Hohes Zivilisationsgut
Weltweit wird derzeit in Feierstunden, Symposien und durch Aktionstage der Proklamation der Menschenrechte vor 60 Jahren gedacht, die – nur drei Jahre nach Beendigung des verheerendsten Kriegs der Weltgeschichte – wichtige Impulse zur Demokratisierung nicht nur in Europa gegeben hat. «Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.» Diesen auf jüdisch-christlichem Gedankengut basierenden Grundsatz hielt die internationale Staatengemeinschaft am 10. Dezember 1948 als oberstes Gebot in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) fest. Die Menschenrechts-Charta der Uno, das ausdrückliche Bekenntnis der Vereinten Nationen zu den Grundsätzen der Menschenrechte, ist seitdem Grundlage des humanitären Völkerrechts. Damit wurde ein grundlegendes ethisches Prinzip auf die oberste rechtliche Ebene gehoben: Alle Menschen haben unabhängig von ihrer Staatenzugehörigkeit, ihrer Religion und ihren Ansichten Rechte, die ihnen von Natur aus zustehen und die ihnen nicht genommen werden können. Alle Menschen sollen mit gleichen Rechten ausgestattet, also gleichwertig sein, und ein jeder hat Anspruch auf ein würdiges und selbstbestimmtes Leben.
Konsequenz des Zweiten Weltkriegs
Menschenrechte sind die im Humanismus der Renaissance durch das Studium der Antike wiederentdeckten und als politische Forderungen der Aufklärung neu formulierten Rechte jedes Einzelnen. Schon vor der Verabschiedung der Menschenrechts-Charta hatten Länder wie die USA und Frankreich gewisse Menschenrechte in ihren Gesetzen verankert. Mit der AEMR wurden diese jedoch erstmals weltweit geschützt: Die Grausamkeiten des Zweiten Weltkriegs hatten zu der Erkenntnis geführt, dass der Schutz der Menschenrechte nicht einzelnen Staaten überlassen werden darf, sondern übergeordnet gewährleistet werden muss. Die Menschenrechte umfassen Rechte zum Schutz der Person, wozu das Recht auf Leben, das Verbot von Sklaverei und das Folterverbot gehören, Freiheitsrechte, welche die Versammlungs-, die Meinungs- und die Religionsfreiheit umfassen, sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, etwa das Recht auf Bildung, Nahrung und Gesundheit. Inzwischen werden verstärkt auch ökologische, soziale sowie Fragen sexueller Selbstbestimmung unter dem Aspekt der Menschenrechte betrachtet. Ende November wurde die Kambodschanerin Somaly Mam als erste Person überhaupt mit dem mit einer Million Euro dotierten Roland-Berger-Preis für Men-schwürde ausgezeichnet. Er wurde vom Unternehmensberater Roland Berger gestiftet, der Anfang 2008 die Stiftung zur Förderung der Menschenrechte und der Chancengleichheit bei der Bildung ins Leben gerufen hat und dessen Vater, nach der Pogromnacht von 1938 aus der NSDAP ausgetreten, von der Gestapo überwacht und 1944 inhaftiert wurde. Mit der von ihr gegründeten Somaly Mam Foundation kämpft die Preisträgerin gegen Menschenhandel, Zwangsprostitution und die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Frauen in Asien und weltweit.
Menschenrechte unter Beschuss
Heute haben fast alle Staaten zumindest einen Teil der Menschenrechte in ihren Gesetzen verankert und sich damit zu ihrer Einhaltung verpflichtet. Weil viele Staaten die Menschenrechte trotzdem verletzen, wurden auf internationaler Ebene Überwachungsmechanismen geschaffen. So der Uno-Menschenrechtsrat, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg, der über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention wacht und vor dem nicht nur Staaten, sondern jeder einzelne Bürger Europas seine Klagen anbringen kann, sowie internationale Organe, die die Umsetzung – Antirassismus, Kinderrechte – kontrollieren. Doch auch 60 Jahre nach der Verabschiedung der AEMR profitieren zahlreiche Staaten von der Tatsache, dass es schwierig ist, die weltweite Einhaltung der Menschenrechte zu überwachen. Das Recht auf Religionsfreiheit etwa wird in rund 50 Ländern nach wie vor auf gravierende Weise missachtet.
Die Uno etwa hat sich als unfähig erwiesen, angemessen auf schwere Menschenrechtsverletzungen in Darfur, Simbabwe, Irak und Burma zu reagieren.
Es stellt sich die Frage, ob die Welt angesichts weltweiter Krisenherde effektivere Instanzen braucht, um die Wahrung der Menschenwürde durchzusetzen – beziehungsweise, wie diese Instanzen, auch auf regionaler Ebene, aussehen müssten. Experten sind sich einig, dass neben den etablierten Industrienationen weitere Balancen mit Staaten wie Indien, Brasilien und China zu finden sind, um sie in die friedliche Weltgemeinschaft und damit auch in den Kampf für die Menschenrechte noch fester einzubinden. Aktuell ist etwa in Kongo, seit die jüngsten Kämpfe Ende August aufgeflammt sind, eine Viertelmillion Menschen auf der Flucht vor dem Bürgerkrieg. Opfer des Konflikts zwischen den Rebellen und den Regierungstruppen sind vor allem Frauen und Kinder, deren Menschenrechte dort nichts gelten: Sie werden vergewaltigt, entführt, verstümmelt – ein solches Ausmass an brutalster sexueller Gewalt existiere, so Wissenschaftler und Beobachter, sonst nirgends auf der Welt. In den letzten zehn Jahren verloren etwa vier Millionen Menschen dort ihr Leben. Seit dem Zweiten Weltkrieg gab es nirgendwo mehr Opfer als in der Republik Kongo, einem längst rechtsfreien Raum, in dem Schwerstkriminelle, Korrupte und Profiteure – der Rohstoffschmuggel ist ein einträgliches Geschäft – praktisch straffrei davonkommen.
Bedrohungen des 21. Jahrhunderts
Die globalen Abhängigkeiten und Gefahren wachsen, Armut und Krieg sind die grössten Bedrohungen für die Menschenrechte und stellen deren Schutz 60 Jahre nach der AEMR vor neue Herausforderungen. Ob Klimaschutz, Energiepolitik oder wirtschaftliche Entwicklung, «keine dieser grossen Aufgaben des globalen Jahrhunderts ist im Alleingang zu lösen», sagte Bundesaussenminister Frank-Walter Steinmeier Anfang Dezember in einer Rede anlässlich des bevorstehenden 60. Jahrestags der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Berlin. Doch glaubwürdige Menschenrechtspolitik ist mehr als Kritik an Afrika oder China. Sie beginnt im eigenen Land, im Umgang mit Behinderten, mit Alten. Dabei sind die Menschenrechte, die häufig auf Bürgerrechte reduziert werden, kulturethisch beziehungsweise im Hinblick auf ihren kulturellen wie sozialen Gebrauch, nicht unumstritten. In Artikel 16 heisst es beispielsweise, die «Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehepartner geschlossen werden» – und spricht sich damit gegen Zwangsheirat aus.
Das Recht auf Freiheit und Gleichheit ist von der Frage nach sozialen Rechten nicht zu trennen. In seiner Ansprache am New Yorker Sitz der Vereinten Nationen wandte sich das katholische Kirchenoberhaupt Papst Benedikt XVI. diesen April gegen aktuelle Versuche, die Menschenrechtserklärung aufzubrechen und Einzelinteressen zu unterwerfen. Der Jahrestag sollte nun abermals Anlass sein, im eigenen Umfeld, im eigenen Land und international Anspruch und Wirklichkeit in puncto Menschenrechte zu vergleichen. Sie sind ein viel zu hohes Zivilisationsgut, um sie leichtfertig preiszugeben.


