Droht ein EU-weites Schächtverbot?
Das Thema Schächten ist seit jeher heikel. Religiöse Juden dürfen Fleisch nur dann essen, wenn das unbetäubte Tier mit einem einzigen Halsschnitt getötet wurde. In der Schweiz ist diese Schlachttechnik bereits seit 1893 verboten. Tatsächlich wurde das «Verbot des Schlachtens ohne vorherige Betäubung» damals im Rahmen einer Volksinitative angenommen – der ersten in der Geschichte des Schweizer Bundesstaats. Obwohl damals offiziell tierschützerische Gründe geltend gemacht wurden, waren auch antisemitische Motive mit im Spiel, wie Pascal Krauthammer in seiner Studie zum Schächtverbot in der Schweiz nachgewiesen hat: Das Schächtverbot war auch als Massnahme gedacht, um den Juden ein Leben in der Schweiz zu verunmöglichen. Die Gründung des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds (SIG) war denn auch eine direkte Reaktion auf das Schächtverbot, und das Hauptziel der Organisation ist damals die Aufhebung des Schächtverbots gewesen. Dazu ist es aber bis heute nicht gekommen. Ursprünglich wollte der Bundesrat das Verbot bei der Revision des Tierschutzgesetzes 2001 zwar streichen, sah dann aber, als sich massiver Widerstand abzeichnete, davon ab. So blieb es dabei, dass Schächten in der Schweiz verboten, die Einfuhr von entsprechendem Fleisch aber erlaubt ist. Mit diesem Arrangement kann man in der Schweiz auch ganz gut leben, allerdings droht nun neues Ungemach aus der EU.
Eine EU-weite Neuregelung
Bislang war das Schächten von Tieren EU-weit grundsätzlich erlaubt, den einzelnen Ländern wurde aber freigestellt, wie sie die Frage handhaben wollen. So kennt Frankreich etwa kein Schächtverbot, Schweden aber schon. Die EU-Kommission hat nun einen Vorschlag für eine Verordnung zum «Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung» vorgelegt, die die Schlachtvorschriften neu regeln soll. Die Verordnung hat dabei keineswegs speziell das Schächten im Visier, es soll vielmehr um eine generelle Stärkung des Tierschutzes und die Aktualisierung von Schlachtvorschriften gehen.
Das Schlachten unbetäubter Tiere soll gemäss Vorlage grundsätzlich verboten werden, allerdings sieht der Vorschlag Ausnahmen vor. So ist weiterhin vorgesehen, dass einzelne Staaten das Schächten erlauben können; Tiere dürfen auch weiterhin «ohne vorherige Betäubung getötet werden, wenn religiöse Riten entsprechende Verfahren vorschreiben». Der Vorschlag führt diesbezüglich die bestehende Praxis weiter, denn es liegt nach wie vor in der Kompetenz der einzelnen Staaten, diese Ausnahmeregelung anzuwenden oder nicht.
Auf den ersten Blick sieht es also so aus, als würde sich nicht viel ändern. Dennoch ist man auf jüdischer Seite auf der Hut, schliesslich ist keineswegs garantiert, dass der Vorschlag in seiner jetzigen Form auch angenommen wird. Es ist durchaus möglich, dass Schächten für den Inlandbedarf weiterhin gestattet, der Export ins Ausland aber unterbunden wird. Und auch eine komplette Streichung der Ausnahmeregelung kann nicht von vornherein ausgeschlossen werden, denn vor allem von tierschützerischer Seite gibt es teilweise heftigen Widerstand gegen die Praxis des Schächtens.
Die Angelegenheit ist diffizil, denn es stehen sich mit Tierschutz und Religionsfreiheit nicht nur zwei unterschiedliche Rechtsgrundsätze gegenüber, es geht letztlich auch um Fragen, die sich gar nicht beantworten lassen: In den Augen der Gegner ist das Schächten schlicht eine grausame, archaische Praxis, bei der das Tier unnötig gequält wird. Die Befürworter bestreiten dies dagegen vehement. So argumentiert der frühere Basler Gemeinderabbiner Israel M. Levinger, seines Zeichens ausgebildeter Veterinär und Spezialist für Schächtfragen, dass es beim Schächtschnitt zu einem schlagartigen Abfall des Blutdrucks und damit auch der Sauerstoffversorgung des Gehirns komme; die Folge seien sofortige Bewusst-
losigkeit und keine nennenswerten Schmerzen für das Tier. Wer tatsächlich Recht hat, ist freilich offen, denn ob und wie viel Schmerz ein Tier tatsächlich verspürt, lässt sich am Ende ja nicht überprüfen.
Die Folgen für die Schweiz
Da die Schweiz Koscherfleisch aus dem Ausland importieren muss, hätte ein allfälliges EU-weites Schächtverbot für die Schweizer Juden weit reichende Folgen. Jährlich werden rund 150 Tonnen Koscherfleisch importiert, der Grossteil aus Frankreich. Wenn die EU als möglicher Lieferant wegfiele, müsste man sich mit teuren Importen aus Übersee behelfen. Deshalb verfolgt der SIG, der als Schweizer Orginsation offiziell nicht zu der Angelegenheit Stellung beziehen kann, die Entwicklungen genau.
Da auch religiöse Muslime nur geschächtete Tiere essen dürfen, würde eine Zusammenarbeit auf europäischer Ebene in diesem Bereich scheinbar nahe liegen. Doch wie Rolf Halonbrenner, beim SIG für religiöse Angelegenheiten zuständig, erklärt, sei dies schwierig, da das Schächten im Islam nicht einheitlich gehandhabt werde. So gibt es Strömungen innerhalb des Islam, die eine Betäubung des Tiers vor dem Schächten gestatten. Dies macht die Angelegenheit für die jüdische Seite umso schwieriger, denn wenn eine Religionsgemeinschaft eine vorgängige Betäubung des Tiers akzeptieren kann, muss das in den Augen der Schächtgegner auch für die anderen möglich sein.
Deshalb ist es dem European Board of Shechita, dem Halonbrenner angehört, ein Anliegen, mit einer Stimme für alle Juden Europas zu sprechen. Das Board ist in dieser Angelegenheit sehr aktiv, allerdings geschieht die meiste Arbeit hinter den Kulissen. Wichtig ist für Halonbrenner, dass die Definitionshoheit, was Schächten denn ist, bei den Juden bleibt: «Wir Juden haben zu bestimmen, was Schechita ist.» Eine Regelung, die auch für das Schächten die Betäubung vorschreibt, ist aus jüdischer Sicht nicht annehmbar.


