Keine arabischen Bücher für Israel
Unlängst kehrte Mariam Kassis aus dem Dorf Miilya bei Maalot im Norden Israels von einem Besuch in der jordanischen Hauptstadt Amman zurück. Als sie am Grenzübergang ihr Gepäck durchleuchten liess, nahm der israelische Zollbeamte sich ausnehmend viel Zeit, um ein Dutzend Bücher zu kontrollieren, die sie in Amman für ihren Vater gekauft hatte. Alle Bücher waren Teil einer Serie des arabischen Radiopublizisten Hasan Karmi. Bei den Büchern handelt es sich um Transkriptionen ausgewählter Gespräche aus einem internationalen Radioprogramm, das Karmi in den fünfziger Jahren im arabischsprachigen Sender der BBC moderiert hatte.
«Leute aus aller Welt haben dieses Programm gehört und mit dem Moderator Diskussionen über Literatur, Kunst, Lieder, Folklore und Anekdoten geführt», erklärt Kassis, die noch sichtlich erregt ist über den Zwischenfall an der Grenze. «Mein Vater besitzt die Serie seit Jahren. Wir haben sie beide mit grosser Freude gelesen. Vor meiner Reise nach Jordanien bat mich mein Vater, eine Kopie der Reihe zu erwerben, die er meinem in den USA lebenden Bruder schenken wollte, der einen Besuch bei uns plante.» Dann aber begann laut Kassis einer der Grenzbeamten, die Bücher zu untersuchen. Er liess sie durch den Röntgenapparat laufen und blätterte sie durch, um sicherzustellen, dass sie keine Schmuggelware enthielten. Anschliessend übergab er die Bände einem Zöllner. «Dieser Beamte liest kein Arabisch, spricht kein Arabisch, und wusste nicht, welchen Inhalts die Bücher waren, die ich nach Hause bringen wollte. Er entschied aber, dass ich sie nicht nach Israel importieren durfte. Als ich ihn nach dem Grund fragte, sprach er von ‹Handel mit dem Feind›, weil die Bücher in Beirut gedruckt worden seien. Das israelische Gesetz verbiete dies.» Kassis versuchte freundlich, ihm zu erklären welcher Art die Bücher seien: «Aber weil ich eine arabische Frau bin, glaubten er und seine Kollegen mir nicht. Ein Zollbeamter beschlagnahmte die Bücher schliesslich.» Dazu Mariam Kassis: «Ich bin Anwältin und weiss, wann eine Ware konfisziert werden darf: Nur wenn es sich um ein kriminelles Vergehen handelt oder wenn die Beschlagnahmung dazu dient, eine monetäre Schuld zu begleichen. Aber alle meine Argumente nützten nichts.» Kassis kehrte verbittert von ihrer Jordanien-Reise in ihr Dorf zurück. Sie gab aber nicht auf: «Ich bin entschlossen, diese Bücher zurückzuerhalten, auch wenn ich um sie kämpfen muss – und zwar nicht, weil sie mich 100 Dollar gekostet haben, und nicht, weil es irgendeine Stelle in den Büchern gäbe, die ich nicht schon gelesen hätte. Es ist eine Frage des Prinzips.»
Nur ein Missverständnis?
Auf Betreiben der Zeitung «Haaretz» hin begann die israelischen Steuerbehörde, die Hintergründe des Zwischenfalls zu untersuchen. Dieser entspräche «weder der aktuellen Politik noch den geltenden Gesetzen», sondern sei das Ergebnis eines «Missverständnisses». Die Zollbeamten hatten gedacht, es handle sich um zwölf Bücherkisten und nicht bloss um zwölf Bücher. Die Steuerbehörde entschuldigte sich und erklärte zudem, die beschlagnahmten Bücher würden Mariam Kassis zurückerstattet. Beim Import von zwölf Büchern nach Israel könne man, so wurde betont, nicht von «Handel» sprechen.
Ähnliche Vorkommnisse habe es schon früher gegeben, meint die Anwältin Haneen Naamneh von Adalah, dem Zentrum für die Rechte arabischer Minderheiten in Israel. «Es geschieht immer wieder, dass Privatpersonen, die Ägypten oder Jordanien besucht haben, Bücher nach Israel bringen wollen, die in Libanon oder Syrien geschrieben, gedruckt oder übersetzt worden sind. Solche Bücher dürfen im Grunde nicht importiert werden, da sie auf feindlichem Gebiet hergestellt worden sind. Gemäss der israelischen Rechtsprechung handelt es sich somit um Handel mit einer feindlichen Nation – unabhängig vom eigentlichen Inhalt des Buches. Und dies ist schlicht verboten.»
Vor rund einem halben Jahr gelangte Naamneh mit ihrem Kollegen, dem Anwalt Hassan Jabareen, an den Obersten Gerichtshof mit dem Anliegen, einem in Haifa lebenden Importeur von Büchern aus arabischen Ländern weiterhin zu gestatten, Bücher aus Syrien oder Libanon nach Israel einzuführen. Das geschah im Anschluss an einen Bescheid des Handels- und Industrieministeriums, dass die Importlizenz, die der Buchhändler seit Jahren besass, nicht erneuert würde. Der Buchhändler Saleh Abassi gilt als der grösste israelische Importeur arabischsprachiger Bücher. Er kauft die Titel von Zwischenhändlern, die in Ägypten und Jordanien arbeiten, Länder, mit denen Israel Handelsbeziehungen pflegt. Die von ihm eingeführten Bücher werden an israelische Bildungsinstitutionen geliefert, unter anderem an Mittelschulen und Universitäten. Wenn ein Importeur eine Lizenz für die Einfuhr der Bücher erhalten hat, unterbreitet er die Titel jeweils dem Militärzensor zur Genehmigung. Ist diese erfolgt, werden die Bücher an die Grenzübergänge geschickt, wo sie problemlos passieren. «Noch nie sind von Abassi importierte Bücher vom Zensor konfisziert worden», erklärte Adala in seiner Eingabe ans Gericht.
In Zukunft keine Einfuhrlizenzen mehr
Naamneh und Jabareen erklären, ihr Klient sei im August 2008 vom Handels- und Industrieministerium informiert worden, dass aufgrund eines neuen Rechtsgutachtens des Finanzministeriums künftig keine Lizenzen mehr für Bücher erteilt würden, die in Syrien oder Libanon geschrieben oder publiziert wurden; auch dann nicht, wenn die Titel in einem Drittland erworben worden sind. Das Finanzministerium ist für den Handel mit Feindesländern zuständig. Naamneh kann sich allerdings keinen Reim darauf machen, warum die israelische Regierung ihr Verhalten nicht erklären will. Laut Adalah stammen 80 Prozent der von der arabischsprachigen Bevölkerung in Israel gelesenen Bücher von Verlagshäusern in Libanon und Syrien. Der Regierungsbeschluss, die Importlizenz für diese Bücher nicht zu erneuern, untergräbt in Adalahs Augen elementare Rechte – etwa Abassis Recht auf freie Berufsausübung, den Zugang der Israel-Araber zu Bildungs- und Kulturwerken in ihrer Muttersprache, die akademische Freiheit der Institutionen des höheren Bildungswesens in Israel sowie die Grundsätze des Rechts auf Meinungsfreiheit; vor allem das Recht, Informationen, Kultur, Literatur und Sprache auszutauschen.
Angesichts der Schwierigkeiten, die Israel-Araber an den Grenzen erleben, wenn sie hochstehende, aus feindlichen Staaten stammende Literatur einführen wollen, hat die Knessetabgeordnete Yuli Tamir (Arbeitspartei, frühere Bildungsministerin) einen auf dem Mandatsgesetz aus dem Jahr 1939 basierenden Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der ihrer Meinung nach die Not der arabischsprachigen Bevölkerung Israels ein für alle Mal beenden sollte, da der Import prinzipiell bewilligt werden soll. Allerdings bleibt den Sicherheitsstellen das Recht vorbehalten, den Import eines Buches oder einer Zeitschrift zu verbieten, wenn es gefährlichen oder hetzerischen Inhalts ist, etwa bei Holocaust-Leugnung, Aufstachelung zu terroristischen Aktivitäten oder Anleitungen zum Bauen von Bomben.


