Eine moralische Verpflichtung
Das Bundesamt für Kultur (BAK) betont auf seiner Homepage, dass die Regierung «der Aufarbeitung der NS-Raubkunstproblematik grosse Bedeutung zumisst». Tatsächlich hat sich die Schweizer Eidgenossenschaft auf internationaler Ebene im Dezember 1998 zusammen mit 43 weiteren Staaten aktiv an der Ausarbeitung und Verabschiedung der Richtlinien der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten konfisziert wurden, beteiligt (vgl. tachles 25/09). Wie aber sieht die Aufarbeitung konkret aus? Und wie gehen Museen, Sammlungen und Galerien mit dem Thema um? Der Historiker Thomas Buomberger, der 1996 vom BAK mit einer Studie über den Kunsthandelsplatz Schweiz während der Zeit des Nationalsozialismus beauftragt wurde und das Buch «Raubkunst - Kunstraub» (1998) verfasst hat, verweist darauf, dass es hierzulande kein verbindliches Gesetz gibt: «Der Bund kann aufgrund der hiesigen disparaten Museumslandschaft keine Weisungen erteilen.»
Benno Widmer, Leiter Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer im BAK, bestätigt dies, indem er gegenüber tachles betont, dass allein die Washingtoner Richtlinien als «soft law» innerhalb der Schweiz gelten. Kürzlich hat das BAK eine Umfrage zum Thema Provenienzforschung an Schweizer Museen verschickt – die Ergebnisse werden zurzeit noch ausgewertet. Widmer betont: «Die Umfrage wurde zwecks Gewinnung eines Überblicks gemacht.» Diese Aussage macht deutlich, dass die Regierung zwar gewillt ist, sich des Themas Provenienzforschung anzunehmen, grundsätzliche Informationen seitens der einzelnen Museen bislang aber noch gar nicht vorliegen.
Keine Handhabe
Gabrielle Rosenstein, innerhalb der Geschäftsleitung des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds (SIG) für den Bereich Kultur zuständig, verweist auf ein weiteres Problem. Die offizielle Schweiz weise jegliche Verantwortung von sich und gehe zudem davon aus, dass die betroffenen Kunstwerke zur Zeit des Nationalsozialismus jeweils in Gutgläubigkeit getätigt wurden – und nicht aus bösem Willen. Der SIG habe im Vergleich mit jüdischen Vereinigungen anderer europäischer Länder kaum Möglichkeiten, Druck auszuüben oder gar Gelder zu verlangen, so Rosenstein: «Wir sind seit der Gründung der Fachstelle für Raubkunst am BAK in politischem Kontakt, haben aber leider keine Handhabe.» Der SIG leite Anfragen weiter und versuche auf diese Weise zu vermitteln und die betroffenen Nachkommen zu unterstützen. Gabrielle Rosenstein erzählt auch, dass jüdische Organisationen bereits versucht hätten, den SIG dahingehend zu mobilisieren, Druck auf die Schweizer Regierung auszuüben, was aus ihrer Sicht aber nicht möglich sei: «Es fehlt eine verbindliche Grundlage», sagt sie.
Kein Unrechtsbewusstein
Bis heute berufen sich die Verantwortlichen in der Schweiz vor allem auf rechtliche Aspekte, obgleich seit dem Washingtoner Abkommen klar ist, dass es sich bei Raubgut nicht nur um eine rechtliche, sondern vielmehr auch um eine moralische Frage handelt. Dass es keine einheitliche Regelung für Museen gibt, erschwert die Situation. Auf seiner Homepage räumt das BAK selbst ein: «Das Feld, auf dem sich diese Vielzahl von Aktivitäten abspielt, ist bisher erst wenig durch eingespielte
Abläufe, Regeln oder Abkommen erschlossen. Schwer zugängliche oder verschlossene Archive, unterschiedliche Forschungsmethoden und -standards und ein mehr oder weniger grosses Verständnis bei den verantwortlichen Stellen erschweren die wissenschaftliche Aufarbeitung in hohem Masse. Auch fehlt es bisher an einer breiten Vernetzung der Informationen und Fachkompetenzen.»
Positive Beispiele
Einige Institutionen wie das Zentrum Paul Klee (ZPK) gingen mit positivem Beispiel voran, was die Herkunftsforschung der eigenen Bestände angeht. So war das ZPK im Rahmen des von seiner Forschungsabteilung publizierten neunbändigen Catalogue raisonné zum Gesamtwerk Klees intensiv mit der Provenienzforschung beschäftigt und hat seit den späten achtziger Jahren alle zugänglichen, für Klee wichtigen Archive «durchforstet», so Michael Baumgartner, Leiter der Sammlung. Das Museum Rietberg in Zürich stellte eigens eine Historikerin ein, die sich ausschliesslich der Provenienzforschung widmete. Besonders beispielhaft ging die Stiftung Bündner Kunstsammlung vor, die im Jahr 1999 beschlossen hatte, das 1876 entstandene Ölgemälde «Nähschule im Waisenhaus Amsterdam» vom Max Liebermann aus der ehemaligen Sammlung von Max Silberberg vorbehaltlos der Alleinerbin Gerta Silberberg zurückzugeben. Der Direktor des Bündner Kunstmuseums in Chur, Beat Stutzer, betont gegenüber tachles: «Im Umfeld dieser Restitution haben wir umfangreiche Nachforschungen über die Provenienzen zu den Werken in unserer Sammlung durchgeführt – und sind dabei auf keine weiteren fraglichen Umstände gestossen.»
Vom Rechtsstreit zum Vergleich
Nicht ganz so reibungslos verlief der Rechtsstreit zwischen der Fondation Beyeler in Riehen und den Erben der Sophie Lissitzky, der früheren Eigentümern des Gemäldes «Improvisation 10» von Wassily Kandinsky. Kurz vor dem anstehenden und mit Spannung erwarteten Prozess wurde 2002 ein Vergleich geschlossen. Catherine Schott von der Fondation Beyeler sagt gegenüber tachles, dass dies die einzige Restitutionsforderung war, die seit der Eröffnung an die Fondation gelangte: «Gegenwärtig laufen keine Restitutionsverfahren oder andere Gerichtsverfahren. Nach aktuellem Wissen- und Forschungsstand wurden alle Werke der Sammlung Beyeler rechtmässig erworben.»
Die Sammlung Bührle
Interessante Einblicke verspricht die Ausstellung der Sammlung Bührle, die am 12. Februar im Kunsthaus Zürich eröffnet wird. Lukas Gloor, Konservator der Stiftung Sammlung E. G. Bührle, betont, dass die Ausstellung einen ausführlichen Dokumentationsteil zum Thema «Emil Georg Bührle 1890–1956 als Unternehmer und als Kunstsammler» enthalten wird. Er sagt: «In dieser Dokumentation wird auch die Tatsache Erwähnung finden, dass 13 der von Emil Bührle zwischen 1939 und 1945 erworbenen rund 100 Bilder sich bei Kriegsende als Raubkunst-Bilder herausstellten, die von Emil Bührle teilweise zurückgegeben und teilweise zurückgekauft wurden.» Die Dokumentation wird ausserdem das Thema «Bilder und ihre Provenienz» in einem eigenen Abschnitt behandeln.
Beispielhaft für Ignoranz auf dem Gebiet der Raubkunst ist die aktuelle Aussage von Angela Rosengart, Gründerin der Sammlung Rosengart in Luzern, die aus weit über 300 Werken von 23 verschiedenen Künstlern der sogenannten Klassischen Moderne besteht: «Wir haben Provenienzforschung nicht für nötig erachtet», sagt sie gegenüber tachles. «Was mein Geschäft betrifft, so habe ich hier und da Anfragen erhalten und beantworte sie nach Möglichkeit.»
Der ernshafte Wille, den moralischen Verpflichtungen der Washingtoner Richtlinien nachzukommen, kann somit hierzulande angezweifelt werden. Dieser aber ist notwendig, um Licht in das noch recht dunkle Kapitel Raubkunst in der Schweiz zu bringen, zumal – dessen ist sich Thomas Buomberger sicher – «in der Schweiz noch etliches an Raubkunst lagert».


