Basel, Lausanne und Yverdon verbieten Abstimmungsplakat
Basel-Stadt hat als erster Kanton auf das umstrittene Plakat der Minarett-Gegner reagiert und verbietet, es auf öffentlichem Grund aufzuhängen. Das Bau- und Verkehrsdepartement beschloss: «Das Sujet ist ein klarer Verstoss gegen Paragraf 7 der Plakatverordnung.» Dieser untersagt Kampagnen mit «rassistischem oder Geschlechter diskriminierendem Inhalt». Auch Lausanne und Yverdon verbieten das provokante Plakat, auf dem eine verschleierte Frau sowie zahlreiche Minarette zu sehen sind, die – bedrohlich anmutend wie Raketen – auf einem Schweizer Kreuz stehen. St. Gallen und Genf haben sich dazu entschlossen, das Plakat zu erlauben – andere Städte zeigten
sich bis zu Redaktionsschluss unsicher: Zürich, Winterthur und Luzern haben ein Gutachten bestellt, das den Städten bei ihrer Entscheidung helfen soll. Georg Kreis von der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) hat am Dienstag eine Stellungnahme im Schweizer Fernsehen abgegeben, in der er das Plakat als «diffamierend» deklarierte und betonte, es würde Hass innerhalb der Schweiz schüren. Kreis meinte aber auch, dass die EKR keine «Oberzensurbehörde» sei, sie würde lediglich eine Einschätzung abgeben. Die Entscheidung, ob das Plakat aufgehängt werden darf oder nicht, müssten die Gemeinden und Kantone selber fällen. Lukas Reimann, SVP-Nationalrat und Mitglied des Initiativkomitees, droht bereits mit einer Klage, er kündigte zudem an, dass die Plakate bereits ab nächster Woche flächendeckend in der Deutschschweiz hängen würden. Zeitungsverlage hingegen wollen die Propaganda nicht drucken. [VW]


