«Eine unbefriedigende Minimallösung»
Das neue Menschenrechtsinstitut ist als Pilotprojekt mit einer Laufzeit von fünf Jahren gedacht. Zur Förderung und Stärkung einer national kohärenten Menschenrechtspolitik sollen gezielte Mandate des Bundes, der Kantone und von privaten Unternehmen an kompetente universitäre Institutionen vergeben werden. Somit wird nun ein Dienstleistungszentrum für Menschenrechtsfragen ins Leben gerufen, das beratend wirkt, wenn es um konkrete Umsetzungsprobleme von verbindlichen internationalen Menschenrechtsnormen geht.
International im Hintertreffen
Der Förderverein Menschenrechtsinstitution Schweiz mit seinen Co-Präsidentinnen Vreni Müller-Hemmi und Martine Brunschwig Graf begrüssen die neue Institution zwar, zeigen sich aber über die Rahmenbedingungen der Pilotphase sehr enttäuscht, weil «sie sich in keiner Weise an den Pariser Prinzipien orientieren». Die in Paris von der Uno festgelegten Ziele spielten keine Rolle, was dazu führen könnte, dass die Schweiz international ins Hintertreffen gerate. Zudem bleibe die Einrichtung einer unabhängigen und gesetzlich verankerten Menschenrechtsinstitution auch nach dieser Entscheidung weiterhin als Auftragsziel an den Bundesrat bestehen.
Die 1993 von der Uno-Generalversammlung verabschiedeten Pariser Prinzipien enthalten eine Reihe von Grundsätzen für die Ausgestaltung nationaler Menschenrechtsinstitutionen. So sollen diese über eine juristische Grundlage, einen klaren Auftrag sowie eine ausreichende Infrastruktur und Finanzierung verfügen. Sie sollen von der Regierung unabhängig sowie pluralistisch zusammengesetzt und vor allem für besonders schwache Gruppen zugänglich sein. Zu ihren Aufgaben sollte gehören Empfehlungen zu Menschenrechtsfragen zuhanden von Regierung, Verwaltung und Parlament zu formulieren, Unterstützung zu leisten bei der Umsetzung internationaler Konventionen, die Ratifikation von Menschenrechtsverträgen zu fördern und die Menschenrechtsbildungs- und Forschungsprogramme zu unterstützen.
Ein Armutszeugnis?
Dass diese Punkte von der neuen Institution in der Schweiz nicht erfüllt werden, bemängelt auch der Verein Humanrights.ch/MERS, aus dessen Sicht ein «universitäres Dienstleistungszentrum» anstelle einer «unabhängigen nationalen Menschenrechtsorganisation» ins Leben gerufen wurde. Er kritisiert, dass der Bund die Schaffung einer solchen Organisation, die die internationalen Anforderungen erfüllen würde, noch «für verfrüht» hält. Die aktuelle Entscheidung sei ein «Armutszeugnis» für die politische Schweiz, da im weltweiten Vergleich bereits eine grosse Anzahl von Staaten unabhängige Menschrechtsinstitutionen eingerichtet hätte. Aus Sicht von Humanrights.ch/MERS ist in der Schweiz ein Projekt, das die internationalen Anforderungen erfüllt, bis heute offenbar nicht mehrheitsfähig – weder in der Verwaltung noch im Parlament. Hoffnung mache allein die Tatsache, dass der Bundesrat vorgesehen habe, die neue Einrichtung nach vier Jahren zu evaluieren und für später explizit die Option in Aussicht stelle, eine nationale Menschenrechtsinstitution gemäss den Pariser Prinzipien einzusetzen.
Auch Amnesty International (AI) zeigt sich «sehr enttäuscht» über die «Nicht-Institution» für Menschenrechte. AI prangert den fehlenden Mut der Schweizer Regierung an, welche eine befristete Zwischenlösung vorziehe, anstatt eine echte nationale Menschenrechtsinstitution zu schaffen. Die Entscheidung des Bundesrats, ein universitätsnahes Kompetenzzentrum mit einem Mandat auszustatten, mache es zudem für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen unmöglich, sich direkt an eine nationale Institution wenden zu können. Es scheint, als sei der Schweiz mit diesem Pilotprojekt noch kein Durchbruch gelungen, und es bleibt anzuwarten, ob es in den kommenden vier Jahren gelingt, den Weg zu einer unabhängigen nationalen Institution im Sinne der Pariser Prinzipen zu ebnen.


