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3. April 2009, 9. Jahrgang, Ausgabe 14 Ausgabe: Nr. 14 » April 2, 2009

Ein neuer Anfang für Michael Hausfeld

von Andreas Mink, April 2, 2009
Seine Holocaust-Klagen gegen Schweizer Banken haben den Washingtoner Anwalt Michael Hausfeld international bekannt gemacht. Im vergangenen November wurde er von seinen Partnern aus der von ihm gegründeten Kanzlei gedrängt. Doch beim Gespräch in Washington zeigt sich Hausfeld voll Tatendrang.

Für einen Mann, der nach Jahrzehnten von seinen Kollegen aus der von ihm gegründeten Firma geworfen wurde, wirkt Michael Hausfeld erstaunlich fröhlich. Als der Anwalt im vergangenen November von einer Geschäftsreise in seine Washingtoner Kanzlei zurückkehrte, fand er sein Büro verschlossen und seine Unterlagen standen in Kartons auf dem Flur. Die anderen Partner hatten Hausfelds Abwesenheit für einen Putsch genutzt und den Seniorpartner aus der bekannten Kanzlei für Sammelklagen ausgeschlossen. Hausfeld hat aus diesem Rückschlag ganz offensichtlich neuen Schwung gewonnen: Innert weniger Tage hat der Jurist eine neue Firma gegründet und bald danach ein grosszügiges Quartier an der prestigiösen K-Street bezogen.
Inzwischen arbeiten gut drei Dutzend Anwälte für Hausfeld LLP, ausserdem sind die Niederlassungen seiner alten Kanzlei in San Fancisco, New York und London zu ihm übergelaufen. Ein Kooperationsabkommen mit einer grossen chinesischen Kanzlei steht vor dem Abschluss und Hausfeld LLP hat bereits etliche Erfolge vor amerikanischen Gerichten erzielt. So wirkt Hausfeld während einer Unterhaltung Mitte März über seine neuen Pläne und die juristische Landschaft in den USA nicht nur körperlich fit, sondern auch unternehmungslustig.
Hausfeld wurde nach 1996 international bekannt mit seinen Holocaust-Klagen gegen Schweizer Banken und dann gegen deutsche Industriekonzerne und Finanzdienstleister. Er hatte zuvor in Alaska erfolgreich Fischer im Exxon-Valdez-Prozess vertreten sowie die damalige Rekordsumme von 176 Millionen Dollar für afroamerikanische Angestellte von Texaco
erstritten, die bei ihrem beruflichen Weiterkommen diskriminiert worden waren. Bei den Verhandlungen mit der Schweiz und Deutschland erwies sich Hausfeld als ebenso hartnäckiger wie kreativer Stratege. Im Gegensatz zu den anderen Kläger¬anwälten erkannte er frühzeitig die politische Dimension – speziell bei der Zwangsarbeits-Problematik. Von jüdischen Anwälten wie Mel Weiss als «Verräter» angefeindet, hat Hausfeld von 1998 bis 2001 den mittel- und osteuropäischen Delegationen bei den Verhandlungen als Koordinator und Berater wertvolle Dienste geleistet.

Gesellschaftspolitische Kämpfe

Sendungsbewusst, mitunter emotional, aber stets bedacht, maximalen Druck auf seine Gegner auszuüben, ist Hausfeld zumal für seine europäischen Kontrahenten eine irritierende Figur. Als 68er steht er in der Tradition amerikanischer Juristen, die den Gerichtssaal als Arena gesellschaftspolitischer Kämpfe betrachten. Gleich-zeitig treibt ihn eine in der jüdischen Tradition verwurzelte Auffassung von Gerechtigkeit an: Wo immer ungleiche Machtverhältnisse und Gewinnsucht Menschen zu Opfern machen, ist der Anwalt gefordert, vor Gericht die Balance wiederherzustellen. So fordert Hausfeld von den Bewerbern für seine neue Kanzlei, sie sollten «sich zumindest bewusst sein, dass sie ein soziales Gewissen haben sollten».
Gerade deutsche Manager in den Zwangsarbeitsverhandlungen hatten Mühe damit, dass Hausfeld für seinen Idealismus Millionen-Honorare bezieht. Doch im Gegensatz zu zahlreichen Mitstreitern in den Holocaust-Klagen wie Israel Singer, Mel Weiss oder Ed Fagan ist Hausfeld seither nicht über Affären gestolpert. Kopfschüttelnd sagt er dazu: «Ich führe ein wirklich langweiliges Privatleben, bei mir gibt es einfach keine Skandale.» Die Holocaust-Fälle stellen für ihn eine «wichtige Fussnote der Geschichte dar: Hier haben erstmals die Opfer gewaltiger Verbrechen gegen die Menschlichkeit Gehör gefordert». Dabei hätten «die Deutschen unter Druck sehr viel mehr Entgegenkommen gezeigt als die Schweizer. Die haben damals vor der Welt ihr Ansehen als neutrales Land verloren».
Der Anwalt betreibt gerade auch spektakuläre Anliegen teilweise jahrelang ohne Aussicht auf finanziellen Gewinn. So hat ihn sein Interesse für Menschenrechtsvergehen 2002 zur Entschädigung der Opfer des Apartheid-Regimes in Südafrika geführt. Hausfeld zog erneut gegen europäische Firmen aus den Holocaust-Klagen sowie gegen britische und amerikanische Weltkonzerne ins Feld. Diese haben seiner Ansicht nach nicht nur von der Apartheid profitiert, sondern auch das Regime in seinem Unrecht wirksam unterstützt. Hausfeld bemühte sich erneut um Bündnisse mit NGOs und Regierungen, um seine Gegner an den Verhandlungstisch zu zwingen. Diesmal jedoch kamen ihm der zuständige Richter in New York und die Ablehnung der südafrikanischen Regierung in die Quere. Die Apartheid-Klage wurde zunächst abgewiesen. Ein Berufungsverfahren endete 2008 in einem begrenzten Sieg der Kläger vor dem amerikanischen Verfassungsgericht. Hausfeld erwartet nun, dass die zuständige Richterin in New York die stark überarbeitete Klage zulässt und demnächst den Prozess gegen die Unternehmen eröffnet.

Neuer Fokus auf Kartelle

Neben dem Apartheid-Prozess betreibt  Hausfeld momentan keine ähnlichen Klagen. Die Kanzlei konzentriert sich auf Verfahren gegen weltweit agierende Kartelle, die mit Preisabsprachen primär andere Unternehmen schädigen. Hausfeld war Ende der 1990er Jahre mit einer erfolgreichen Klage gegen die Bayer AG und andere Vitamin-Produzenten ein Pionier auf diesem Gebiet. Seither hat er zahlreiche Klagen gegen verdeckt agierende Kartelle angestrebt. Hausfeld LLP hat bereits Millionen-Vergleiche erzielt, etwa mit Unternehmen, die ihre dominante Stellung im globalen Markt der Gummischläuche für die Schifffahrt unrechtmässig ausgenutzt haben. Hausfeld sieht darin seine Erkenntnis bestätigt, dass «internationale Konzerne eindeutig global agieren und nicht durch nationale Auflagen kontrolliert werden können. Dagegen kommen nur Bündnisse von staatlichen Aufsichtsbehörden und international agierenden Klägerkanzleien an».
Hausfeld erwartet, dass die Finanzkrise die Entwicklung internationaler Aufsichtsmechanismen beschleunigt, die er mit Entschädigungsklagen betroffener Unternehmen flankieren will: «Eine Regierung kann Geldstrafen verhängen. Aber Geschädigte müssen darüber hinaus das Recht haben, vor Gericht zu identifizieren, wer sie beraubt hat, und dafür Wiedergutmachung erhalten. Nur so kann die Integrität von Märkten und Gesellschaften bewahrt werden.» Schon heute bedient er sich bei Klagen der Erkenntnisse von Ermittlungsbehörden in anderen Ländern. Ein gutes Beispiel für Hausfelds Anstrengungen ist ein laufender Prozess gegen Cadbury, Hershey, die Nestlé AG und weitere Konzerne, die den amerikanischen Markt mit Süsswaren dominieren. Kanadische Ermittler haben festgestellt, dass Manager dieser Firmen von 2002 an systematische Absprachen über Preiserhöhungen getroffen haben.

Umwälzungen in der Anwaltsbranche

Mit seinem neuen Fokus verwirklicht Hausfeld nicht nur seinen Traum, als Anwalt global gesellschaftspolitisch Wirkung zu entfalten. Er hat zudem rechtzeitig auf einen Paradigmenwechsel in der juristischen Landschaft Amerikas reagiert. Spätestens mit der Finanzkrise haben die Aktienklagen, die das Brot-und-Butter-Geschäft von Anwälten wie Mel Weiss waren, ihre Grundlage verloren. Gleichzeitig haben die «Kunstfehler»-Prozesse gegen Ärzte und Krankenhäuser zu immens hohen Versicherungkosten für Mediziner geführt. Hausfeld erwartet, dass die von Barack Obama geplante Gesundheitsreform die Zahl dieser Verfahren stark reduzieren wird.
Die Skandale um den wegen Zeugenbestechung verurteilten Mel Weiss oder den «König der Klägeranwälte» Dickie Scruggs signalisieren auch das Ende einer Ära: Entschädigungsklagen sind mittlerweile zu einem Geschäft verkommen, bei denen jedes Mittel recht ist. Hausfeld hält das amerikanische Klagerecht weiterhin für ein aus-gezeichnetes Instrument, Unrecht zu bekämpfen. Doch seine alten Partner hätten seine Überzeugung nicht geteilt, dass in den USA und international neue juristische Aktionsfelder entstehen würden. Dies habe letztlich zu seinem Ausschluss geführt.
Derweil hat die Finanzkrise weltweit eine massive Konsolidierung von Konzernen ausgelöst. Diese führt zu weiteren Machtkonzentrationen, denen kleinere Unternehmen und einzelne Staaten vorerst kaum gewachsen sind. Hausfeld sieht sich darin in seiner neuen Stossrichtung bestätigt. Bereits denkt er an die Gründung einer deutschen Niederlassung, um neben London auch in der gesamten EU aktiv zu werden: «Wir betrachten uns als neues Modell. Wir waren jüngst als einzige Kanzlei zu der Menschenrechtskonferenz der Europäischen Union eingeladen und wir verhandeln derzeit mit Inselstaaten im Pazifik. Die wollen vor den Internationalen Gerichtshof oder die UN ziehen, weil der Klimawandel ihre Existenz bedroht.» Die Insulaner würden gar keine Vorwürfe an bestimmte Parteien erheben, so der Anwalt: «Aber ihr Problem kann nur global gelöst werden: Wo sollen sie hin, wenn sie ihre Heimat verlieren?» In derartigen Fällen sieht Hausfeld seine Aufgabe als Jurist: «Wir müssen uns mit Fragen befassen, die bislang noch niemand erkannt hat.»





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