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20. Februar 2009, 9. Jahrgang, Ausgabe 08 Ausgabe: Nr. 8 » February 19, 2009

Immer wieder neu abwägen

Simon Spiegel, February 19, 2009
Editorial von Simon Spiegel

Die EU bereitet eine Revision der Schlachtverordnung vor; scheinbar eine unspektakuläre Sache, denn dass Tiere nicht unnötig gequält werden sollen, dürfte kaum jemand bestreiten. Doch wie schon bei der Diskussion um das neue Schweizer Tierschutzgesetz, das letztes Jahr in Kraft trat, wird eine Frage, die eigentlich nur Fleischverarbeiter und Bauern interessieren sollte, zum jüngsten Schauplatz des ewigen Konflikts zwischen Religion und säkularem Staat.

Für religiöse Juden ist die Sache klar: Sie dürfen nur koscheres Fleisch essen, und dazu muss das Tier bei der Schlachtung unbetäubt sein. Für jene, die dem Wohl der Tiere Sorge tragen wollen, ist die Sache ebenso klar: Tiere sollen vor der Schlachtung betäubt werden.

Zwei Rechtsgrundsätze stehen in Konflikt: Der Religions- und Glaubensfreiheit steht der Tierschutz gegenüber. Auflösen lässt sich dieser Widerspruch nicht, denn keiner der beiden Grundsätze ist absolut. Religiöse Gemeinschaften müssen sich den Gesetzen eines Landes unterordnen; doch der Schutz der «Würde des Tieres» – wie es etwa im Schweizer Tierschutzgesetz heisst – ist ebenfalls nicht unantastbar und kann eingeschränkt werden, wenn ein höheres Interesse vorliegt.

Auseinandersetzungen wie die ums Schächten sind in einem pluralistischen Staat nicht zu verhindern, und es ist auch kein Unglück, wenn eine Gesellschaft immer mal wieder darüber nachdenken muss, welchen Werten sie Vorrang einräumt. Interessant an der Schächtdebatte ist aber, dass beide Parteien jeweils versuchen, die Argumentationsmuster der anderen Seite zu übernehmen. Manche Tierschützer verweisen auf muslimische Strömungen, die eine Betäubung vor der Schlachtung erlauben. Warum soll, was für religiöse Muslime offensichtlich möglich ist, bei  religiösen Juden nicht gehen? Die Argumentation ist freilich problematisch, denn kaum eine Religion lässt sich ihre Regeln und Gesetze von aussen her diktieren. Im jüdischen Selbstverständnis ist die Schechita ein göttliches Gebot, Vergleiche mit anderen Religionen sind somit irrelevant. Religiöse Gemeinschaften geben sich ihre Regeln selbst.

Gerade aber weil sich eine Religion auf ein höheres Prinzip beruft, das sich der rationalen Überprüfung entzieht, erscheint auch die Argumentation mancher Befürworter des Schächtens fragwürdig: Regelmässig werden wissenschaftliche Studien angeführt, die belegen sollen, dass das Tier beim Schächtschnitt nicht leidet. Dies mag tatsächlich so sein, aber ist es aus religiöser Sicht im Grunde nicht irrelevant? Kehren wir die Frage um: Wenn bei diesen Untersuchungen einwandfrei nachgewiesen würde, dass das Tier grosse Schmerzen verspürt, hätte das irgendwelche Folgen für die Kaschrut-Vorschriften? – Wahrscheinlich nicht, denn die jüdischen Speisegesetze basieren eben nicht auf naturwissenschaftlichen Prinzipien, sie sind göttliches Gebot und müssen befolgt werden, weil religiöse Juden daran glauben.

Eine Religion ist ein System mit eigenen Gesetzen, und deshalb lässt sich der Konflikt auf dieser Ebene der rationalen Argumentation nicht lösen, denn es werden Systeme miteinander in Bezug gesetzt, die sich letztlich nicht vergleichen lassen.

So sind wir am Ende wieder beim Konflikt zweier Rechtsgrundsätze angelangt. Juristen kennen für derartige Probleme das Prinzip der Güterabwägung, bei der bestimmt wird, welches Grundrecht höher zu werten ist und deshalb nicht beschnitten werden soll. Diese Abwägung muss eine Gesellschaft stets von Neuem vornehmen.





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