Risiko für Händler und Konsumenten
Die Stichproben mit abgelaufener Ware, die tachles-Mitarbeitende vor rund zwei Wochen in Koscher-Läden in Basel gekauft haben (vgl. tachles 49/08), sind offenbar keine Ausnahmen. Das Phänomen der nicht garantiert frischen Lebensmittel scheint vielmehr bekannt zu sein und hingenommen zu werden – allen Risiken zum Trotz. Neben dem Gesundheitsrisiko für die Konsumenten durch den Verzehr von nicht mehr frischer Ware müssen die Anbieter zudem mit Inspektionen und der Verfügung entsprechender Massnahmen durch die zuständigen Behörden rechnen. Die Verantwortlichen der Geschäfte gehen diese Gefahren ein, wobei ihnen anscheinend nicht unbedingt «böser Wille» unterstellt werden kann. So zeigt zwar auch Albert Dreyfuss vom Restaurant Topas auf Nachfrage von tachles kein Verständnis für die Ladeninhaber, die abgelaufene Waren anbieten. Allerdings kann er deren Motive nachvollziehen, da die Läden gezwungen seien, bestimmte Mengen von den Zulieferern abzunehmen – selbst wenn diese zu gross sind für den relativ kleinen Markt. Eine Lösung für das Problem sieht Dreyfuss aber nicht, weil es «inakzeptabel ist, die nicht mehr frische Ware den Konsumenten anzubieten.» Er sagt weiter: «Auch ich bin im Topas gezwungen, unsere Warenlager und unsere Produkte genauestens im Auge zu behalten.» Dreyfuss erklärt, dass dies auch ein Grund dafür ist, weshalb bei ihm zum Beispiel im «Wochenmenu» ein hochwertigeres Produkt relativ günstig angeboten werden kann – denn auf diesem Wege kann er die Produkte noch vor dem Ablaufdatum servieren.
Eine unbefriedigende Situation
Ein Problem scheint offenbar auch zu sein, dass Ware, die aus Israel oder den USA kommt, teilweise schlecht gekennzeichnet ist, sodass ein einwandfreies Verbrauchsdatum ohnehin schwer garantiert werden kann. Auf diesen Punkt verweist ein Mitarbeiter des Restaurants Holbeinhof, der selbst oft vor der Herausforderung steht, seinen Gästen ausschliesslich frische Speisen zu servieren. Der Holbeinhof kauft ohnehin nicht bei dem Koscherladen in der Leimenstrasse ein, aber auch bei der Ware der Genossenschaftsmetzgerei würden ab und zu Probleme auftauchen, besonders bei tiefgefrorenen Produkten. So habe das Restaurant in der Vergangenheit auch schon aufgetaute Ware vernichtet, da das Fleisch offensichtlich nicht mehr geniessbar gewesen sei.
Das Problem der Restaurants wie auch der privaten Konsumenten ist, dass es keine Alternative zu den koscheren Läden gibt. Es besteht eine Abhängigkeit – auch was die Breite des Angebots betrifft. So beklagte sich ein tachles-Leser beispielsweise darüber, dass aktuell zu Chanukka weder bei Kol Tuv in Zürich noch bei der Jüdischen Genossenschaftsmetzgerei in Basel eine Ente erhältlich sei. Er schreibt: «Ich bin ja nicht der Meinung, dass Entenfleisch ein lebenswichtiges Nahrungsmittel ist, doch wirft die von mir genannte Tatsache meines Erachtens einmal mehr ein Licht auf die Verhältnisse und Praktiken betreffend der monopolisierten Koscherfleisch-Versorgung.» Es seien zwar gefrorene Entenbrust und Entenschenkel im Angebot («zu nicht unbedingt bescheidenen Preisen»), eine Ente «am Stück» sei aber bereits zwei Wochen vor Chanukka nicht mehr zu haben gewesen. Die Problematik des Monopols wurde bereits mehrfach in tachles thematisiert (vgl. auch tachles 11/07).
Illegal und gefährlich
Ein weiterer tachles-Leser, der Lebensmittel-Ingenieur und Berater in lebensmittelrechtlichen Fragen ist und lieber anonym bleiben möchte, schrieb, er habe früher immer koschere Geflügelwürste im Koscherladen an der Leimenstrasse gekauft. Heute erwerbe er die Ware aber beim Grossverteiler, nicht koscher zertifiziert, aber dafür frisch: «Der Grund liegt darin, dass sich Ihr Stichprobenbefund leider auch über einen längeren Zeitraum bestätigt. Ich habe im Koscherladen beispielsweise Geflügelwürste gesehen, die seit mehreren Wochen abgelaufen und bereits in der Verpackung optisch sichtbar am Zerfallen waren. Offensichtlich waren sie nach längerer Tiefkühllagerung aufgetaut und ohne entsprechenden Hinweis ins Regal gestellt worden. Beides ist nicht nur eindeutig illegal, sondern bei heiklen Produkten dieser Art auch gesundheitsgefährdend.» Seiner Ansicht nach muss abgelaufene Ware nicht unbedingt fortgeworfen werden, sie gehört aber – solange sie noch geniessbar ist – in die Gassenküchen, Caritasläden oder ähnliche Einrichtungen. In keinem Falle aber sollten abgelaufene Produkte einfach im Verkaufsregal liegen bleiben.
Eine Lösung scheint es nur geben zu können, wenn sich verantwortliche Personen aus den Geschäften, aber auch innerhalb der Gemeinden und des Kundenkreises finden, die sich des Problems annehmen. Wenn die Situation als gegeben hingenommen wird wie bisher, laufen die Verantwortlichen Gefahr – neben der Gefährdung der Gesundheit ihrer Konsumenten –, dass ein Lebensmittel-Inspektor Stichproben nimmt und die entsprechenden Massnahmen veranlasst. – Das wäre für alle Betroffenen Personen ein Skandal. Es bleibt zu wünschen, dass es auch weiterhin Koscherläden gibt, die den Bedarf und die Wünsche ihrer Kunden decken, gleichzeitig aber auch garantieren, dass die Menschen koschere Ware erhalten, die in jeder Hinsicht ihren Wünschen, aber vor allem auch den Kaschrut-Regeln entspricht


