Der rote Pass mit der schwarzen Vergangenheit
Überholen. Mit Ausländern lässt sich immer Politik machen. 19 Monate vor den nächsten nationalen Wahlen ist ein hektischer Wettlauf um die Flagge des strammsten Patriotismus, der stärksten Ablehnung von Ausländern, der porentiefsten Reinhaltung der Schweiz ausgebrochen. Etliche Politiker und -politikerinnen versuchen, von der Orientierungslosigkeit ihrer Parteien und den Mängeln ihres Leitungspersonals abzulenken, indem sie stolpernd die SVP rechts überholen wollen.
Landessprache. Aus heiterem Himmel meldete sich die CVP und verlangte Hürden, die angeblich neu sein sollen, um die – in ihren Augen - Unbefugten vom heiligen roten Pass mit dem weissen Kreuz fernzuhalten. Das einzig wirklich Neue ist die originelle Forderung nach einer Einbürgerungs-Charta. Wer sie unterschrieben habe und später dagegen verstosse, solle die neue Nationalität wieder verlieren – und damit möglicherweise staatenlos werden. Sehr vernünftig, aber nicht neu ist der Wunsch der CVP nach Beherrschung einer Landessprache. Bereits 1999 beschloss dies der Nationalrat. Erstaunlicherweise fehlt diese Anforderung jedoch in den Unterlagen vieler Gemeinden.
Secondos. Schweizer Abstimmungen zeigen ein widersprüchliches Muster. «Überfremdungs»-Vorlagen werden abgelehnt. Die erleichterte Einbürgerung von Ausländerkindern der dritten Generation fand bisher allerdings auch nie Gnade. Nun ist ein weiterer Vorstoss im Gange, mit abgeschliffenen Kanten.
Testfragen. Der «Migrtionshintergrund» junger Missetäter nimmt viele Schweizer generell gegen Ausländer ein. Ein talentierter junger Fussballer mit kroatischem Pass wurde nicht eingebürgert und musste den Weltmeistertitel seiner U17-Mannschaft zu Hause miterleben. Im April kommt seine nächste Chance. Der Schweizerische Fussballverband setzt sich vehement für erleichterte Einbürgerungen talentierter Jungstars ein. Anderen jungen Steuerzahlern fehlt eine solche Unterstützung, und man lehnt sie ab, wenn sie einzelne Fragen nicht beantworten können, bei denen auch Leute passen müssen, deren Vorfahren schon beim Rütlischwur anwesend waren.
Nachvollzug. Oft entsteht der Eindruck, dass in der jüdischen Gemeinschaft vergessen ging, wie die Schweiz mit Bewilligungen oder gar Einbürgerungen für jüdische Ausländer umsprang, und nicht erst während des Zweiten Weltkriegs. 1920 etwa notierte der Polizeivorstand der Stadt Zürich: «Die Anwesenheit dieses ostgalizischen Juden erscheint nicht notwendig.» Ab 1937, nach dem Erlass der Nürnberger Gesetze durch die Nazis, wurden hierzulande kaum mehr Juden eingebürgert. Im Gegenteil: Als 1941 Nazideutschland Juden ausbürgerte, übte die Schweiz eilfertig den Nachvollzug und machte in der Schweiz niedergelassene Juden zu Staatenlosen, die um eine «Toleranzbewilligung» nachsuchen mussten. Dieses schwarze Kapitel in der Geschichte des roten Passes sollte das jüdische Verständnis für Schicksalsgefährten schärfen.


