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8. April 2009, 9. Jahrgang, Ausgabe 15 Ausgabe: Nr. 15 » April 8, 2009

Der endlose Ärger um ein Anwesen

Von Andreas Mink, April 8, 2009
Die aus Hitler-Deutschland geflohene Opernsängerin Gabriele Hammerstein kämpft seit 1990 gegen deutsche Behörden und die jüdische Claims Conference um das Anwesen ihrer Eltern in Schwerin. Einst eine renommierte Klinik, bietet die Immobilie am Schlossgarten heute einen erbärmlichen Anblick. Daran ist auch Hammerstein selbst nicht ganz unschuldig.
RUINIERTER PRACHTBAU Gabriele Hammerstein prozessiert seit dem Mauerfall um die ehemalige Klinik ihrer Eltern in Schwerin

Unter dem Motto «Sieben Gärten» wird am 23. April rund um das berühmte Schloss in Schwerin die Bundesgartenschau (BUGA) eröffnet. Wenn sie der Ausstellung von Osten her über die Schlossgartenallee zustreben, werden Millionen Besucher kurz vor dem Eingang ein Gebäude sehen, das so gar nicht zu der gepflegten Pracht der «Sieben Gärten» passt: Mit Schmierereien bedeckt, steht auf einem verwilderten Grundstück an der Ecke zur Weingartenstrasse in erbärmlichem Zustand eine gewaltige Villa aus der Gründerzeit. Von den Mauern bröckelt der Putz, viele Fenster des Gebäudes sind eingeschlagen und auch das Dach wird längst nicht mehr seiner schützenden Funktion gerecht: «Die Villa ist schlicht gesagt eine Ruine. Dass sie überhaupt noch steht, ist nur der damaligen Baukunst zu verdanken», sagt in seinem Büro an der 57. Strasse in Manhattan der Anwalt Solomon Zabrowsky. Er hat in einem mit Aktenkartons vollgestellten Konferenzraum zum Interview mit seiner Klientin Gabriele Hammerstein gebeten, die seit dem Mauerfall eine kaum überschaubare Zahl von Prozessen um das Anwesen Weinbergstrasse 1 führt. Zabrowsky ist dabei ihr unverzichtbarer Kampfgefährte.
Die streitbare Dame ist im deutschen Konsulat in New York ebenso gut bekannt wie bei der Botschaft in Washington, beim amerikanischen Aussenministerium und in Schwerin, wo sie jüngst gemeinsam mit Zabrowsky wieder einige Tage verbrachte. In ihrer Geburtsstadt werde sie von Taxifahrern als «die Dame aus Amerika» erkannt, sagt Hammerstein mit zufriedener Miene. Als vorgebliches Opfer deutscher Behörden-Willkür ebenso wie von finsteren Machenschaften der Jewish Claims Conference (JCC) geniesst Hammerstein auch die Aufmerksamkeit der Medien in Deutschland und Israel. So erstaunt es nicht, dass ihr Name bei der Claims Conference verkniffene Gesichter auslöst. Ein juristischer Berater der seit 1952 offiziell für die materielle «Wiedergutmachung» des NS-Unrechts an jüdischen Opfern zuständigen Organisation nannte sie in einem Hintergrundsgespräch «Michael Kohlhaas der Restitution». Nun hat Hammerstein kurz vor Beginn der BUGA am Eastern District in New York eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Darin erhebt die 85-Jährige neun verschiedene Vorwürfe, fordert Schadenersatz über 14 Millionen Euro und darüber hinaus Geldstrafen in ungenannter Höhe.

Gegen die Claims Conference

Weitläufig mit dem Komponisten Oscar Hammerstein verwandt, ist die Klägerin 1936 mit ihren Eltern aus Schwerin nach New York geflohen. Auch in hohem Alter noch eine kraftvolle Präsenz mit einem markanten Gesicht, hatte Hammerstein eine Karriere als Opernsängerin absolviert, ehe sie nach dem Fall der Mauer die Rückerstattung des Anwesens aus der Zeit um 1900 beantragte. Bauherr war der letzte Mecklenburger Grossherzog, der die Villa einer Gräfin seines Hofes geschenkt hat. Hammersteins Eltern Erich und Gertrude Rosenhain hatten sich nach dem Ersten Weltkrieg als innovative Nervenärzte einen Namen gemacht und die Villa erworben, um dort eine Nervenheilanstalt zu etablieren. Nach 1933 als Juden von den Nazis mit Berufsverbot belegt, waren die Rosenhains gezwungen, Deutschland zu verlassen. Hammerstein behauptet in ihrer aktuellen Klage, die Gestapo habe das Anwesen 1938 in einem Zwangsverkauf erworben und dort ihr Hauptquartier – mit Folterkeller und Gefängniszellen – eingerichtet. Aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom Juni 2000 an Hammerstein geht hervor, dass die Gestapo das Gebäude von einem Treuhänder der Rosenhains gekauft und dafür anscheinend einen marktgerechten Preis von 105 500 Reichsmark entrichtet hat. Das BMF erklärte aufgrund einer Aktenprüfung, von der Kaufsumme seien 95 000 Reichsmark zur Begleichung von Grundschulden, der Restbetrag für weitere offene Verpflichtungen verwendet worden.
Das deutsche Rückerstattungsrecht betrachtet auch anscheinend marktkonforme Verkäufe deutscher Juden in der NS-Zeit als Zwangshandlung und erlaubt Überlebenden oder deren Erben, ihr Eigentum gegen die Begleichung dieser «erhaltenen Gegenleistung» wieder in Besitz zu nehmen. Diesen wesentlichen Umstand verschweigt Hammerstein in ihrer neuen Klage. Darin führt sie aus, sie habe gemeinsam mit ihrer 1994 verstorbenen Schwester nach der Wiedervereinigung die Rückerstattung des Anwesens beantragt und sei im August 1992 auch positiv beschieden worden. Doch dann habe das Bundesamt für offene Vermögensfragen im Februar 1993 «einen willkürlichen und unbegründeten Einspruch» gegen den Entscheid erhoben und ihr den Besitz wieder entzogen – ohne ihr dies mitzuteilen. Dann habe sich schliesslich die Jewish Claims Conference eingeschaltet und ihrerseits einen Antrag auf das Anwesen gestellt. Und erst im Jahr 1996 hätten Staat und Claims Conference ihre Einsprüche zurückgezogen, womit das Anwesen endgültig in ihren Besitz gefallen sei. Während dieser Periode habe sie auf Verlangen der Behörden Grundsteuern und diverse Gebühren entrichtet. Gleichzeitig habe die Stadt in dem Anwesen Asylbewerber untergebracht, die das bis 1992 noch als Kinderkrankenhaus benutzte Gebäude mutwillig zerstört und völlig unbewohnbar gemacht hätten. So fordert die Klage neben der Rückerstattung der Steuern und Gebühren Entschädigung für die inzwischen 15 Jahre zurückliegenden Schäden.

Verfolgungstrauma als Antrieb

Das BMF erklärte den Einspruch indes mit der Tatsache, dass der Verkauf der Immobilie an die Gestapo erst nach August 1992 festgestellt worden sei. Offensichtlich hat das Ministerium danach fast zwei Jahre lang mit Hammerstein über den Rückkauf verhandelt. Das Verfahren wurde aber tatsächlich aufgehalten durch den Einspruch der JCC im Juni 1994, die seit der frühen Nachkriegszeit prinzipiell möglichst umfassende Ansprüche auf «erbenlose jüdische Vermögen» stellt. Aus diesem Grund reagieren seit damals – und erneut nach 1990 – zahlreiche Überlebende mit Verärgerung und Gerichtsverfahren auf das Vorgehen der in New York residierenden Organisation. Das BMF stellte fest, Hammerstein sei zu Unrecht für Steuern und Gebühren belangt worden und riet ihr, diese zurückzufordern. Wie Solomon Zabrowsky erklärt, hat Hammerstein dies jedoch in Anbetracht der hohen Gerichtskosten in Deutschland unterlassen. Sie hat zudem auch nach Auskunft deutscher Diplomaten «schlechte Erfahrungen» mit Anwälten vor Ort gemacht. Gegen einen dieser Juristen läuft derzeit ein Betrugsverfahren.

Auch wenn ihre Klage zumindest eine sehr lückenhafte Version erzählt, macht der Fall Hammerstein perfekt anschaulich, wie das Entschädigungsrecht zu einem Labyrinth werden kann, in dem betagte Nazi-Opfer verloren gehen. Aber Hammerstein hat tatsächlich etwas von Michael Kohlhaas an sich, den Ernst Bloch mit Don Quijote verglichen hat: Viele Jahre, nachdem sie zumindest grundsätzlich Recht bekommen hat, will sie vom Kampf gegen Behörden und JCC nicht lassen. Dies, obwohl sie auch in ihren Klagen gegen die JCC in New York erfolglos geblieben ist, mit denen sie den Verband zur Offenlegung seiner Bücher zwingen wollte. Dabei hielt der Richter ihr Ansinnen durchaus für unterstützenswert, sah sich jedoch aus verfahrenstechnischen Gründen zur Ablehnung der Klage gezwungen. Dieses Schicksal dürfte auch der neuen Klage bevorstehen. Selbst Solomon Zabrowsky erwartet, der Richter werde auf «forum non conveniens» befinden und die Klage nicht annehmen.
Vielleicht wollte der Anwalt auch deshalb seinen Namen nicht auf der Klageschrift sehen. Mit am Tisch in Zabrowskys neonhellem Konferenzzimmer sitzt der Anwalt Alfonso Ramos, ein rundlicher Mann lateinamerikanischer Herkunft mit schulterlangem, grauem Haar. Ramos nickt gelegentlich hinter seiner Flasche Cola Light ein, dann kommt er wieder zu sich, wirft eine schlichte Frage zu Hammersteins Fall in die Runde und macht sich fleissig Notizen. Das ist etwas verwunderlich, denn der eigentlich auf Immigrationsrecht spezialisierte Ramos hat die Klage unterzeichnet und eingereicht. Dass er die Vorwürfe bestenfalls oberflächlich kennt, ist umso erstaunlicher, da er exakt die gleiche Klage bereits im Juni 2008 schon einmal beim gleichen Gericht eingereicht hat. Damals hat der zuständige Richter das Verfahren nach einigen Wochen niedergeschlagen, da die Kläger den Fall nicht betrieben haben.
Ramos wird munter, als Zabrowsky den Namen Basil Scarlis erwähnt. Der gehört als Rechtsexperte im US-Aussenministerium zu den Vätern des Entschädigungsabkommens für NS-Zwangsarbeiter im Jahr 2000. Der Klage zufolge hat sich Scarlis Hammersteins Sache zu eigen gemacht und ihr geraten, in New York gegen Deutschland vor Gericht zu ziehen. Die Klageschrift liest sich auch so, als ob Scarlis nur darauf wartet, vor dem Richter für Hammerstein Partei zu ergreifen. Das klingt auch für den mit diplomatischen Gepflogenheiten nicht vertrauten Laien sensationell. So schlägt Ramos aufgeregt vor, den Völkerrechtsexperten für eine schriftliche Beistandserklärung vor Gericht zu gewinnen. Einige Tage später an seinem Schreibtisch in Washington ist Scarlis aber gar nicht glücklich darüber, dass sein Name in der Klage auftaucht: Er habe Hammerstein dringend zugeraten, deutsche Gerichte anzurufen, da nur diese für die Restitutionsproblematik zuständig seien, so Scarlis.

Die Besprechung bei Zabrowsky hinterlässt den Eindruck, dass die Anwälte sich ihrer Rolle als Statisten in einem Drama bewusst sind, das mit der Flucht der Familie Rosenhain aus Schwerin begonnen hat. Treibende Kraft des Schauspiels ist Hammersteins Verfolgungstrauma, dem sie mit einem greifbaren Triumph über feindliche Gewalten beikommen will. Und wenn es zu einem Sieg nicht reicht, dann muss die Aufmerksamkeit genügen, die ihr auch im Konferenzraum an der 57. Strasse gezollt wird. Obwohl sie finanziell nicht in der Lage ist, ihr über die Jahre immer mehr zerfallenes Anwesen an der Weinbergstrasse renovieren zu lassen, verfügt Hammerstein offensichtlich über die Mittel, ihr Fähnlein erfolgloser Juristen zu bezahlen.
Sie denkt nicht daran, den Pfad praktischer Vernunft zu betreten und die Immobilie in bester Lage zu verkaufen, die auch in schlechtem Zustand vor der Finanzkrise einen guten Preis erzielt hätte. Danach gefragt, ruft Hammerstein in die Runde: «Statt an die Deutschen zu verkaufen, lass ich lieber einen Haufen Hottentotten in die Villa ziehen – irgendwie werde ich meine Rache schon bekommen!» Zabrowsky wirft beschwichtigend ein: «Frau Hammerstein geht es gar nicht um Geld. Sie will in dem Haus sterben, in dem sie geboren worden ist.» Doch da hat er seine Klientin falsch eingeschätzt. Hammerstein schüttelt den Kopf und sagt lachend: «Wie kommen Sie denn darauf? Nein – ich denke gar nicht daran zu sterben!»


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