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19. Juni 2009, 9. Jahrgang, Ausgabe 25 Ausgabe: Nr. 25 » June 18, 2009

«Das dicke Ende kommt noch»

von Valerie Wendenburg, June 18, 2009
Die Washingtoner Raubkunst-Richtlinien wurden vor zehn Jahren verabschiedet. Eine Tagung am Europa-Institut der Universität Zürich zeigte auf, dass nach wie vor – und besonders in der Schweiz – grosser Handlungsbedarf im Umgang mit sogenannter Raubkunst besteht.
RAUBKUNST Irgendwann wird die Angelegenheit die Schweiz teuer zu stehen kommen

Der Titel der Tagung hätte passender nicht sein können: «Kunst und Recht – Nachwehen des Holocaust» hiess die Veranstaltung, an der Experten auf dem Gebiet der Raubkunst eine Einschätzung der aktuellen Situation vor allem in Deutschland und der Schweiz gaben – zehn Jahre nachdem die Washingtoner Raubkunst-Richtlinien verabschiedet wurden, scheinen die «Nachwehen» erst richtig einzusetzen. Die Konferenz in den USA wurde Ende 1998 auf Initiative vom United States Departement und dem Holocaust Memorial Museum organisiert, es nahmen Delegationen aus 44 Staaten, Fachvertreter aus den Bereichen Kunst, Kunsthandel und Geschichte sowie Vertreter jüdischer Organisationen teil, um Fragen im Zusammenhang mit Vermögenswerten aus der Zeit des Holocaust zu behandeln – eines der zentralen Themen war die Raubkunst. Es wurden elf Richtlinien für die Rückgabe von sogenannter Raubkunst verabschiedet, eine Art «weiches Gesetz», das nicht verbindlich ist, mit Hilfe dessen aber «gerechte und faire Lösungen» gefunden werden sollen.

«Verpasste Chancen»

Zentral für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Raubkunst ist ein Zugang zu Archiven und Datenbanken – denn meist stehen die einstigen Besitzer oder deren Erben vor der grossen Herausforderung, das Kunstwerk überhaupt als ihren ehemaligen Besitz zu identifizieren. Die drei ersten Richtlinien sprechen sich klar für eine Unterstützung und eine Zusammenarbeit bei der Suche nach Raubkunst aus. Museen sind dazu angehalten, die Herkunft ihrer Bestände zu überprüfen, und betroffene Institutionen sollen ihre Archive für Forschende öffnen, um deren Arbeit zu erleichtern – Gleiches gilt für Auktionshäuser und Kunsthandel. In mehreren Ländern wurden in den vergangenen Jahren Kommissionen eingesetzt, die sich mit der Aufarbeitung der Archive beschäftigen, Fragen der Herkunft untersuchen sowie Ansprüche ehemaliger Besitzer und der Erben entgegennehmen und überprüfen.
In der Schweiz begann das Bundesamt für Kultur (BAK) vor zwei Jahren, die bundeseigenen Sammlungsbestände zu überprüfen. Ferner beschloss der Bundesrat, eine Anlaufstelle Raubkunst einzurichten, die dem BAK zugeordnet ist. Zusammen mit der Nationalen Informationsstelle für Kulturgüter-Erhaltung wurde der Historiker und Journalist Thomas
Buomberger mit einer wissenschaftlichen Studie über den Kunsthandelsplatz Schweiz seit Anfang der dreissiger bis zur Mitte der fünfziger Jahre beauftragt. Buomberger stellt ein recht düsteres Bild der Schweizer Provenienzforschung vor: Er spricht von «verpassten Chancen» und zahlreichen «offenen Fragen» und ist überzeugt davon, dass «das dicke Ende» noch kommen werde. Im Zuge seiner Recherchen hat sich der Historiker ein Bild davon machen können, dass die Schweiz und ihre Behörden, Museen oder private Sammler bei der Aufarbeitung von Raubkunst «viel zu wenig getan haben und dass die irgendwann präsentierte Rechnung sehr viel teurer zu stehen kommt, als wenn man sich rechtzeitig an die Arbeit gemacht hätte». Buomberger geht es dabei nicht allein um die finanziellen Konsequenzen, die auf die Schweiz zukommen werden, sondern auch um einen Imageverlust für die Schweiz und ihren Kunstmarkt.

Verschlossene Archive

Den Washingtoner Richtlinien zum Trotz bleiben auch in der Schweiz noch immer zahlreiche Archiv-Türen für die Forscher geschlossen, was es teilweise unmöglich macht, die Herkunft betreffender Werke zu eruieren. Buomberger macht auf Beispiele aufmerksam, die in diesem Kontext negativ auffallen. So befinden sich beispielsweise die Akten des Basler Kunstvereins im Basler Staatsarchiv. Der Kunstverein kann die Akten nach eigenem Ermessen sperren lassen – wovon er besonders bei Vorgängen, die mit Raubgut in Zusammenhang stehen könnten, Gebrauch macht. Er verhält sich in diesen Fällen, so Buomberger, «äussert restriktiv und unkooperativ». Ein weiteres Beispiel betrifft den Basler Kunsthändlers Christoph Bernouilli, der während des Zweiten Weltkriegs mit Raubkunst zu tun gehabt haben könnte. Sein Nachlass befindet sich in der Universitätsbibliothek Basel. Bernouillis Sohn besteht darauf, dass die Bibliothek nur unter seiner Aufsicht Briefe oder Dokumente herausgeben darf – er hat einem deutschen Anwalt auf eine Anfrage eine Absage erteilt und das Archiv seines Vaters verschlossen gehalten. Entscheidungen wie diese können fatal sein, da einzelne Dokumente wie Briefe oder Notizen von grossem Wert sein können, um die Herkunft eines Kunstwerks zu ergründen. Es gibt keine Möglichkeiten, Akten auf juristischem Wege einzufordern, bei Privatpersonen sind die Betroffenen allein auf freiwillige Kooperation angewiesen, die sich oftmals quer stellen, da sie das Objekt in den meisten Fällen gutgläubig erworben haben.

Eine moralische Verpflichtung

Im Umgang mit Raubkunst legt die Schweiz ein anderes Bewusstsein an den Tag als viele andere Länder. Es herrscht offenbar nach wie vor der Gedanke vor, dass die Schweizer während des Zweiten Weltkriegs gutgläubig an die Kunstwerke gekommen sind und sich nichts haben zuschulden kommen lassen, da sie Kunst von Flüchtlingen erwarben, die dank dieser Verkäufe im Exil an Geld gelangten. Bis heute wird die Argumentation vor allem unter dem rechtlichen Aspekt geführt, dabei sollte seit dem Washingtoner Abkommen aber an sich allen Beteiligten klar sein, dass es sich bei Raubgut nicht nur um eine rechtliche, sondern vielmehr um eine moralische Frage handelt.
Vor acht Jahren hat das BAK einen Aufruf an die Museen erlassen, die Herkunft fraglicher Werke aus dieser Zeit zu erforschen. Vereinzelt haben Institutionen sogar Gelder bereitgestellt, um diesem Auftrag gerecht zu werden, andere wie das Kunsthaus Zürich aber liessen die Recherchen von einem Kurator «nebenbei» durchführen. Das nicht alle Schweizer Museen ihren Provenienzforschungen mit der nötigen Ernsthaftigkeit nachgegangen sind, hat laut Buomberger auch damit zu tun, dass die Museen ihre Aufgabe vor allem darin sehen, ihren Bestand zu schützen und in den Vorständen eher Verantwortliche sitzen, die «sich mit Sammlern und Händlern solidarisieren als mit den Nachkommen von Bestohlenen». Eine positive Ausnahme stellt die Restitution des Max-Liebermann-Gemäldes «Nähschule im Waisenhaus» dar, das den Erben vom Bündner Kunstmuseum ohne Zögern zurückgegeben wurde. Das Bild gelangte erst im Sommer 1992 in Form eines Legats ins Museum in Chur – was auch deutlich macht, dass es nicht ausreicht, den Zeitraum von 1933 bis 1945 zu untersuchen, sondern Raubkunst oftmals viel später in den Besitz von Museen oder Händlern gelangt. Auch das Museum Rietberg in Zürich hat eine Historikerin angestellt, die mit
Provenienzforschung beauftragt ist. In Deutschland investieren teilweise sogar die einzelnen Bundesländer in diesen Forschungszweig. So stellt Sachsen für die kommenden zehn Jahre 15 Millionen Euro bereit, um die Dresdner Kunstsammlungen zu durchforschen.

Umschlagplatz für Raubkunst

Es ist anzunehmen, dass in der Schweiz noch viel mehr Kunstwerke, die mit Raubkunst in Verbindung gebracht werden können, lagern, als bisher bekannt wurde. Die Schweiz war während des Zweiten Weltkriegs ein bedeutender Umschlagplatz für Raubkunst und gilt heute als der am dichtesten besiedelte Museumsplatz der Welt. Zahlreiche Werke befinden sich wahrscheinlich aber auch im Besitz von Sammlern und Händlern. Ende Juni findet in Prag eine internationale Konferenz zum Thema Raubkunst statt, an der auch das BAK vertreten sein wird. Ohne die Unterstützung aller Verantwortlichen sind aber auch der Anlaufstelle für Raubkunst die Hände gebunden – eine Tatsache, die dem Schweizer Kunstmarkt langfristig schaden und seinen internationalen Ruf beeinträchtigen könnte. Darüber hinaus ist es aber vor allem für die Nachkommen der Opfer von grosser Bedeutung, dass das damals verübte Unrecht nicht weitergeführt, ihre heutigen Anliegen ernst genommen werden und dass nach bestem Wissen und Gewissen nach einer gerechten und fairen Lösung gesucht wird.   





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