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21. November 2008, 8. Jahrgang, Ausgabe 47 Ausgabe: Nr. 47 » November 20, 2008

Menschenrechte vor allem

Editorial von Valerie Doepgen, November 20, 2008

Hinrichtung. Anfang November war in der Tagespresse zu lesen, dass ein 13-jähriges Mädchen in Somalia zu Tode gesteinigt wurde. Die bereits verheiratete Aisha gab an, von drei Männern vergewaltigt worden zu sein. Sie wurde daraufhin nach muslimischem Recht, der Scharia, wegen Ehebruchs zum Tod durch Steinigung verurteilt. Die Nachricht hat – abgesehen von vereinzelten Leserbriefen in Zeitungen – kein nennenswertes Echo in der Politik oder in der Öffentlichkeit ausgelöst. Die Hinrichtung fand in einem Stadion statt und zog Tausende Schaulustiger an. Islamistische Milizen, die erst kurz zuvor Teile des umkämpften Somalias erobert hatten, demonstrierten deutlich ihre Macht mit dem Akt der Steinigung.



Protest. Regelmässig werden Todesurteile durch Steinigung in muslimisch dominierten Ländern wie Iran, Pakistan, Sudan und den Ver¬einigten Arabischen Emiraten oder seit dem Jahre 2000 in Nigeria
verhängt. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International protestieren immer wieder – was bei den Verantwortlichen allerdings nicht immer Wirkung zeigt. So fand die letzte dokumentierte Steinigung in Iran im Sommer 2007 statt – in anderen Ländern warten die schuldig Gesprochenen noch auf die Vollstreckung des Urteils. Die Scharia sieht in ihrem Strafrechtsteil für eine Reihe von Delikten die Todesstrafe vor. Die Art der Hinrichtung liegt oftmals im Ermessen des Richters – für den Ehebruch allerdings sieht das islamische Recht zwingend die Steinigung vor, wobei Frauen viel öfter Opfer dieses kollektiven Zu-Tode-Folterns werden als Männer.

Unrecht. Die Steinigung ist eine uralte und extrem grausame Art der Folter und langsamen Tötung, die auch im Juden- und Christentum Erwähnung fand. So sprach Gott im dritten Buch Mose: «... und dann soll ihn die ganze Gemeinde steinigen», und auch im Neuen Testament ist zu lesen: «Wer von euch ohne Sünde ist, werfe zuerst den Stein auf sie». Die einzige Religion, die in heutiger Zeit nach wie vor an dieser Tötungsart festhält und diese für rechtens erklärt, ist der Islam. Wegen ihrer ausserordentlichen Grausamkeit verstösst die Steinigung aber nicht nur gegen die Grundsätze der Menschlichkeit, sie steht auch in eklatantem Widerspruch zu internationalem Recht. Sie verstösst gegen Artikel 3 und 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und gegen die Anti-Folter-Konvention der Uno sowie gegen Artikel 6 und 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte.

Verantwortung. Der Präsident der Europäischen Union Nicolas Sarkozy verurteilte die Steinigung in Somalia vor Kurzem scharf. Um Steinigungen künftig zu verhindern, braucht es aber mehr als Gesetzesänderungen. Die besondere Herausforderung liegt vor allem darin, dass diese Art der Strafe aus Sicht der Täter rechtens und von Gott gewollt ist. Die Steinigung wird religiös legitimiert, und daher tragen muslimische Geistliche und Institutionen eine Verantwortung, wenn es darum geht, dieses grausame Vorgehen abzuschaffen. Auch die europäischen Staaten und die Schweiz sind – auch aufgrund des aktuellen Falls, bei dem ein junges Mädchen offenbar zu Unrecht hingerichtet wurde – gefordert, aktiv bei den Ländern, die Steinigungen praktizieren, zu intervenieren und sie zur Einhaltung der völkerrechtlichen Verpflichtungen aufzurufen. Und auch der Menschenrechtsrat täte gut dran, sich der Thematik anzunehmen und sich nicht ständig – wie auch in diesen Tagen – auf Israel zu fokussieren.



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