Verschiedene Schicksale
Die jüdische Gemeinde in Libyen nach 1945
Wie überall in Nordafrika siedelten Juden auch im heutigen Libyen schon in der Antike. Nach dem Exodus aus Spanien liessen sich Sephardim in Tripolitanien und der Kyrenaika nieder. Während des deutschen Afrikafeldzuges wurden libysche Juden in Lager gesperrt und nach Auschwitz deportiert. Die Überlebenden wurden schon 1945 von antizionistischen Ausschreitungen heimgesucht, eine zweite Welle von Pogromen folgte im Juni 1948. Die britischen Besatzungsbehörden blockierten zunächst die Auswanderung der damals rund 40 000 Juden nach Palästina. Ab 1948 erlaubten die Briten nur die Mitnahme von 250 Pfund pro Person. Dies galt jedoch für Auswanderer jeder Religion. Wohlhabende Gemeindemitglieder sahen von der Emigration auch deshalb ab, weil sie ihren Grundbesitz aufgrund der schlechten Wirtschaftslage nicht verkaufen konnten. Mit der Unabhängigkeit Libyens 1952 verschlechterte sich die Situation der Juden zunehmend. Die Auswanderung nach Israel wurde gestattet, doch die Beschränkungen für die Kapitalausfuhr blieben bestehen. 1961 verfügte die königliche Regierung die Beschlagnahme des zurückgebliebenen jüdischen Eigentums. Nach dem Sechstage-Krieg 1967 verliessen die meisten libyschen Juden ihre Heimat in Richtung Italien und Israel. Sie durften damals nur je 56 Dollar mitnehmen und danach weitere 840 Dollar aus Libyen transferieren. Allerdings konnten Auswanderer mehrfach zurückkehren und anscheinend weiteres Kapital ausführen. Nach der Machtergreifung von Muammar Ghadhafi 1969 beschlagnahmte das Regime das noch im Land verbleibende jüdische Eigentum, darunter 72 Synagogen und Schulen in Gemeindebesitz.
Die jüdische Gemeinde in Marokko nach 1945
Im Gegensatz zur übrigen arabischen Welt erlitten die jüdischen Gemeinden in den Maghreb-Staaten Marokko, Algerien und Tunesien keine massiven materiellen Schäden bei ihrer Auswanderung nach 1945. Die drei Staaten wurden erst nach 1956 von Frankreich unabhängig, Marokko stand bis dahin teilweise unter spanischer Herrschaft. In Marokko lebten seinerzeit 250 000 Juden, viele davon in grosser Armut. Bevorzugte Kapitalanlage war Grundeigentum. Zwischen 1948 und 1951 emigrierten 30 750 marokkanische Juden nach Israel, wo sie aufgrund ihrer schlechten materiellen und gesundheitlichen Verfassung nicht besonders willkommen waren. Nach der Unabhängigkeit verhängte König Mohammed V. ein Auswanderungsverbot nach Israel und den Kapitalexport dorthin. Dennoch gelang zahlreichen marokkanischen Juden die Flucht auch unter Mitnahme von Eigentum. Doch selbst nach Auffassung der damaligen Experten beim World Jewish Congress verhielt sich die Monarchie gegenüber ihren jüdischen Bürgern tolerant. Bis 1972 emigrierten weitere 224 883 Juden, die statt beschränkter Devisen häufig Schmuck mitnahmen. Ihr Motiv war meist die Hoffnung auf ein besseres Leben in Frankreich und Israel. Problematisch ist bis heute die Frage des jüdischen Gemeindeeigentums geblieben. Da die verbleibenden Juden in die grossen Städten gezogen sind, übernahmen marokkanische Kommunen zahlreiche Synagogen und andere Gemeindeeinrichtungen entschädigungslos. Hatten Gemeinden ihre Immobilien zuvor verkauft, wurde die Ausfuhr der Erlöse blockiert. [AM]


