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Revue Juive Nr.01 Ausgabe: Nr. 1 » October 15, 2008

Wochenrückblick

von Gisela Blau, October 9, 2008

SIG-Nichtigkeitsbeschwerde. Gaston-Armand Amaudruz ist ein Altnazi und Holocaust-Leugner, ein Volksverhetzer, Rassist und Antisemit. Trotzdem soll er nach dem Willen des Kassationshofs des Waadtländer Kantonsgerichts nur drei und nicht 12 Monate ins Gefängnis. Die höhere Strafe war vom Lausanner Bezirksgericht gefällt worden. Doch die Lausanner Oberrichter befanden, die untere Instanz habe ein Exempel statuieren wollen. Die Milde könnte sich allerdings bald wieder ins Gegenteil verkehren: Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) prüft eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das skandalöse Urteil, wartet jedoch noch die schriftliche Urteilsbegründung ab. Zusammen mit der Liga gegen Rassismus und Antisemitismus (Licra) und der Vereinigung der Söhne und Töchter französischer Schoa-Opfer ist der SIG einer der drei Kläger. Das SIG-Communiqué zum Urteil spricht jedenfalls eine deutliche Sprache: «Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) hat mit Unverständnis auf das milde Urteil des waadtländischen Kantonsgericht gegen den Altnazi und Holocaust-Leugner Amaudruz reagiert. Das Kantonsgericht hat eine vom Lausanner Bezirksgericht verhängte einjährige unbedingte Gefängnisstrafe massiv, wegen angeblichen Problemen bei der Anwendung der Gesetzesbestimmung auf früher begangene Handlungen, auf drei Monate gekürzt. Das Urteil und dessen Begründung ist für den SIG völlig inakzeptabel, da es das Verhalten von Amaudruz bagatellisiert. Es handelt sich bei Gaston Armand Amaudruz um einen massgeblichen geistigen Wegbereiter und Rädelsführer der rechtsextremen Szene. Sein menschenverachtendes Verhalten, das sich in seinen Schriften und immer wieder öffentlich geäusserten Ansichten manifestiert, birgt hohe kriminelle Energie. Das Waadtländer Kantonsgericht verharmlost mit seinem Urteil die für unseren Rechtsstaat und die Demokratie von der rechtsextremen Bewegung ausgehende Gefahr. Das ist unverantwortlich und sehr zu bedauern. Immerhin hat das Gericht die strafrechtliche Verurteilung durch die Vorinstanz zu einer unbedingten Freiheitsstrafe bestätigt.»

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Flüchtlingszahlen. Morgen Freitag veranstaltet das Genfer Staatsarchiv ein internes Seminar zur Vorbereitung eines grossen Kolloquiums rund um die Flüchtlingsproblematik, das in der ersten Jahreshälfte 2001 an der Universität Genf geplant ist. Die meisten Archivare und Historiker, welche die Leitlinien finden sollen, sind identisch mit den Verfassern der kürzlich publizierten Studie über die Genfer Flüchtlingsakten, des einzigen vollständigen Bestands aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs. Die darin veröffentlichten, auf die ganze Schweiz extrapolierten Zahlen von höchstens 3000 zurückgewiesenen Flüchtlingen, darunter auch Juden, waren zehnmal niedriger als jene des Historikers Guido Koller vom Schweizerischen Bundesarchiv in Bern, mit denen auch die Bergier-Kommission gearbeitet hat. Die Genfer Studie löste bei zahlreichen Historikern und anderen Fachleuten eine heftige Diskussion aus.

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Raubkunst. Dem Internet verdanken die Erben der Familie Stern die Rückgabe eines ihrer von den Nazis geraubten Kunstwerke. Ein junges Familienmitglied fand die Website der amerikanischen Nationalgalerie in Washington. Seit drei Jahren werden darauf Informationen über die Herkunft von Werken, die erst nach dem Zweiten Weltkrieg in den Besitz des Hauses gelangten, detailliert eingespeist. Am Montag teilte nun Earl A. Powell III, Direktor der National Gallery in Washington, mit, dass den Stern-Erben ein Gemälde aus dem 17. Jahrhundert des flämischen Meisters Frans Snyders zurückerstattet wird. Zusammen mit einigen hundert anderen Meisterwerken im Besitz des französischen Bankiers Stern war es von den Nazis nach der Besetzung von Paris konfisziert worden. «Nach unseren Nachforschungen gab es nicht mehr viel zu diskutieren», sagte Powell. Das Bild war 1941 im Pariser Museum Jeu de Paumes, das der NS-Reichsmarschall Hermann Göring als Depot für geraubte Kunst benützen liess, registriert worden. Später gelangte das «Stilleben mit Früchten und Wild» zu zwei den Nazis nahestehenden Kunsthändlern, Karl Haberstock und Baron von Pöllnitz, die an den Nürnberger Prozessen gegen Göring aussagten und dafür freikamen. 1968 erwarb der amerikanische Sammler Herman Shickman das Stillleben und schenkte es 1990 der National Gallery.

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Geldsegen. Er lässt auf sich warten, der Zustupf für Holocaust-Opfer aller Klassen aus den 1,25 Milliarden Dollar aus dem Vergleich mit den Schweizer Banken und allen Zweigen welche die UBS und die Credit Suisse zusätzlich unter ihre Fittiche nahmen. Richter Korman führte pünktlich eine Anhörung durch, aber der Entscheid fällt etwas später. Bereits wird Kritik laut: Für Bankkonti sei zu Ungunsten anderer Klassen zu viel Geld vorgesehen. Nach dem 7. Dezember, wenn die Anwaltshonorare verhandelt werden, wird es wohl noch viel lautere Dissonanzen geben.





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