«So ist die Schweiz»
Die Frage war von Anfang an eine rhetorische: «Ist Religion Privatsache?», titelte die Tagung, die das Verhältnis zwischen Staat und Religion in der Schweiz unter die Lupe zu nehmen gedachte. Kern der Veranstaltung war eine Diskussionsrunde, in die mit Herbert Winter, Präsident des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds (SIG), Thomas Wipf vom Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund (SEK) und dem Schweizer Muslimführer Hisham Maizar hochrangige Religionsvertreter eingebunden waren. Auf der anderen Seite war mit dem Zürcher Regierungsrat Markus Notter und Rechtsprofessor Andreas Kley der Staat repräsentiert. Vom laizistischen Modell und einer vollständigen Verschiebung der Religion in die Privatsphäre war dabei allerdings kaum die Rede.
Schutz oder Kontrolle?
Herbert Winter begrüsste das Modell der öffentlich-rechtlichen Anerkennung, dank dem das Judentum «nicht nur als integrierter, sondern als integraler Bestandteil» in der Gesellschaft angekommen sei und betonte, «es braucht den Eingriff des Staates zum Schutz der kleinen Gemeinschaften». Dass bei den Religionen hingegen nicht nur Schutzbedürfnis, sondern auch ein Gestaltungswille vorhanden ist, demonstrierte Thomas Wipf. Der SEK-Präsident betonte den Anspruch des Christentums, im Rahmen der Rechtsordnung beeinflussend in die Gesellschaft einzugreifen. «Der Staat nimmt die Religionen nicht richtig wahr», beklagte er mit Verweis auf die Bundesverfassung, in der zwar beispielsweise von Wanderwegen die Rede sei, die Religionsgemeinschaften jedoch mit keinem Wort erwähne. Regierungsrat Notter erwiderte, die Zürcher Regierung sei durchaus der Meinung, dass Religionen einen positiven Einfluss auf den Staat haben können. Aber nicht
in einer Monopolstellung, deshalb solle auch keine Verfassung diese Leistung hervorhebend würdigen. Dafür seien die Religionen mit ihren Tätigkeiten selbst verantwortlich.
Hingegen sei Religion aber «zu wichtig, als dass man sie nur den Religionsvertretern überlassen kann», bekräftigte er. Öffentlich-rechtliche Anerkennung sei ein sinnvoller Schritt, um «das Abdriften in radikale Kleinstgemeinden zu verhindern». Damit wurde das Motiv des Interesses des Staates an den Religionen deutlich: Kontrolle. So bedauerte Notter, dass das Zürcher Stimmvolk 2003 sich gegen das Gesetz über die Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften – insbesondere des Islam – entschieden hatte.
Islam im Blick
Damit war die Debatte bei ihrem Anlass angekommen. Winter und Wipf bekräftigten unisono, dass die Schweizer Muslime sich nun nachdrücklicher von radikalen Strömungen des Islam abzugrenzen hätten und forderten klarere Bekenntnisse zum Rechtsstaat. Muslimvertreter Hisham Maizar, der zuvor eine völlige Trennung von Staat und Religion aus islamischer Sicht als «nicht denkbar» taxierte, lenkte ein, forderte jedoch auch die öffentlich-rechtliche Anerkennung für den Islam: «Auch wir tragen zum religiösen Frieden bei.» Staatliche Anerkennung – und anschliessende finanzielle Unterstützung – könnte helfen, die Integration voranzutreiben. Nun meldete sich auch das muslimische Publikum zu Wort, verurteilte die einseitige mediale Berichterstattung und wunderte sich darüber, dass in der Schweiz bisher nur vier Religionsgemeinschaften öffentlich-rechtlich anerkannt seien, während etwa Österreich viel weiter sei und Deutschland den Anerkennungsprozess gar formalisiert habe. Tatsächlich hätte man hier die Diskussion weiterknüpfen können, weil gerade die notwendige Verfassungskraft, die auch für kantonale Anerkennungen Voraussetzung ist und stets den Volksentscheid erfordert, eine unverhältnismässig hohe Hürde darstellt. Der Moderator von der Theologischen Fakultät entschied sich jedoch für einen kurzen, abschliessenden Kalauer: «So ist die Schweiz.» Ende der Debatte.


