Rechtsnationaler Kraftakt
30 Minuten lang marschierten am Dienstag rund 100 israelische Flaggen tragende rechtsnationale Israeli durch Seitenstrassen der israelisch-arabis chen 50 000-Seelen-Stadt Umm el-Fahm; die unerwünschten «Besucher» legten eine Distanz von 800 Metern zurück. Das hatte die Polizei ihnen aufgrund eines Beschlusses des Obersten Gerichtshofs gestattet. «800 Meter Geschichte» nannte Baruch Marzel von der Jüdisch-Nationalen Front die Demo, während die Einwohner der Stadt sich brüsteten, durch ihr entschlossenes Auftreten die «Provokation von Rassismus und Faschismus» gestoppt zu haben. Auch die Polizei, die mit einem unglaublichen Aufgebot von fast 3000 Mann angetreten war, zeigte sich zufrieden und meinte, es hätte viel schlimmer kommen können. Die 28 Verletzten (vorwiegend dank arabischen Steinen und polizeilichem Tränengas) und 13 Verhafteten wurden als kalkuliertes Risiko abgebucht. – Nach 30 Minuten wurden die Demonstranten wieder in ihre kugelsicheren Autobusse verfrachtet und aus dem Wadi Ara abtransportiert. Sie wollen ihre Aktionen aber andernorts wiederholen und zudem in arabischen Dörfern des Landes Wohnungen und Häuser kaufen. Warum auch nicht? Die freie Wahl des Wohnorts ist ebenso ein demokratisches Grundrecht wie das Recht auf öffentliches Zeigen der Israel-Fahne in allen Teilen des Staates. Dann allerdings muss auch auf der ganzen Linie Gegenrecht gelten: Arabische Bürger Israels sollten nicht jahrelange gerichtliche Prozeduren durchmachen müssen, bevor sie ihre legal erworbenen Wohnungen in jüdischen Quartieren beziehen können. Arabische Israeli, die sich ethnisch als Teil des palästinensischen Volkes empfinden, sollten risikolos die rot-weiss-grüne palästinensische Flagge zeigen dürfen, und zwar im ganzen Land. Wenn wir alle Für und Wider gegeneinander abwägen, muss das Vorgehen der Rechtsradikalen im Umm el-Fahm als vorsätzlicher, ideologischer und kurzsichtiger Kraftakt verurteilt werden. Einmal mehr wurde die Büchse der Pandora der jüdisch-arabischen «Koexistenz» in Israel weit geöffnet, dieses Mal mit dem Segen des Obersten Gerichts. [JU]


