millionen bewilligt. 504 Millionen gingen an die übrigen Empfänger, die den Vergleichsklassen der ehemaligen NS-Zwangsarbeiter, der Opfer der Raubzüge Hitler-Deutschlands (Looted Assets Class) sowie der von der Schweiz abgewiesenen NS-Flüchtlinge angehören. Der Vergleich besagt, dass die Banken durch ihren Geschäftsverkehr mit dem Dritten Reich von dessen Verbrechen profitiert haben. Drei Viertel der 205 Millionen für die Looted Assets Class wurden in der ehemaligen Sowjetunion in Form von Lebensmitteln oder als Winterbeihilfen verteilt. Korman hat jüngst zudem nachträgliche Aufschläge auf Auszahlungen in Höhe von 2,14 Millionen Franken für Ansprüche aus den Jahren 2004 bewilligt.

Fehlende Unterlagen

Der Richter hat im Jahr 2006 eine neue Auszahlungs-Kategorie geschaffen, die «plausible nicht dokumentierte Ansprüche» mit jeweils 5000 Dollar dotiert. Damit wurden bis Ende des Jahres 2009 insgesamt 12 229 Personen bedacht. Ihnen fehlen Unterlagen für ein Guthaben, und sie können nicht auf Verwandte unter den bei den Banken aufgefundenen Kontoinhabern verweisen. Aber Korman will den Aussagen «glaubwürdiger» Antragsteller und Dokumenten Glauben schenken, die ein Schweizer Konto wahrscheinlich machen. Korman und seine Berater haben wiederholt erklärt, sie seien zu diesem Vorgehen durch die «umfassende Zerstörung von Dokumenten» seitens der Banken und deren Zurückhaltung von Informationen gezwungen worden. Diese Vorwürfe stehen allerdings im Widerspruch zu dem unabhängigen Volcker-Report über nachrichtenlose Konten und dem aufwändigen internen Recherchen der Banken.







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