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21. November 2008, 8. Jahrgang, Ausgabe 47 Ausgabe: Nr. 47 » November 20, 2008

Neue Abstimmung im Zürcher Pillenstreit

von Nicole Dreyfus, November 20, 2008
Zum dritten Mal stimmt das Zürcher Stimmvolk über die Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug ab. Zwei Mal hat das Volk eine Änderung bereits abgelehnt.

Am 30. November findet im Kanton Zürich die dritte Abstimmung zum Thema Medikamentenabgabe statt. Mit dem Volksbegehren will die Ärztegesellschaft erreichen, dass Ärzte im ganzen Kanton Medikamente abgeben können. Der Kantonsbevölkerung ausserhalb der Grossstädte ist das bereits seit Jahren möglich. Bisher war es in Zürich und in Winterthur nur Apotheken erlaubt, Medikamente zu verkaufen. Die Initiatianten sind der Überzeugung, es bestehe mit der heutigen Regelung eine Ungleichbehandlung zwischen den Städten Zürich und Winterthur und dem Rest des Kantons. Diese Ungleichbehandlung der Bevölkerung, der Ärzte und der Apotheker will auch die Zürcher Regierung beseitigen.  

«Polemik unnötig»

Beim Apothekerverband ist man derweil gar nicht begeistert. In den letzten Tagen hat die Zürcher Apothekerschaft schwarz-gelbe Plakate platziert, die auf die finanziellen Einbussen aufmerksam machen sollen. Die Ärztegesellschaft des Kantons Zürich glaubt, diese Angst sei unbegründet: «Statistiken von Santésuisse belegen, dass die Ärzte im kantonalen Vergleich nicht mehr verdienen, wenn sie Medikamente abgeben können. Mit der Wahlfreiheit sinken zwar die Kosten für die Patienten, das heisst aber nicht, dass die Apotheken dann nichts mehr verdienen», sagt Barbara Zinggeler, Projektverantwortliche der kantonalen Ärztegesellschaft. Nicht alle Arztpraxen würden neu auch Apothekerdienste anbieten. Zudem seien die meisten Apotheken heutzutage nicht mehr in Privatbesitz und böten ein grosses Produktsortiment an, sodass Gewinne unabhängig vom Verkauf der Medikamente erzielt werden könnten, so Zinggler. «Im restlichen Kanton funktioniert die Wahlfreiheit bereits bestens».
Konsterniert über den Ton der Apotheker ist auch die Zürcher Ärztin Kelly R. Bernheim. «Die Polemik ist unnötig, denn es geht bei der Initiative um die Freiheit der Patienten. Wenn jemand krank ist und zweimal zur Apotheke gehen muss, weil das Medikament sogar bestellt werden muss, dann finde ich, werden der Patient oder die Patientin ungerecht behandelt. Ausserdem braucht es für ein verordnetes Medikament keine Beratung, daher ist eine Apothekentaxe völlig hinfällig», sagt die Ärztin für Allgemeine Medizin FMH. Das Feindbild Arzt werde durch die Gegner der Initiative geschürt, sagt Bernheim. Die Annahme der Initiative ermögliche es den Patienten aber, frei zu wählen, ob sie ihre Medikamente lieber in der Apotheke, beim Arzt oder durch die Versandapotheke beziehen möchten.  

Kein Konsens bei den Parteien

Das Stimmvolk muss über eine Bestimmung befinden, die nach der Abstimmung im Jahre 2003 vom Zürcher Regierungsrat bereits gutgeheissen und beschlossen wurde. Der Regierungsrat hat die Bestimmung allerdings nur als Verordnung abgesegnet und nicht, wie vom Bundesgericht gefordert, als Gesetz. Das überparteiliche Initiativkomitee verwendet nun denselben Text für eine Gesetzesinitiative.
Daran scheiden sich aber die Politgeister: So spricht sich der Vorstand der SVP des Kantons Zürich für das «Ja zur Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug» aus. Auch die FDP und die CVP befürworten die Initiative. Die linke Ratshälfte dagegen hat die Nein-Parole beschlossen. SP und Grüne sprachen sich dagegen aus, so auch der Vorstand der Grünliberalen Partei des Kantons. Und so bleibt in diesem Streit vorerst unklar, ob letztlich Ärzte oder Apotheker die bittere Pille schlucken müssen.





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