Menschenrechte vor allem
Protest. Regelmässig werden Todesurteile durch Steinigung in muslimisch dominierten Ländern wie Iran, Pakistan, Sudan und den Vereinigten Arabischen Emiraten oder seit dem Jahre 2000 in Nigeria verhängt. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International protestieren immer wieder – was bei den Verantwortlichen allerdings nicht immer Wirkung zeigt. So fand die letzte dokumentierte Steinigung in Iran im Sommer 2007 statt – in anderen Ländern warten die schuldig Gesprochenen noch auf die Vollstreckung des Urteils. Die Scharia sieht in ihrem Strafrechtsteil für eine Reihe von Delikten die Todesstrafe vor. Die Art der Hinrichtung liegt oftmals im Ermessen des Richters – für den Ehebruch allerdings sieht das islamische Recht zwingend die Steinigung vor, wobei Frauen viel öfter Opfer dieses kollektiven Zu-Tode-Folterns werden als Männer.
Unrecht. Die Steinigung ist eine uralte und extrem grausame Art der Folter und langsamen Tötung, die auch im Juden- und Christentum Erwähnung fand. So sprach Gott im dritten Buch Mose: «... und dann soll ihn die ganze Gemeinde steinigen», und auch im Neuen Testament ist zu lesen: «Wer von euch ohne Sünde ist, werfe zuerst den Stein auf sie». Die einzige Religion, die in heutiger Zeit nach wie vor an dieser Tötungsart festhält und diese für rechtens erklärt, ist der Islam. Wegen ihrer ausserordentlichen Grausamkeit verstösst die Steinigung aber nicht nur gegen die Grundsätze der Menschlichkeit, sie steht auch in eklatantem Widerspruch zu internationalem Recht. Sie verstösst gegen Artikel 3 und 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und gegen die Anti-Folter-Konvention der Uno sowie gegen Artikel 6 und 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte.
Verantwortung. Der Präsident der Europäischen Union Nicolas Sarkozy verurteilte die Steinigung in Somalia vor Kurzem scharf. Um Steinigungen künftig zu verhindern, braucht es aber mehr als Gesetzesänderungen. Die besondere Herausforderung liegt vor allem darin, dass diese Art der Strafe aus Sicht der Täter rechtens und von Gott gewollt ist. Die Steinigung wird religiös legitimiert, und daher tragen muslimische Geistliche und Institutionen eine Verantwortung, wenn es darum geht, dieses grausame Vorgehen abzuschaffen. Auch die europäischen Staaten und die Schweiz sind – auch aufgrund des aktuellen Falls, bei dem ein junges Mädchen offenbar zu Unrecht hingerichtet wurde – gefordert, aktiv bei den Ländern, die Steinigungen praktizieren, zu intervenieren und sie zur Einhaltung der völkerrechtlichen Verpflichtungen aufzurufen. Und auch der Menschenrechtsrat täte gut dran, sich der Thematik anzunehmen und sich nicht ständig – wie auch in diesen Tagen – auf Israel zu fokussieren.


