logo
15. Januar 2010, 10. Jahrgang, Ausgabe 02 Ausgabe: Nr. 2 » January 14, 2010

Verletzung der Menschenrechte?

January 14, 2010
Die Grünen wollen in ihrem neuen Positionspapier die Knabenbeschneidung zur Diskussion stellen – und ernten harsche Kritik auch von Parteigrössen, die um den religiösen Frieden fürchten. Vom Ende eines zaghaften Versuchs einer Menschenrechtsdebatte.
BESCHNEIDUNG VON JUNGEN «Ein zentrales Element der Religionsfreiheit»

Eigentlich sollte dieses Anliegen gar nicht isoliert in die Medien geraten, sagt Diego Hättenschwiler, Delegierter der Berner Grünen. Nun ist es dennoch passiert, und Hättenschwiler konstatiert, sobald man es mit der Religionsfreiheit zu tun habe, sei keine offene Diskussion mehr möglich. Schade, meint er. In der Katerzeit nach der Abstimmung über die Minarett-Initiative hat eine Arbeitsgruppe der Grünen Partei Schweiz ein Positionspapier abgeschlossen, das der Partei für die nächsten Jahre als Richtschnur dienen soll. Schwerpunktthema des Papiers ist die Geschlechtergleichstellung, und im Kapitel zur Gesundheit steht der Satz: «Die körperliche und sexuelle Integrität ist unantastbar (...). Auch die Beschneidung von Knaben muss offen diskutiert werden.»

Diego Hättenschwiler hat sich für diesen Satz stark gemacht. Hättenschwiler ist auch einer der Gründer von männer.ch, des Dachverbandes der Schweizer Männer- und Väterorganisation, verpflichtet der «unbedingten Gleichwertigkeit von Männern und Frauen», und diese Gleichwertigkeit hatte Hättenschwiler im Sinn, als er den zitierten Satz im Positionspapier verankert sehen wollte, einer einfachen Logik folgend: Die Gleichbehandlung von Geschlechtern habe in beide Richtungen zu gelten – auch bei der Beurteilung der Genitalbeschneidung, durchaus im Wissen, dass die weibliche Geschlechtsverstümmelung keineswegs mit der Zirkumzision, der Beschneidung des männlichen Gliedes, gleichzusetzen sei. «Aber sie ist ein Eingriff in die körperliche Integrität eines Knaben.»

Eine besondere Legitimation

Hintergrund von Hättenschwilers Anliegen ist eine parlamentarische Initiative vom März 2009, die eine Aufnahme des expliziten Verbots von sexuellen Verstümmelungen an Mädchen und Frauen in das Strafgesetz forderte (tachles berichtete). In der Vernehmlassung hiess eine Mehrheit der Parteien und Kantone den gesetzlichen Vorentwurf gut. Von der Zirkumzision (hebr. «brit mila») war dabei so gut wie nicht die Rede, neben der Freidenker-Organisation hielt einzig die Katholische Volkspartei, eine Kleinstpartei aus der Ostschweiz, mit dem Hinweis auf die Menschenrechte fest, «die religiös oder kulturell begründete Beschneidung von Knaben ist ebenfalls eine Verstümmelung, welche die Integrität der Betroffenen verletzt.» Eine Bemerkung, die ohne Folgen blieb, und Hättenschwiler findet, darüber soll man weiter reden – «nicht aus antireligiösen Gründen», wie er bekräftigt, sondern aus Gründen der Geschlechtergleichheit und des Schutzes der körperlichen Unversehrtheit. «Dieses Recht ist ein wichtiges Menschenrecht, und ein solcher Eingriff benötigt eine besondere Legitimation. Ob dazu der Rekurs auf eine religiöse Tradition ausreicht, ist diskutabel.»

Eine Interessenabwägung

Die Reaktionen aus der eigenen Partei fallen heftig aus. Aus Zürich kommt der Vorwurf, das Papier behandle überholte Positionen der 68er-Jahre, und Anita Lachenmeier, Nationalrätin der Grünen Basel-Stadt sagt, «das Thema ist keines, und wenn es eines werden soll, ist jetzt der völlig falsche Zeitpunkt.» Lachenmeier gibt zu bedenken, man möge den religiösen Frieden im Nachgang der Minarett-Initiative nicht erneut fahrlässig strapazieren. Auch Herbert Winter, Präsident des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds bemerkt, der jüdische Ritus der Brit Mila verstosse gegen kein Gesetz und habe «auch nie die Integration der Juden behindert». Generell beunruhige ihn die Tendenz, religiöse Bräuche unter dem Aspekt der individuellen Rechte in Frage zu stellen. Es gehe, sagt Winter, nicht darum, die beiden Menschenrechte der körperlichen Unversehrtheit des Individuums sowie der Religionsfreiheit miteinander in einen Einklang zu bringen. «Entscheidend ist, wie man die beiden Rechte in diesem Fall gewichtet. Wie bei jeder Kollision von sich widersprechenden Rechten muss auch hier – juristisch gesprochen – eine Interessensabwägung vorgenommen werden.» Da die Beschneidung von Männern und Knaben ein zentrales Element der Religionsfreiheit darstelle und die körperliche Integrität nur in geringem Mass tangiere, sei die Religionsfreiheit hier höher zu gewichten, denn: «Die Beschneidung wird ohne nennenswerte körperliche und psychologische Probleme praktiziert.»

Eine Nachfrage beim Schweizer Ärzteverband FMH stellt diese Behauptung zumindest nicht in Abrede: «Die Ärzteschaft sollte sich in Bereiche, die keine medizinischen Probleme darstellen, nicht einmischen», antwortet FMH-Präsident Jacques de Haller. Die Frage nach der Knabenbeschneidung, wie sie im Positionspapier der Grünen aufgeworfen wird, ist also weniger eine medizinische als vielmehr eine ethische. Ihre Relevanz quittiert Nationalrätin Lachenmeier mit dem Kommentar, dass man so neben der Knabenbeschneidung auch «über die Durchstiche der Ohrläppchen junger Mädchen» zu reden hätte, wenn man die Unversehrtheit des Körpers verteidigen will. Damit scheint der Ansatz der Debatte bereits erstickt, und wenn morgen Samstag das Positionspapier an der Delegiertenversammlung der Grünen diskutiert wird, dürfte es danach kaum mehr wiederzuerkennen sein: Knapp 90 Änderungsanträge sind bereits aus den Kantonssektionen beim Parteisekretariat eingetroffen. Drei davon zielen auf Diego Hättenschwilers Anliegen. «In einer Delegiertenabstimmung hätte der Vorstoss null Chancen auf eine Mehrheit», hat er erkannt. «Ich werde ihn bei den Grünen nicht mehr weiterverfolgen.»






» zurück zur Auswahl